Antragsvorlage - A/18/0543
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfD-Bezirksfraktion Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Überprüfung und Anpassung der Signalführung an den Lichtsignalanlagen Mülheimer Straße (gegenüber der ÖPNV-Anbindung) sowie im Kreuzungsbereich Mülheimer Straße / Brücktorstraße
- Antragsteller/-in:
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Kevin Burmeister
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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04.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Lichtsignalanlagen an der Mülheimer Straße gegenüber der ÖPNV-Anbindung (Haltestelle Feuerwache) sowie im Kreuzungsbereich Mülheimer Straße / Brücktorstraße zu überprüfen und geeignete signaltechnische Anpassungen vorzunehmen, um eine eindeutige und eindeutig erkennbare Zuordnung der Signalgeber zu den jeweiligen Fahrstreifen und Fahrtrichtungen sicherzustellen.
Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und – sofern technisch und wirtschaftlich vertretbar – umzusetzen:
Ergänzung eines zusätzlichen Signalgebers am Auslegerarm an der Mülheimer Straße, um alle drei Fahrstreifen eindeutig signaltechnisch zuzuordnen.
Anpassung der Positionierung und Erkennbarkeit der Linksabbieger-Signalgruppe im Bereich Mülheimer Straße / Brücktorstraße, so daß eine Verwechslung durch Verkehrsteilnehmer aus der Brücktorstraße sowie durch den auf der Mülheimer Straße aus nördlicher Richtung (Fahrtrichtung Süden) kommenden Verkehr ausgeschlossen wird.
Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung über das Ergebnis der Prüfung sowie über mögliche Umsetzungsschritte.
Sachverhalt
An der Lichtsignalanlage auf der Mülheimer Straße gegenüber der ÖPNV-Anbindung Haltestelle Feuerwache kommt es regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen in Form von unnötigen Bremsmanövern und Verkehrsstockungen, insbesondere auf der mittleren Fahrspur.
Im Zulauf zur Lichtsignalanlage bestehen drei Fahrstreifen. Am Auslegerarm über der Fahrbahn (siehe Anlage Bild 3) sind jedoch lediglich zwei Signalgeber angebracht, nämlich ein Signal für den Linksabbiegeverkehr sowie ein Signal für den Geradeausverkehr. Diese Ausgestaltung führt dazu, daß die Zuordnung der Signalgeber zu den einzelnen Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig erkennbar ist.
Zwar ist der Signalgeber für den Linksabbiegeverkehr mit einem Richtungspfeil versehen. Dieser ist jedoch aus größerer Entfernung im Annäherungsverkehr nur eingeschränkt wahrnehmbar.
Zudem ragt der Linksabbieger-Signalgeber aufgrund der baulichen Situation nicht ausreichend über die Fahrbahnmitte, so daß insbesondere für die mittlere Fahrspur keine klare optische Zuordnung besteht.
Infolgedessen wird auf der mittleren Fahrspur wiederholt unnötig und teilweise abrupt gebremst, obwohl diese Spur dem Geradeausverkehr dient. Dies führt zu einer erhöhten Auffahrgefahr, zu Verkehrsverzögerungen sowie zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Darüber hinaus besteht ein weiteres verkehrliches Problem im Kreuzungsbereich Mülheimer Straße / Brücktorstraße:
Dort befindet sich eine kleine Linksabbieger-Signalgruppe, die ausschließlich für den Linksabbiegeverkehr von der Mülheimer Straße in die Brücktorstraße vorgesehen ist und über keine eigene Haltelinie verfügt.
Verkehrsteilnehmer, die aus der Brücktorstraße kommend nach links auf die Mülheimer Straße abbiegen, verwechseln diese Signalgruppe regelmäßig mit der für ihre Fahrtrichtung maßgeblichen Lichtsignalanlage. In der Folge halten Fahrzeuge vor dieser Signalgruppe an, obwohl sie für diese Fahrtrichtung keine Gültigkeit besitzt und dort keine Haltelinie vorhanden ist.
Dieses Fehlverhalten führt zu unnötigen Verzögerungen und Rückstaus im Kreuzungsbereich. Die Ursache liegt nicht im individuellen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer, sondern in einer mißverständlichen signaltechnischen Anordnung, die nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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