Beschlussvorlage - B/16/1202-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Oberhausen vom 18. Dezember 2012.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x] höhere Erträge

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltsplansanierung vom 25. Juni 2012 ist die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Oberhausen in zwei Schritten zu verändern. Neben der Angleichung des Jahresentgeltes von 12,00 Euro auf 16,00 Euro zum 01. Januar 2013 (Beschluss Drucksache B/15/2321-01 vom 17. Dezember 2012) wurde eine zweite Stufe der Anpassung zum 01. Januar 2015 von 16,00 Euro auf 20,00 Euro festgelegt. Mit Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2014 (Drucksache B/16/0439-01) wurde die Umsetzung der zweiten Anpassungsstufe um ein Jahr verschoben und ist nun zum 01. Januar 2016 zu realisieren.

Neben der Erhöhung der Jahresgebühren sind zeitgleich die sich daraus ergebenden Entgelte für den Quartalsausweis (von 4,00 Euro auf 5,00 Euro), die ermäßigten Entgelte für Bürgerinnen und Bürger mit dem Oberhausen-Pass (von 8,00 Euro auf 10,00 Euro für das Jahr bzw. von 2,00 Euro auf 2,50 Euro für das Quartal) und für Bürgerinnen und Bürger, die das Lasteneinzugsverfahren wählen (von 14,00 Euro auf 18,00 Euro) zu erhöhen.

Ebenfalls angepasst werden entsprechend der Beschlussfassung des Rates vom 25. Juni 2012 die Entgelte für das Kopieren bzw. das Erstellen von Ausdrucken in den Einrichtungen der Bibliothek (A4 s/w-Kopie von 0,05 Euro auf 0,10 Euro, A3-Kopie von 0,10 Euro auf 0,20 Euro). Neu aufgenommen werden die Entgelte für Farbkopien (A4-Kopie 0,50 Euro und A3-Kopie 1,00 Euro), die ab dem kommenden Jahr angeboten werden sollen.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Oberhausen wurde bereits zur Umsetzung der ersten Erhöhung der Entgelte komplett überarbeitet und neu gefasst. Für die nunmehr umzusetzende zweite Stufe ist ihre „Anlage Entgelte“ anzupassen.

 

 

 

 

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Anlagen

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