Beschlussvorlage - B/18/0144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 im Produktbereich 01 wie folgt zu:

 

 

Auftrag               Bezeichnung Sachkonto   Bezeichnung         Betrag/EUR

(Finanzstelle)     (Finanzposition)

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870001130101    Bebaute   524161  FL Energie-         3.000.000,00

(PN 0113)      Grundstücke (7241.61)  management    

     

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Deckungsvorschlag

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Im Deckungsring ‚Energie‘ (D00000009) ist für das Jahr 2025 ein Budget von 10.000.000,00 EUR vorhanden. Benötigt werden nach aktuellem Stand aber 13.000.000,00 EUR. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: 

 

In den vergangenen Jahren gab es erhebliche Abrechnungsprobleme seitens der Energielieferanten. Daraus resultierten Rückstände bei der Abarbeitung der Rechnungen für Wasser, Strom, Gas und Wärme. Insbesondere mussten zahlreiche Rechnungen zurückgewiesen und nachträglich korrigiert werden.  

 

Dies führte dazu, dass die Haushaltsansätze 2023 und 2024 im Deckungsring ‚Energie‘ nicht ausgeschöpft wurden und in den entsprechenden Jahresabschlüssen Abweichungen von rd. 2.350.000,00 EUR bzw. 1.200.000,00 EUR zu verzeichnen waren. 

 

Für 2025 war zwar grundsätzlich mit der Aufarbeitung aller Abrechnungsrückstände zu rechnen, aber zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für 2025 konnte aufgrund aller Unwägbarkeiten und hinsichtlich der schwankenden Jahresergebnisse in den Vorjahren keine genaue Prognose für das Jahr 2025 abgegeben werden. Daher wurde der Ansatz im Deckungsring ‚Energie‘ mit dem Wissen, dass das Risiko der Notwendigkeit einer Nachfinanzierung zum Jahresende besteht, bewusst niedriger angesetzt.

 

In Zusammenarbeit mit dem SBO-Energiemanagement wurde jetzt ein zusätzlicher Mittelbedarf von rd. 3.000.000,00 EUR ermittelt, der zur Begleichung noch ausstehender Rechnungen der SBO überplanmäßig im Deckungsring ‚Energie‘ bereitgestellt werden muss.

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