Beschlussvorlage - B/18/0087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2026 – 2030.

 

2. Der Rat beschließt das als Anlage 2 beigefügte Straßenbauprogramm 2026 der Stadt Oberhausen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 6.065.000 EUR (investiv = 5.390.000 EUR, konsumtiv = 675.000 EUR) und Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 2.000.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2026 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2026 ff.

 

2.1 Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen 490.000 EUR

 Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.

 Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO

 

2.2. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen

 Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm 4.700.000 EUR

 Gemeindestraßen

 Verpflichtungsermächtigungen 2026

 kassenwirksam 2027                              2.000.000 EUR

 Finanzstelle 560212010190000 –Straßenbauprogramm 200.000 EUR

 Landesstraßen

 

 Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

 

 Auszahlungen investiver Straßenbau gesamt  5.390.000 EUR

 

 Verpflichtungsermächtigungen 2026 kassenwirksam 2027

 gesamt  2.000.000 EUR

 

2.3 Planungsleistungen für konsumtive Straßenbaumaßnahmen 175.000 EUR

 Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.

 öffentl. Verkehrsflächen

 Kostenart 521145 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm

 Ing. Leistungen

 

2.4. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen

 Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst. 350.000 EUR

 öffentl. Verkehrsflächen

 Auftrag 560112010106 – Landesstraßen 150.000 EUR

 Kostenart 521144 – Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

 Aufwendung konsumtiver Straßenbau gesamt 675.000 EUR

 

 Gesamtbudget 2026 (ohne VE) 6.065.000 EUR

 

3. Der Rat beschließt das als Anlage 3 beigefügte Kanalbauprogramm 2026 der WBO mit einem Gesamtvolumen für das Jahr 2026 in Höhe von 12.408.890 EUR (12.000.000 EUR investiv für Kanalbaumaßnahmen und 408.890 EUR konsumtiv) unter dem Vor­behalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2026 bzw. des zu be­schließenden Haushalts-/Finanzplans 2026 ff.

 

4. Der Rat beschließt die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH,

 

4.1 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen inkl.

 Planungsleistungen 5.100.000 EUR

 (6.900.000 EUR VE aus 2025 wurden bereits beauftragt)

 Investitionsnummer 560011030100000

 Kanalbauprogramm

 Finanzposition 785230 - AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.2 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen 6.900.000 EUR

 aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2025

 Kassenwirksam 2026

 Investitionsnummer 560011030100000

 Kanalbauprogramm

 Finanzposition 785230 - AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.3 Kanalbauprogramm konsumtiv  408.890 EUR

 Auftrag 110011030100

 Abwasserbeseitigung

 Kostenart 521190 – Unterhaltung Kanalvermögen 390.300 EUR

 Kostenart 521191 – Unterhaltung Kanalvermögen 18.590 EUR

 

 Beauftragungsvolumen 2026 12.408.890 EUR

 

5. Der Rat beschließt das als Anlage 4 beigefügte Beleuchtungsprogramm 2026 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 6.550.000 EUR. Das beinhaltet alle geplanten in­vestiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs-, Umrüstungs- oder Umbau­maßnahmen für das Jahr 2026 in Höhe von 4.850.000 EUR (Finanzstelle 560012010120000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaß­nahmen) und alle Instandhaltung- und Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuchtung (Entflechtungskonzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trenn­stellen, Kabelerneuerungen, Versetzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.700.000 EUR (Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 521610 – Instandhaltung Beleuch­tung in Höhe von 197.500 EUR und Kostenart 524210 - Unterhaltung Beleuchtung in Höhe von 1.502.500 EUR) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2026 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2026 ff.

 

6. Der Rat beschließt im Rahmen der Umsetzung des Lärmaktionsplans die Durchfüh­rung der folgenden Straßenbaumaßnahmen:

 

 Roonstraße von Friedrich-Karl-Straße bis Bebelstraße

 

 mit einem voraussichtlichen Gesamtbudget in Höhe von 300.000 EUR (Finanzstelle 560212010108600 – Lärmaktionsplan, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaß­nahmen) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2026 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2026 ff.

 

Die Folgekosten werde im Rahmen der Vergabebeschlüsse ermittelt und berücksichtigt.

 

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Bezug

B/17/0050-01 – 1. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen (jahresüber­greifend)

  2. Straßenbauprogramm 2021 Stadt Oberhausen

  3. Umsetzung des Kanalbauprogramms 2021 durch die WBO Wirt­schaftsbetriebe Oberhausen GmbH

  4. Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

  5. Beleuchtungsprogramm 2021 Stadt Oberhausen

B/17/3845-01 –  Radverkehrskonzept der Stadt Oberhausen

B/17/5324 –  Vorlage zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) – zukünftige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

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Sachverhalt

Den Bezirksvertretungen Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade, dem Stadtplanungs- und Umweltausschusses und dem Rat der Stadt wird das Straßen- und Wegekonzept, in dem das Kanalbauprogramm, das Straßenbauprogramm, das Beleuchtungsprogramm sowie alle Förder- und Unterhaltungsmaßnahmen mit baulichen Eingriffen in den öffentlichen Straßen­raum nunmehr integriert sind, zur Anhörung, zur Vorberatung und Beschlussfassung vorge­legt.

 

In dem Straßen- und Wegekonzept sind die Stadtbezirke bezeichnet, in denen die Straßen liegen, in denen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen.

 

Straßen- und Wegekonzept

 

Gemäß § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hatte jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept über einen fünfjährigen Zeitraum zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßen­unterhaltungsmaßnahmen möglich sind. Rückwirkend zum 01.01.2024 hat der Landes­gesetzgeber in NRW im März 2024 die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Der neue § 8a enthält nunmehr keine Verpflichtung zur Erstellung des Straßen- und Wegekonzeptes, sondern bestimmt in Abs. 1 nur noch, dass das Land NRW den Ge­meinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstattet, die sie infolge des fortan geltenden Erhebungsverbots für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können.

 

Allerdings gilt für die beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen, für die Straßenausbau­beiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat oder Kreistag im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals innerhalb dieses Zeitrahmens im Haushalt stehen, weiterhin die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge.  Der auf die Beitragspflichtigen entfallende umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann unter den vorgenannten Bedingungen zu 100 Prozent gefördert werden. Die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge ist mit Datum vom 23.09.2025 geändert worden, so dass nunmehr eine Förderung bis zum 31.12.2030 möglich ist. Förderanträge sind bis zum 30.08.2030 bei der dafür zuständigen NRW.BANK zu stellen.

 

Weiterhin gilt die Regelung, dass die Straßenausbaubeiträge für nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen nur gefördert werden können, soweit sie auf Basis eines vom kommunalen Gremium beschlossenen Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 und 2 KAG in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung erfolgen.

 

Die Aufnahme einer Straßenausbaumaßnahme in das Straßen- und Wegekonzept und in ein Bauprogramm sowie der konkrete Beschluss über die Durchführung einer Straßenausbau­maßnahme sind Voraussetzungen für die Förderung der Straßenausbaubeiträge. Darüber hinaus bieten diese Instrumente einen optimalen Überblick für die Bürgerinnen und Bürger über die anstehenden Baumaßnahmen. Sie tragen somit zur Transparenz der künftigen Handlungen der Stadt Oberhausen bei.

 

Im Straßen- und Wegekonzept sind das Kanal- und das Straßenbauprogramm sowie das Beleuchtungsprogramm integriert, des Weiteren enthält das Konzept auch alle Fördermaß­nahmen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) und den För­derrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) mit baulichen Eingriffen ins öffentliche Straßennetz, das Radverkehrskonzept sowie die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Ober­hausen die in den nächsten fünf Jahren geplant sind.

Dementsprechend wird das Straßen- und Wegekonzept weiterhin jährlich fortgeschrieben und aktualisiert.

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist als Anlage 1 beigefügt. Änderungen zum Vorjahr sind als fett gedruckte Text und Neuaufnahmen als kursiv gedruckte Texte in der Anlage dargestellt. Die Art der Beitragserhebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und KAG NRW für die anteiligen Straßenbaukosten ist in der Anlage ersichtlich.

 

Straßenbauprogramm 2026 der Stadt Oberhausen

 

Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms ermöglichen die Erschließung von Bebauungs­plangebieten, die Erneuerung von schadhaften Straßen und Wegen, sowie die Sanierung von Straßen und Wegen um den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Darüber hinaus ist die Anpassung des Straßen- und Wegenetzes an die aktuellen verkehrlichen Herausforde­rungen (z.B. Leistungsfähigkeitsoptimierung und Einhaltung aktueller Vorschriften) Bestand­teil.

 

Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf der Straßenzustandserfassung der Stadt Oberhausen. Dazu wurden alle Straßen mithilfe einer Messbefahrung erfasst und ausgewertet. Die Auswertung ergab, dass 43 % der Straßen in gutem Zustand sind, während 57 % deutliche Schäden aufweisen. Die Schäden gehen dabei vor allem auf Substanz­schäden zurück, sodass bei ca. 29 % des Straßennetzes kurz- bis mittelfristiger Handlungs­bedarf besteht. Es wurde festgestellt, dass die aktuellen Unterhaltungsaufwendungen nur ausreichen, um den Erhaltungsbedarf zu decken, jedoch keine Verbesserungen im Straßen­zustand erzielt werden können. Um den Erhaltungs- und Investitionsstau abzuarbeiten, sind umfassende Straßenbaumaßnahmen in den nächsten Jahren zwingend erforderlich. 2025 wurde erstmalig 2.000.000 EUR zusätzlich zum investiven Straßenbauprogrammbudget be­rücksichtigt. Für diese Mittel wurden zehn Fahrbahnerneuerungen umgesetzt, bei denen nur die bituminösen Schichten der Fahrbahn erneuert wurden. In 2026 sollen weitere Maßnah­men mit einem Budget von 2.000.000 EUR umgesetzt werden.

 

Die Zustandserfassung wird in den kommenden Jahren fortgesetzt, um die Daten als Grund­lage für das Straßen- und Wegekonzeptes aktuell zu halten.

 

Das durch den Rat zu beschließende Straßenbauprogramm 2026 mit den geplanten Bau­maßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 2 beigefügt.

 

Umsetzung des Kanalbauprogramms 2026 der WBO

Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

 

Die Maßnahmen des Kanalbauprogramms ermöglichen die Erschließung von Bebauungs­plangebieten, die Erweiterung des Kanalnetzes, die Erneuerung von Kanälen einschließlich der Sanierung sowie die Beseitigung von Kanalschäden. Zudem werden gesetzliche Vor­gaben im Hinblick auf Kanalbaumaßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes realisiert.

 

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bzw. der zeitnahen Umsetzung ist es erforderlich, das Kanalbauprogramm 2026 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 12.408.890 EUR, so­wie die Beauftragung der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH dem Rat der Stadt Ober­hausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Haushaltsjahr 2026 stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.900.000 EUR für Kanalbaumaßnahmen zur Verfügung, welche bei einer Inanspruchnahme im Jahr 2027 kassenwirksam werden.

 

Mit Ausnahme der Maßnahmen „Beseitigung von Wurzelschäden“ erfolgt eine Refinan­zierung der reinen Kanalbaumaßnahmen durch die Veranschlagung von kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen über die Abwassergebühr bei entsprechender Berück­sichtigung des Stadtanteils für die öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Im Kanalbauprogramm 2026 ist im Gesamtvolumen ein Restobligo von 6.900.000 EUR (VE aus 2025) enthalten, welches bereits im Vorjahr beauftragt wurde.

 

Das durch den Rat zu beschließende Kanalbauprogramm 2026 mit den geplanten Baumaß­nahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 3 beigefügt.

 

Zudem ist als Anlage 3a eine Übersicht der Kanalbaumaßnahmen mit Verpflichtungsermäch­tigung/ Restmittelbindungen aus den Vorjahren beigefügt. Die Darstellung zeigt die Maß­nahmen und deren Umsetzungszeiträume aus den bestehenden Kanalbauprogrammen der Vorjahre auf. Wie aus dieser Darstellung ersichtlich ist, sind noch nicht alle bereits beschlos­senen Kanalbaumaßnahmen aus Vorjahren umgesetzt. Dies hat unterschiedliche Ursachen, wovon die folgenden die Wesentlichen sind.

Aus dem Kanalbauprogramm werden sämtliche Leistungen bezüglich des Kanalbaus bezahlt, d. h. auch die für die Planung notwendigen Vorleistungen wie z.B. Bodengutachten und Ver­messungsleistungen. Dies führt dazu, dass Maßnahmen des Kanalbauprogramms über mehrere Jahre laufen und keine Bautätigkeiten in der ersten Phase stattfinden. Hinzu kommt, dass Kanalbaumaßnahmen oft sehr umfangreich sind und eine Abwicklung nicht in einem Jahr erfolgen kann (z.B. Vestische Straße). Auch der Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte führt dazu, dass eine Ausführung bis ins Folgejahr andauert.

 

 

Das zu beauftragende Gesamtvolumen der Kanalbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 12.408.890 EUR beinhaltet den investiven Anteil (5,1 Mio. EUR) sowie die antei­ligen investiven Planungsleistungen inkl. neuer Verpflichtungsermächtigungen (6,9 Mio. EUR) als auch den gesamten konsumtiven Anteil in Höhe von 408.890 EUR.

 

Um die zeitnahe und kontinuierliche Realisierung des Kanalbauprogramms bzw. den ent­sprechenden Mittelabfluss in diesem Jahr zu gewährleisten, wird die Beauftragung der WBO GmbH mit dem Volumen in Höhe von 12.408.890 EUR erforderlich.

 

Umsetzung des Beleuchtungsprogramms 2026

 

Das Beleuchtungsprogramm 2026 mit einem Budget von insgesamt 6.550.000 EUR beinhal­tet alle geplanten investiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs-, Umrüstungs- oder Umbaumaßnahmen für das Jahr 2026 in Höhe von 4.850.000 EUR (Finanzstelle 5600120101200000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnah­men) und alle Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuch­tung (Entflechtungskonzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trennstellen, Kabelerneuerungen, Versetzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.700.000 EUR (Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 521610 – Instandhaltung Beleuchtung in Höhe von 197.500 EUR und Kostenart 524210 - Unterhaltung Beleuchtung in Höhe von 1.502.500 EUR).

 

Grundsätzlich obliegt der Stadt Oberhausen eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet. Sofern die Straßenbeleuchtung in Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht angelegt wurde, hat die öffentliche Beleuchtung dem allgemeinen Stand der Technik (DIN EN 13201) zu entsprechen. Bei der Errichtung und Entwicklung der Beleuchtung ist aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt zu beachten und daher ist die Entwicklung eines Beleuchtungsprogramms notwendig.

 

In einem stetig laufenden Prozess werden die Straßenzüge innerhalb der Stadt Oberhausen auf eine normgerechte Ausleuchtung überprüft und kontrolliert. Im Zuge von gemeldeten Schäden oder Beschwerden werden diese Straßenzüge ebenfalls einer solchen Prüfung unterzogen. Wird auffällig, dass ein Straßenzug innerhalb dieser Prüfung nicht normgerecht ausgeleuchtet wird, wird diese neue Baumaßnahme in das Beleuchtungsprogramm für die Folgejahre aufgenommen.

 

Wie in der Berichtsvorlage (M/17/1203-01) – Abschlussbericht zum Thema LED-Verbesserungsmaßnahmen der Straßenbeleuchtung in Oberhausen - vom 13.12.2021 auf­geführt, wurde ein strukturierter Umrüstungsplan auf energiesparenden und wartungs­ärmeren LED-Leuchten für die Jahre 2023-2026 erstellt, um die restliche herkömmliche öffentliche Beleuchtung (ca. 11.520 Leuchtstellen) ebenfalls auf LED-Technik umzurüsten. Diese Umrüstung sollte innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden und wurde in den zu beschließenden Haushalt-/Finanzplan 2023 ff. aufgenommen. 2023 waren zunächst 510.000 EUR für die Umrüstung auf LED-Technik vorgesehen und im investiven Budget berücksich­tigt. Für 2024 und 2025 sind 4.000.000 EUR veranschlagt.

2026 werden weitere 4.000.000 EUR für die Umrüstung auf LED-Technik vorgesehen und im investiven Budget berücksichtigt.

Unter der Annahme, dass keine weiteren Preissteigerungen berücksichtigt werden müssen und damit der jährliche Umfang der Umrüstung konstant bleibt, verlängert sich die Dauer der verbleibenden Umrüstung bis Ende 2028.

 

Für Beleuchtungsmaßnahmen in Unterführungen werden 500.000 EUR eingeplant.

 

Das durch den Rat zu beschließende Beleuchtungsprogramm 2026 mit den geplanten Bau­maßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 4 beigefügt.

 

Für die restliche Abwicklung von Schäden und Ersatz von Rostmasten werden weitere 350.000 EUR eingeplant.

 

Umsetzung des Lärmaktionsplans 2026

 

Im Rahmen des Lärmaktionsplans der zweiten Stufe hat das Büro LK Argus im Auftrag des Fachbereiches 2-2-10/Ökologische Planung Straßen im Stadtgebiet aufgenommen.

 

Aus dieser Auswertung hat das Büro LK Argus und der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung eine Prioritätenliste mit insgesamt 18 Straßen erstellt, die mit lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut werden sollen.

 

Im Jahr 2026 ist die Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen

 

 - Roonstraße von Friedrich-Karl-Straße bis Bebelstraße

 

mit einem voraussichtlichen Gesamtbudget in Höhe von 300.000 EUR (Finanzstelle 560212010108600 – Lärmaktionsplan, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2026 bzw. des zu beschließenden Haushalts‑/Finanzplans 2026 ff. geplant.

 


Umsetzung Radverkehrskonzept

 

Zur Förderung des Radverkehrs wurde das Radverkehrskonzept der Stadt Oberhausen auf­gestellt (B/17/3845-01). Im Anschluss an die abgeschlossene Bestandserfassung der Rad­verkehrsinfrastruktur auf Oberhausener Stadtgebiet und einzelnen Verkehrsversuchen in 2024 und 2025 wird in der nächsten Umsetzungsstufe des Radverkehrskonzeptes die Um­setzung von ausgewählten Maßnahmen und die Schließung von Netzlücken angestrebt. Weiterhin steht dabei die Entwicklung eines durchgängigen, sicheren und komfortablen Ziel­netzes im Radverkehr im Fokus. Dies dient einerseits der Hierarchisierung des Radnetzes als solches und in Abwägung mit dem städtischen Verkehrsnetz (z.B. Kfz, ÖV, Schiene), anderseits als strategische Vorgabe für die weitere Umsetzung des Radnetzes bis 2035. Grundsätzlich werden die Belange des Radverkehrs bei Straßenbaumaßnahmen, zum Bei­spiel aus dem Straßen- und Wegekonzept, berücksichtigt und Maßnahmen aus dem Rad­verkehrskonzept in das allgemeine Straßen- und Wegekonzepte nach vorheriger Prüfung aufgenommen. Die Radwegemarkierung auf der Hartmannstraße sowie die Erweiterung des Straßenquerschnittes der DB-Brücke auf der Osterfelder Straße sind im Straßen- und Wegekonzept für das Jahr 2026 eingeplant. Diese Maßnahmen sind als Hauptrouten im Zielnetz ausgewiesen und entsprechend der Umsetzungsstufe des Radverkehrskonzeptes als wichtige Lückenschlüsse sowie ausgewählte Maßnahmen mit Netzbedeutung einzuordnen.

 

Fördermaßnahmen

 

Einzelne Straßenbaumaßnahmen des Straßen- und Wegekonzeptes werden als Förder­maßnahme aufgenommen, wenn diese mit Hilfe einer Förderung umgesetzt werden sollen. Hierzu kommen in der Regel die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) oder Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) des Landes Nordrhein-Westfalen in Frage. In Einzelfällen können auch Förderrichtlinien des Bundes genutzt werden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit, die geeignete Förderrichtlinie und die mögliche Höhe der Förderung wird jeweils im Einzelfall geprüft.

 

Maßnahmen Dünnschichtbeläge Kalteinbau

 

Größer Unterhaltungsmaßnahmen, welche nicht mit kleineren Ausbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden können, werden ebenfalls ins Straßen- und Wegekonzept aufgenom­men. Hierzu werden jährlich Sanierungsarbeiten in Form von Dünnschichtbelägen im Kalt­einbau ausgeführt. Dies stellt eine Zeit- und Kosteneffiziente Form zur Sanierung der gesam­ten Fahrbahn dar.

 

Straßen die eine mittelmäßige Abnutzung aufweisen werden kurzfristig saniert, um den Straßenbelag zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

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