Antragsvorlage - A/18/0606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. in welcher Form die Einführung eines „Bürgerkoffers“ nach dem Vorbild anderer Städte (z. B. Essen) in

Oberhausen umgesetzt werden kann. Den Fachgremien sind die Ergebnisse zur Diskussion vorzulegen.

Im Rahmen der Prüfung sind insbesondere arbeitsschutzrechtliche, datenschutzrechtliche sowie organisatorische Rahmenbedingungen für die Beschäftigten unter Beteiligung des Personalrats zu berücksichtigen.

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Bezug

(A/18/0577)

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Sachverhalt

 

Die Einführung eines „Bürgerkoffers“ stellt eine sinnvolle Maßnahme dar, um Verwaltungsdienstleistungen bürgernah und mobil anzubieten.

Gleichzeitig bedeutet der Einsatz eines solchen Instruments jedoch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in temporäre, mobile oder externe Räumlichkeiten. Damit gehen besondere Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz einher.

 

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Personalrat frühzeitig, also bereits im Prüfverfahren, einzubinden. Dieser hat gemäß den personalvertretungsrechtlichen Vorgaben die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und insbesondere auf die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsstandards zu achten.

Darüber hinaus sind bei mobilen Arbeitsplätzen die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu berücksichtigen. Gerade bei wechselnden Einsatzorten ist sicherzustellen, dass diese Standards eingehalten werden können und keine strukturellen Defizite entstehen.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich

                                                                                              

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