Beschlussvorlage - B/18/0239

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) die Errichtung des Teilzeit-Bildungsgangs „Fachpraktiker/-in für KFZ-Mechatroniker“ gemäß Anlage A 1.1 APO in Verbindung mit § 66 BBiG/§42r HwO am Hans-Sachs-Berufskolleg, Am Förderturm 5, 46049 Oberhausen, Schulnummer 191309 rückwirkend zum Schuljahr 2025/2026 (01.08.2025). Der dreijährige Teilzeit-Bildungsgang soll einzügig errichtet werden.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Mit Verfügung der Bezirksregierung vom 20.11.2025 wurde dem Hans-Sachs-Berufskolleg ein Schüler mit dem entsprechenden Ausbildungsberuf zugewiesen. Diese Zuweisung ist mit der Auflage verbunden, einen Errichtungsbeschluss des Schulträgers herbeizuführen und anschließend der Bezirksregierung vorzulegen.

 

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in richtet sich an Menschen mit Behinderung. Der betroffene Schüler aus Oberhausen wird beim Bildungszentrum des Handels als einziger Auszubildender in diesem Beruf geführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in einem kooperierenden Kfz-Betrieb, ebenfalls in Oberhausen.

In der Regel besuchen Fachpraktiker des Handwerks die private Berufsschule Adolph-Kolping, eine Ersatzschule in freier Trägerschaft. Für den Bereich Fachpraktiker/-in Kfz-Mechatroniker bestehen dort jedoch keine Beschulungskapazitäten.

 

Da Schulen in freier Trägerschaft – anders als staatliche Berufskollegs – Schülerinnen und Schüler ablehnen können, wurde der Schüler von der Bezirksregierung Düsseldorf dem Hans-Sachs-Berufskolleg zugewiesen. Im Kammerbezirk existieren keine eigenen Berufsschulklassen für diesen Bildungsgang, sodass die Zuweisung an die wohnortnächste Schule erfolgt ist. Das Gesetz ermöglicht eine gemeinsame Beschulung.

 

Das Hans-Sachs-Berufskolleg hatte die Aufnahme aus pädagogischen Gründen zunächst abgelehnt. Grundsätzlich verfügt die Schule jedoch über sämtliche für den Bildungsgang erforderlichen Ressourcen – sowohl in personeller und fachlicher Hinsicht als auch bezüglich der sächlichen und räumlichen Ausstattung.

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