11.12.2025 - 5.3 Errichtung des dreijährigen Teilzeit-Bildungsga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 11.12.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Tanja Helmig
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert vorberaten
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) die Errichtung des Teilzeit-Bildungsgangs „Fachpraktiker/-in für KFZ-Mechatroniker“ gemäß Anlage A 1.1 APO in Verbindung mit § 66 BBiG/§42r HwO am Hans-Sachs-Berufskolleg, Am Förderturm 5, 46049 Oberhausen, Schulnummer 191309 rückwirkend zum Schuljahr 2025/2026 (01.08.2025). Der dreijährige Teilzeit-Bildungsgang soll einzügig errichtet werden.
Beratung
Frau Both (AfD) möchte wissen, weshalb die Aufnahme des Bildungsgangs zunächst verweigert wurde.
Herr OStD Bücker (Schulleitung Hans Sachs Berufskolleg) begründet die Ablehnung damit, dass er keine ausgebildeten Lehrer*innen für den Bildungsgang hat und eine pädagogische Vermittlung von Lehrinhalten daher kaum möglich ist.
