Beschlussvorlage - B/18/0548

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Errichtung eines Neubaus der Freiwilligen Feuerwehr Königshardt mit voraussichtlichen Baukosten in Höhe von rund 16.187.000 Euro.

 

Mittel sind bislang wie folgt im investiven Haushalt 2026 ff. in Euro angemeldet worden:

 

Finanzstelle 610002150100003 – Freiwillige Feuerwehr

 

                                             HH 2026         HH 2027        HH 2028         HH 2029       Gesamt

7851.00

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

320.000

5.680.000

3.000.000

500.000

9.500.000

7851.01

Auszahlungen für

Ing.-Leist. Hochbau

490.000

850.000

490.000

150.000

1.980.000

 

In den Jahren 2023 bis 2025 sind bereits 466.000 EUR für die Leistungsphasen 1-3 ausgezahlt worden.

Die aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 16.186.905 Euro liegen somit höher als der bisher ausgezahlte bzw. angemeldete Gesamtkostenrahmen in Höhe von 11.946.000 Euro. Im Rahmen des anstehenden Haushaltsanmeldeverfahrens 2027 ff. wird der Mehrbedarf für die Baukosten in Höhe von 3.952.630 EUR und für die HOAI-Kosten in Höhe von 288.275 EUR für das Haushaltsjahr 2030 angemeldet. Die eingestellten Mittel für 2026 sind auskömmlich.

 

Neben den Auszahlungsbudgets besteht Verpflichtungsermächtigungsbudget in Gesamthöhe von 7.020.000 EUR (6.530.000 EUR kassenwirksam 2027 und 490.000 EUR kassenwirksam 2028).

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Bezug

Drucksache B/16/4727-01 für den Rat der Stadt vom 08.07.2019

„Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Oberhausen aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“

Drucksache B/17/2805-01 für den Rat der Stadt vom 20.03.2023

„Bebauungsplan Nr. 56 – Königshardt – Einleitender Beschluss zur teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes“

Drucksache B/17/4510-01 für den Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss vom 07.03.2024

„Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 56 – Königshardt – Beschluss zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB“

Drucksache B/17/5518 für den Rat der Stadt vom 23.09.2024

„Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 56 – Königshardt – westlich der Falkestraße; Entscheidung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen und Satzungsbeschluss“

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Anlagen

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