Antragsvorlage - A/18/0475

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026 ff. vorgesehene Einführung einer Infrastrukturabgabe im Rahmen von Beherbergungen bis einschließlich 06/2027 nicht umzusetzen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Folgejahre ab 07/2027 alternative Kompensationsmöglichkeiten zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
     
  3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, unter welchen inhaltlichen, zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Infrastrukturabgabe für Oberhausen vertretbar ausgestaltet werden könnte, falls eine Einführung zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen würde.

    Eine Vorfestlegung auf die Einführung erfolgt ausdrücklich nicht.
     
  4. Im Rahmen dieser Prüfung führt die Verwaltung Gespräche mit den Interessenvertretungen der Beherbergungs-, Veranstaltungs- und Tourismuswirtschaft sowie mit der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung.
     
  5. Die Entwicklungen der Übernachtungszahlen in den umliegenden Städten, die eine Infrastrukturabgabe eingeführt haben, sind belastbar auszuwerten und Gegenstand der Gespräche.

    Es ist insbesondere der Punkt zu ermitteln, ab dem Belastungen zu einem negativen Effekt bei den Übernachtungszahlen und damit zu Ausweichbewegungen in andere Kommunen führen würden.
     
  6. Die Ergebnisse der Prüfungen, Gespräche und Auswertungen sind den zuständigen politischen Gremien spätestens bis August 2026 vorzulegen.

Zur Sicherstellung der Haushaltskonsolidierung für die unter Punkt 1 beschlossene Maßnahme beschließt der Rat eine kompensatorische Maßnahme über die Erhöhung der Ausschüttung der Stadtsparkasse Oberhausen um 900.000 Euro für das Halbjahr 2026 und 900.000 Euro für das Halbjahr 2027.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Standortrelevanz und wirtschaftliche Wirkung
 

Die geplante Infrastrukturabgabe betrifft einen zentralen Wirtschafts- und Standortfaktor Oberhausens. Die Stadt ist ein etablierter Veranstaltungs-, Freizeit- und Städtetourismusstandort mit dauerhaft hohen Übernachtungszahlen. Ein erheblicher Teil dieser Übernachtungen ist ereignis- und veranstaltungsgetrieben und geht mit direktem Konsum in Gastronomie, Einzelhandel, Mobilität und Freizeit einher. Übernachtungsgäste sind damit ein relevanter lokaler Wirtschaftsfaktor.
 

Wettbewerbsrisiken durch zusätzliche Belastung
 

Eine Infrastrukturabgabe/Bettensteuer wirkt unmittelbar preiserhöhend und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Oberhausener Beherbergungsbetriebe im regionalen Vergleich. Gerade im Event- und Geschäftskundenbereich bestehen derzeit reale Ausweichrisiken in benachbarte Städte mit anderen oder geringeren Belastungen. Schon geringe Zusatzkosten können Verlagerungseffekte auslösen.
 

Fehlende belastbare Entscheidungsgrundlagen
 

Die im Haushaltssicherungskonzept unterstellten Erträge beruhen bislang auf pauschalen Annahmen. Es fehlen belastbare Aussagen zu

  • tatsächlichen Nettoerträgen,
  • Buchungs- und Ausweichverhalten,
  • Verwaltungs- und Vollzugskosten,
  • sowie zu dem wirtschaftlichen Effekt, ab wann Übernachtungen zurückgehen.

Eine standortspezifische Wirkungsanalyse für Oberhausen liegt nicht vor.
 

Politische Konsequenz: verantwortungsvolle Aussetzung

 

Vor diesem Hintergrund ist eine kurzfristige Einführung nicht verantwortbar. Die Aussetzung bis einschließlich 06/2027 bei gleichzeitiger haushalterischer Kompensation wahrt die Haushaltsverantwortung, ohne den Standort vorschnell zu belasten. Zugleich bleibt der Konsolidierungsdruck anerkannt.

 

Prüfung ohne Vorfestlegung

 

Parallel ist eine ergebnisoffene, datenbasierte Prüfung geboten – im Dialog mit Beherbergungs-, Veranstaltungs- und Tourismuswirtschaft sowie unter Auswertung regionaler Vergleichsstädte. Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage, ob, wann und unter welchen Bedingungen eine Infrastrukturabgabe für Oberhausen überhaupt vertretbar wäre. Eine Vorfestlegung auf die Einführung erfolgt ausdrücklich nicht.

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