09.02.2026 - 3.2.4 Änderungsantrag der CDU-Fraktion im Rat der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Stehr begründet den Änderungsvorschlag für die CDU-Fraktion. An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Hoff, Frau Stadtv. Opitz, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Prohl und 1. Beig. u. Stk. Tsalastras. Anschließend lässt OB Berg über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen und stellt schließlich fest, dass sich aufgrund des Abstimmungsergebnisses der Änderungsvorschlag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion unter dem Tagesordnungspunkt 3.2.1 erledigt hat.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion, der Gruppe FOB-FDP im Rat und die Stimmen der beiden fraktionslosen Herren Stadtverordneten Grönke und Kocan sowie bei Enthaltung der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion – folgenden Beschluss:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026 ff. vorgesehene Einführung einer Infrastrukturabgabe im Rahmen von Beherbergungen bis einschließlich 06/2027 nicht umzusetzen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Folgejahre ab 07/2027 alternative Kompensationsmöglichkeiten zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
     
  3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, unter welchen inhaltlichen, zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Infrastrukturabgabe für Oberhausen vertretbar ausgestaltet werden könnte, falls eine Einführung zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen würde.
    Eine Vorfestlegung auf die Einführung erfolgt ausdrücklich nicht.
     
  4. Im Rahmen dieser Prüfung führt die Verwaltung Gespräche mit den Interessenvertretungen der Beherbergungs-, Veranstaltungs- und Tourismuswirtschaft sowie mit der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung.
     
  5. Die Entwicklungen der Übernachtungszahlen in den umliegenden Städten, die eine Infrastrukturabgabe eingeführt haben, sind belastbar auszuwerten und Gegenstand der Gespräche.
    Es ist insbesondere der Punkt zu ermitteln, ab dem Belastungen zu einem negativen Effekt bei den Übernachtungszahlen und damit zu Ausweichbewegungen in andere Kommunen führen würden.
     
  6. Die Ergebnisse der Prüfungen, Gespräche und Auswertungen sind den zuständigen politischen Gremien spätestens bis August 2026 vorzulegen.

Zur Sicherstellung der Haushaltskonsolidierung für die unter Punkt 1 beschlossene Maßnahme beschließt der Rat eine kompensatorische Maßnahme über die Erhöhung der Ausschüttung der Stadtsparkasse Oberhausen um 900.000 Euro für das Halbjahr 2026 und 900.000 Euro für das Halbjahr 2027.