Beschlussvorlage - B/16/1114-01
Grunddaten
- Betreff:
-
1)Genehmigung des Beschlusses der Trägerversammlung des Jobcenters Oberhausen vom 26.03.2015 zum Stellenplan 20162)Genehmigung des Beschlusses der Trägerversammlung vom 16.06.2015 zur Stellenmehrung des Stellenplans 2016 aufgrund der Durchführungdes Bundesprogrammes zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit3)Genehmigung des Umlaufbeschlusses der Trägerversammlung vom 22.10.2015 zur Stellenmehrung des Stellenplans 2016 aufgrund der Betreuung von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und -bewerber
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Oberhausen
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Gleibs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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25.11.2015
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●
Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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30.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt den Personalhaushalt 2016 der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Oberhausen im Umfang von insgesamt 354,0 Stellen inklusive der Stellenmehrung aufgrund des Bundesprogrammes zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit „Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen“ sowie der Stellenmehrung für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Folgejahr erfolgt auch die Personalbedarfsplanung der Jobcenter. Diese erfolgt dezentral im jeweiligen Jobcenter und orientiert sich an den, teilweise gesetzlichen, Betreuungsschlüsseln, dem verfügbaren Budget, regionalen Gegebenheiten, Rahmenbedingungen und vor Ort vereinbarten Schwerpunkten sowie dem künftigen, prognostizierten Kundenpotenzial. Die Trägerversammlung hat den Beschluss zum Stellenplan 2016 auf Grundlage dieser Parameter und durch Vergleiche mit anderen Jobcentern und auf Grundlage von Positionspapieren aller Jobcenter gewertet und entschieden.
Eine angemessene Personaldimensionierung, unter anderem auf Basis der Betreuungsschlüssel, ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der operativen Ziele. Die Betreuungsschlüssel bilden neben dem Budget den politisch gesetzten Rahmen und geben eine Orientierung für Personalisierungen.
Zu 1) Beschluss der Trägerversammlung vom 26.03.2015
Die Trägerversammlung des Jobcenter Oberhausen beschloss den nachfolgenden Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 unter der Voraussetzung, dass die Stellen durch den Bundeshaushalt und den Rat der Stadt Oberhausen genehmigt werden.
Die Trägerversammlung beschloss für das Haushaltsjahr 2016, gemäß § 44c Abs. 2 Ziff. 8 SGB II, den Stellenplan der gE Jobcenter Oberhausen im Umfang von 334,0 Stellen.
Die Trägerversammlung beschloss innerhalb dieses Stellenumfangs die zusätzliche Einrichtung der nachfolgend aufgeführten Stellen:
•1,0 Datenqualitätsmanagement (DQM) Fachexpertin/Fachexperte III - TE III (Kommune vergleichbar: gehobener Dienst A 11/12/ E 11)
•3,0 Stellen Bereich Markt und Integration – TE IV
(Kommune vergleichbar: Arbeitsvermittler gehobener Dienst A10/ E9)
•2,0 Stellen Bereich Leistung - TE IV
(Kommune vergleichbar: Sachbearbeitung gehobener Dienst A10/ E9)
Die Trägerversammlung beschließt im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren Stellenhebungen für folgende Stellen:
•12,0 Stellen mittlerer Dienst - TE V auf 12,0 Stellen Sachbearbeitung Leistung gehobener Dienst - TE IV.
(Kommune vergleichbar: von Sachbearbeitung mittlerer Dienst A8/E8 auf Sachbearbeitung gehobener Dienst A10/ E9)
Diese Stellen werden durch den Träger BA zur Verfügung gestellt. Der kommunale Personalhaushalt wird somit nicht belastet.
Finanziert wird das gesamte Personal aus dem Verwaltungsbudget des Jobcenter Oberhausen. Das Verwaltungsbudget trägt zu 84,8% der Bund und zu 15,2% die Kommune im Rahmen des kommunalen Finanzierungsanteils.
Zu 2) Beschluss der Trägerversammlung vom 16.06.2015
Die Trägerversammlung beschloss, dass sich die gemeinsame Einrichtung (gE) Jobcenter Oberhausen ab dem 01. Januar 2016 am Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit „Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen“ (Netzwerk ABC) beteiligt und dieses einführt.
Die Trägerversammlung beschloss, vorbehaltlich der Genehmigung des Bundes und der Zustimmung des Rates der Stadt Oberhausen, dass der Träger BA für das Haushaltsjahr 2016 zur Einführung und Durchführung des Bundesprogramms im Bereich Markt und Integration die bis zu 10,0 erforderlichen zusätzlichen Stellen für Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler im gehobenen Dienst (TE IV) zur Verfügung stellt.
Der Stellenplan für das Jahr 2016 (Beschluss Trägerversammlung 26.03.2015) erhöht sich entsprechend um die erforderlichen 10,0 Stellen.
Nach Mitteilung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erhält die gE Jobcenter Oberhausen die beantragten 10,0 Stellen, wenn das Planungsdokument 2016 eine entsprechende Wirkungserwartung für das Projekt „Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen“ prognostiziert.
Diese Stellen werden durch den Träger BA zur Verfügung gestellt. Der kommunale Personalhaushalt wird somit nicht belastet.
Finanziert wird das gesamte Personal aus dem Verwaltungsbudget des Jobcenter Oberhausen. Das Verwaltungsbudget trägt zu 84,8% der Bund und zu 15,2% die Kommune im Rahmen des kommunalen Finanzierungsanteils.
Zu 3) Beschluss der Trägerversammlung im Umlaufverfahren vom 22.10.2015
Die Trägerversammlung beschloss im Umlaufverfahren, vorbehaltlich der Genehmigung des Bundes und der Zustimmung des Rates der Stadt Oberhausen, dass der Träger BA für das Haushaltsjahr 2016 zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerber 10,0 zusätzlichen Stellen zur Verfügung stellt.
Der Stellenplan für das Jahr 2016 (Beschluss Trägerversammlung 26.03.2015) erhöht sich entsprechend um die 10,0 Stellen.
Diese Stellen werden durch den Träger BA zur Verfügung gestellt. Der kommunale Personalhaushalt wird somit nicht belastet.
Finanziert wird das gesamte Personal aus dem Verwaltungsbudget des Jobcenter Oberhausen. Das Verwaltungsbudget trägt zu 84,8% der Bund und zu 15,2% die Kommune im Rahmen des kommunalen Finanzierungsanteils.
Die Soll-Personalkapazität der gE Jobcenter Oberhausen für das Haushaltsjahr 2016 im Umfang von 354,0 Stellen teilt sich wie folgt auf:
BA Stellen für Plankräfte221,5 Stellen
BA Ermächtigungen (befristete Kräfte) 3,0 Stellen
BA Ermächtigungen „Kassensicherheit“ (befristete Kräfte)5,5 Stellen
BA Ermächtigungen „Netzwerk ABC“ (befristete Kräfte)10,0 Stellen
BA Ermächtigungen „Flüchtlinge / Asyl“ (befristete Kräfte) 10,0 Stellen
Kommune Planstellen 71,0 Stellen
Kommune Bildungs- und Teilhabepaket6,0 Stellen
Amtshilfe (Post, Postbank, Bahn, Vivento)27,0 Stellen
Erläuterungen zu den einzurichtenden Stellen:
Zu 1) Neue einzurichtende Stelle Datenqualitätsmanagement (DQM)
Die Einrichtung einer 1,0 Stelle für das Datenqualitätsmanagement ist aus folgenden Gründen erforderlich:
Im Rahmen der Zielnachhaltung im SGB II Controlling wurde ein Datenqualitätsindex eingeführt. Dieser Index erfasst Kernbereiche der Datenqualität (Plausibilität und Vollständigkeit von Bewerber-Grunddaten, deren Bewerber- und Ausbildungsprofilen sowie sonstige Abgänge). Die Ergebnisse werden im monatlichen Controlling-Bericht ausgewiesen, so dass allen Berichtspflichten Rechnung getragen wird. Hochwertige Daten bilden die Grundlage einer guten Kundenbetreuung und sind die solide Basis für statistische Auswertungen, Berichterstattung und Controlling und letztlich Integrationserfolge. So ist es wichtig, dass die Daten in den IT-Fachverfahren vollständig, wahrheitsgemäß, schlüssig und aktuell geführt werden.
Das DQM initiiert, kommuniziert und überwacht die Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Erhaltung der Datenqualität und ist unabhängig von regionalen oder operativen Interessen. DQM beurteilt und beeinflusst die sachliche Qualität. Präventivmaßnahmen des DQM liegen in der Herstellung von Akzeptanz für das Thema, in der Verbesserung des Kenntnisstandes und in der Herstellung von Transparenz. Korrekturmaßnahmen werden zur Fehlerfeststellung und -behebung eingesetzt. Zur Erfüllung des Mindeststandards soll in jedem Jobcenter eine Verantwortliche/ ein Verantwortlicher für Datenqualität benannt werden.
Zu 1) Personalaufstockung im operativen Bereich
Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung nach Recht und Gesetz ist ein stabiler Personalkörper erforderlich. Die Dimensionierung der Personalkapazität und Personalqualifikation ist an den Vorgaben zur Aufgabenerledigung ausgerichtet. In § 44c Abs. 4 SGB II sind Betreuungsschlüssel für den Bereich Markt & Integration für unter-25jährige (1 zu 75) sowie über-25jährige (1 zu 150) gesetzlich als Orientierungswerte vorgegeben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit haben im Weiteren die Betreuungsschlüssel für die Leistungsgewährung empfohlen (1 zu 110).
Um die Betreuungsschlüssel zu gewährleisten sind die Einrichtungen folgender Stellen erforderlich:
- 2,0 Stellen Sachbearbeitung Leistungsgewährung gehobener Dienst
- 3,0 Stellen Arbeitsvermittlung
Zu 1) Stellenhebungen Bereich Leistungsgewährung
In den Leistungsbereichen der Jobcenter ist in der Regel ein schwieriger und komplexer Sachverhalt mit hohem Schwierigkeitsgrad zu bearbeiten. Dieser ist von einer Sachbearbeiterin / einem Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes auszuführen. Zudem dürfen Auszahlungen über 1000 € im Rahmen des 4-Augen-Prinzips nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes angeordnet werden. Die Sicherstellung von diesem formalen Erfordernis ist in Oberhausen zurzeit problematisch, da überwiegend Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des mittleren Dienstes eingesetzt sind.
In den meisten Jobcentern liegt das Verhältnis gehobenem zu mittlerem Dienst bei 1:1.
Um die Aufgaben des Leistungsbereiches in der erforderlichen Qualität zu gewährleisten, soll der Leistungsbereich im Verhältnis 1:1 Stellen ausgestattet sein, so dass zukünftig die Hälfte der Stellen im Leistungsbereich Stellen gehobenen Dienstes sein sollen. Um dieses Verhältnis zu erreichen, müssen 12,0 Stellen Sachbearbeitung mittlerer Dienste auf Sachbearbeitung gehobener Dienst gehoben werden.
Zu 2) Personalaufstockung im operativen Bereich für das Projekt „Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen“
Die gE Jobcenter Oberhausen hat aktuell einen hohen Bestand an Langzeitleistungsbezieherinnen und –bezieher. Zur Erfüllung des geschäftspolitischen Ziels „Vermeidung vom langfristigen Leistungsbezug“ wird das Jobcenter Oberhausen mit der Einführung des Projektes „Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen“ diesem entgegensteuern.
Ziel dieses Projektes ist es, die Langzeitleistungsbezieherinnen und –bezieher durch eine intensivierte Netzwerkarbeit und Betreuung für den Arbeitsmarkt zu aktivieren und somit neue Chancen zu ermöglichen in Arbeit integriert zu werden.
Durch die Integration in Arbeit und gleichzeitiger Verringerung des Bestandes an Langzeitleistungsbezieherinnen und –bezieher wird die Integrationsquote erhöht und passive Leistungen eingespart.
Zur Durchführung des Bundesprogrammes ist die Einrichtung folgender Stellen erforderlich:
- 10,0 Stellen Bereich Markt und Integration – TE IV
(Kommune vergleichbar: Arbeitsvermittler gehobener Dienst A10/ E9)
Zu 3) Personalaufstockung im operativen Bereich für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Aufgrund der stetig steigenden Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber steht dem Jobcenter Oberhausen eine große Herausforderung bevor. Um dieser Herausforderung gerecht werden zu können, werden 10 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen.
Die zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten sollen zur Einrichtung eines „Integration Points“ als zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen sowie Asylbewerberinnen/Asylbewerber genutzt werden. Der Integration Point soll durch interne/erfahrene sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend der aktuellen Planungen wie folgt besetzt werden:
INTEGRATION POINT | |||||
Bereich | Anzahl Stellen | Anteil | Tätigkeit |
| Besetzung durch |
Markt und Integration | 4 | 0,5 | Arbeitsvermittlung AGS | 0,5 | externe Einstellung |
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| 3,5 | Arbeitsvermittlung | 3,0 0,5 | interne Umsetzung externe Einstellung |
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Leistungsbereich | 4 | 2 | Sachbearbeitung Leistung Sachbearbeitung Leistung | 1,0 1,0 | interne Umsetzung externe Einstellung |
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| 2 | Fachassistenz Leistung Fachassistenz Leistung | 1,0 1,0 | interne Umsetzung externe Einstellung |
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Eingangszone | 2 | 2 | Fachassistenz Eingangszone | 1,0 | interne Umsetzung |
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| Fachassistenz Eingangszone | 1,0 | externe Einstellung |
Daraus ergeben sich entsprechend der Planungen die folgenden notwendigen externen Einstellungen:
Integration Point:
Tätigkeit/Stelle | Tätigkeits-ebene |
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0,5 Arbeitsvermittlung AGS | IV | Kommune vergleichbar: gehobener Dienst A10/E9 |
0,5 Arbeitsvermittlung
| IV | Kommune vergleichbar: gehobener Dienst A10/E9 |
1,0 Sachbearbeitung Leistung
| IV | Kommune vergleichbar: gehobener Dienst A10/E9 |
1,0 Fachassistenz Leistung
| V | Kommune vergleichbar: mittlerer Dienst A8/E8 |
1,0 Fachassistenz Eingangszone
| V | Kommune vergleichbar: mittlerer Dienst A8/E8 |
Nachbesetzung der internen Beschäftigten „in Kette“:
Tätigkeit/Stelle | Tätigkeits- ebene |
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3,0 Arbeitsvermittlung
| IV | Kommune vergleichbar: gehobener Dienst A10/E9 |
1,0 Sachbearbeitung Leistung
| IV | Kommune vergleichbar: gehobener Dienst A10/E9 |
2,0 Fachassistenz Leistung
| V | Kommune vergleichbar: mittlerer Dienst A8/E8 |
