Beschlussvorlage - B/18/0235
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 1,5 Planstellen im Fachbereich 3-2-20/ Ältere Menschen, pflegebed. und ältere Menschen, hier im Sachgebiet Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Anja Berger
- Beteiligt:
- Dezernat 4 / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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20.01.2026
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Einrichtung von 1,5 Planstellen innerhalb des Fachbereiches 3-2-20/ Ältere Menschen, Pflegebed. und behinderte Menschen
hier: Sachbearbeitung im Sachgebiet Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen (A 10 LBesG tg. EG 9c TVöD).
Dies führt zu einer Erhöhung der Personalkosten in Höhe von 137.700 EUR (Beamte) bzw. 121.200 EUR (Tarifbeschäftigte) pro Jahr. Die entsprechenden Personalkosten sind zum Haushalt 2026 ff angemeldet. Eine Kompensation erfolgt mindestens in selber Höhe durch Erträge im Zuge der Einkommens- und Vermögensprüfung von Angehörigen.
Sachverhalt
Innerhalb des Bereiches 3-2/ Soziales ist der Fachbereich 3-2-20/ Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen mit dem Sachgebiet 3-2-20-120/ Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen angesiedelt.
In diesem Sachgebiet lässt sich ein enormer Anstieg des Neuantragsaufkommens verzeichnen.
Die Fallzahlenentwicklung sieht wie folgt aus:
Mai 2025: 1.348 Fälle
August 2025: 1.404 Fälle
Oktober 2025: 1.499 Fälle
Dies basiert auf folgenden Gründen:
Das durchschnittliche Eintrittsalter der Heimbewohner ist kontinuierlich angestiegen. Lag es im Jahr 2009 noch bei 79 Jahren, so liegt es jetzt im Durchschnitt bei 83 Jahren. Damit verbunden ist eine kürzere Verweildauer in der Pflegeeinrichtung von derzeit 3,1 Jahren. Hinzu kommt, dass es gängige Praxis geworden ist, dass an einen Krankenhausaufenthalt sowie vor einer dauerhaften Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus hat der Ausbau der Tagespflegestruktur in Oberhausen zu einer erhöhten Inanspruchnahme geführt. In den letzten Jahren sind die Heimkosten stark angestiegen, sodass der Anteil der Selbstzahler dementsprechend stark gesunken ist.
Auch die Fallkonstellationen haben sich sehr verändert.
Mittlerweile gibt es viele Fälle, wo sich bei Ehepaaren ein Ehepartner in der häuslichen Wohnung befindet und der andere Ehepartner in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist. Diese Berechnungen sind erheblich aufwendiger. Dies ist auch dann der Fall, wenn Vermögen vorhanden ist.
Schwierige Sachverhalte können derzeit nicht zeitnah bearbeitet werden. Dazu zählen u.a. Rückforderungen bei Todesfällen, Heimwechsel, vorrangige Ansprüche gegenüber Dritten (z.B. Wohngeld), Krankenhausaufenthalte usw.
Die gesamte Einkommens- und Vermögensprüfung obliegt der Sachbearbeitung innerhalb des Sachgebietes. Es sind Schenkungen, Übertragung von Immobilien, Vertragsrechte, unklare Abhebungen usw. zu prüfen. Dort wird die Entscheidung getroffen, welche „Art“ von Vermögen angerechnet wird oder frei bleibt.
Festzuhalten ist, dass ca. 20% der Neufälle Vermögen besitzen oder als „Ehepaar-Fall“ gelten.
Durch den Bereich 3-2/ Soziales wird monatlich eine Fallstatistik erstellt.
Die Statistik für den Monat Oktober 2025 liegt nunmehr vor.
Aus dieser gehen die Fallzahlen für den Fachbereich 3-2-20/ Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen mit dem Sachgebiet 3-2-20-120/ Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen hervor, diese sind kontinuierlich angestiegen.
Derzeit werden 1.499 Fälle betreut.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
1.164 laufende Fälle
268 Neuanträge
67 Heimpflege/sonstige (Tagespflege)
Die Fallzahl in den Sachgebieten steigt kontinuierlich an.
Ein Fallzahlenschlüssel wurde bisher nicht festgelegt.
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung durch die Firma con_sens im Jahre 2019 wurde lediglich im Bericht festgehalten, dass sich die Fallzahl auf 160-180 Fälle belaufen sollte. Eine Berechnung erfolgt mit dem Mittelwert.
Demnach ergibt sich folgende Berechnung:
1.499 lfd. Fälle
./.170 Fälle pro Arbeitsgruppenleitung a 85 Fälle (50% der festgelegten Fallzahlen)
1.329 Fälle
Bei 170 Fällen pro Sachbearbeiter/in ergibt sich ein notwendiger Stellenbedarf von 7,8 Stellen, gerundet 8,0 Planstellen. Vorhanden sind derzeit 6,5 Planstellen (VZÄ) bei 8 Mitarbeiter/innen, sodass sich ein Stellenbedarf von 1,5 Planstellen ergibt. Der Stellenwert beläuft sich auf A 10 LBesG tg. EG 9c TVöD. Die Personalkosten belaufen sich laut KGST auf 91.800 EUR (45.900 EUR in Teilzeit) bei Beamten bzw. 80.800 EUR (40.400 EUR in Teilzeit) bei Tarifbeschäftigten.
Derzeit befinden sich in dem Sachgebiet 268 Neuanträge, welche noch einer kompletten Überprüfung unterzogen werden müssen. Um Beschwerden von Einrichtungen und Angehörigen, und um den Eintritt von finanziellen Schäden in nicht unerheblichem Umfang abzuwenden, sind die oben genannten Planstellen entsprechend einzurichten.
Die Einrichtung der 1,5 Planstellen führt zu einer Erhöhung der Personalkosten 137.700,- EUR (Beamte) bzw. 121.200,- EUR (Tarifbeschäftigte) pro Jahr sowie zu einer Ausweitung des Stellenplanes.
Eine Kompensation erfolgt mindestens in selber Höhe durch Erträge im Zuge der Einkommens- und Vermögensprüfung von Angehörigen.
Da eine Stellenbesetzung voraussichtlich erst zum II. Quartal 2026 erfolgen wird, belaufen sich die Personalkosten für das Jahr 2026 auf 103.275 EUR (Beamte) bzw. auf 90.900 EUR (Tarifbeschäftigte).
Der Verwaltungsvorstand hat am 02.12.2025 über die Vorlage V/18/0142 positiv entschieden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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