Beschlussvorlage - B/18/0209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf Grundlage der in der Anlage dargestellten Fragestellung sowie der dort aufgeführten Begründung und Kostenschätzung.

 

Deckungsvorschlag:

Im Haushaltsaufstellungsverfahren 2026 wurden in Summe 352.000 EUR für das Haushaltsjahr 2026 unter dem Auftrag 460002140100 - Wahlen wie folgt berücksichtigt:

- Sachkonto 529152 - Sonstige Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 15.000 EUR

- Sachkonto 543115 - FL Postaufwendungen 200.000 EUR

- Sachkonto 543188 - FL Beschaffungswesen 137.000 EUR

 

Eine Kostenerstattung wurde für das Haushaltsjahr 2026 unter dem Auftrag 460002140100 - Wahlen, Sachkonto 448100 - Erstattungen vom Land, in Höhe von 100.000 EUR eingeplant.

 

Sollte es zu den prognostizierten Kosten in Höhe von 400.000 EUR kommen, müssten unterjährig 48.000 EUR überplanmäßig beschlossen werden. Diese wären allerdings auch durch einen Mehrertrag/-einzahlung gedeckt, da die Einnahmen für 2026 aufgrund fehlender Informationen seitens des Landes um 240.000 EUR zu gering geplant wurden.

 

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Bezug

Drucksache B/17/6538

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Sachverhalt

Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind die größte Sportveranstaltung der Welt, bei der alle vier Jahre rund 15.000 Athlet*innen aus etwa 200 Nationen teilnehmen. Die Olympischen und Paralympischen Spiele von Paris im Jahr 2024 haben gezeigt, dass dieses Ereignis nachhaltig organisiert werden kann und nicht nur sportliche Bestleistungen fördert, sondern zu Völkerverständigung und Toleranz beiträgt. Oberhausen erhält durch eine Bewerbung die historische Gelegenheit, an der größten Sportveranstaltung und dem größten Festival der Welt zur Völkerverständigung als Gastgeber mitzuwirken.

 

  1. Das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr

 

Am 28.05.2025 hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst gemeinsam mit den Spitzen der beteiligten Städte und den Präsidenten des Landessportbundes NRW sowie des Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW dem DOSB im Deutschen Sport- und Olympiamuseum (DSOM) das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr vorgestellt. Die eingereichte Bewerbung, die in enger Abstimmung zwischen Kommunen, Fachleuten und Athlet*innen entstanden ist, basiert auf dem Konzept „Rhein Ruhr City 2032", das mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit von Olympischen und Paralympischen Spielen seinerzeit große Zustimmung erfuhr.

 

Das Konzept der Region Rhein-Ruhr bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein-Westfalen: Aachen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Herten, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Oberhausen, Pulheim, Recklinghausen und Wuppertal. Diese werden für die Wettbewerbe im Segeln um die Stärken von Kiel oder Warnemünde und für Kanu-Slalom von Markkleeberg ergänzt. Auf diese Weise kann der Verbund Rhein-Ruhr für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ein Konzept anbieten, das zu 100 % auf bereits bestehende, oder temporär errichtete oder ertüchtigte Sportstätten zurückgreift. Neben etablierten Sportstätten ist das Konzept in der Lage, rund 95 % der Sportlerinnen und Sportler im Olympischen und Paralympischen Dorf unterzubringen und damit die vom Internationalen Olympischen Komitee geforderten maximalen Reisezeiten zu den Wettkampfstätten einzuhalten. Darüber hinaus wirbt der Verbund mit der Sportbegeisterung, Leidenschaft und Expertise der Menschen im Rheinland und im Ruhrgebiet. In den vergangenen zehn Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen rund 30 Welt- und Europameisterschaften sowie Weltcups durchgeführt. Erstmals in der olympischen und paralympischen Geschichte sollen für die Spiele an Rhein und Ruhr rund 14 Millionen Tickets angeboten werden. Das bedeutet eine sehr hohe Teilhabe der Menschen aus allen Bevölkerungsschichten, da die Ticketpreise entsprechend gestaltet werden können.

 

Im Rahmen seiner Präsidiumssitzung Ende September 2025 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) nach intensiver Prüfung bestätigt, dass das von der Region Rhein-Ruhr eingereichte Konzept zur Austragung von Olympischen und Paralympischen Spielen alle sportfachlichen Anforderungen erfüllt. Das Konzept wurde dabei in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Landessportbund NRW und dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW federführend durch D.SPORTS, als Tochter der Stadt Düsseldorf in ihrer Funktion als Vertreter der Kommunen, erarbeitet. Somit hat die Region Rhein-Ruhr die zweite Stufe im insgesamt dreistufigen, nationalen Bewerbungsprozess erreicht. Schritt zwei sieht die Durchführung von Bürgerbeteiligungen in den jeweiligen Bewerberregionen bis Ende Juni 2026 vor. Der dritte Schritt ist dann die Entscheidung des DOSB für eines der vier Bewerberkonzepte im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung voraussichtlich im September 2026.

 

Die Landesregierung, die Stadt Oberhausen und alle weiteren am Konzept beteiligten Kommunen sind überzeugt: Moderne, nachhaltige Spiele kann es nur mit und nicht gegen den Willen der Menschen im Land geben. Deshalb hat die Landesregierung die Federführung für die weiteren Schritte, insbesondere in Vorbereitung der kommunikativen Maßnahmen zur Bewerbung der Idee Olympischer und Paralympischer Spiele an Rhein und Ruhr übernommen. Gemeinsam setzt man auf die verbindliche Bürgerbeteiligung aller am Konzept beteiligten Kommunen, setzt sich damit bewusst von den anderen Bewerbern ab, und macht die Unterstützung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zu einem zentralen Bestandteil des selbst gewählten Bewerbungsprozesses.

 

Neben der Region Rhein-Ruhr haben auch Berlin, Hamburg und München ihre Bewerbungen fristgerecht beim DOSB eingereicht. Der Bürgerentscheid in der Stadt München, die am 26.10.2025 als erste Bewerberregion eine Bürgerbeteiligung durchgeführt hat, fiel mit 66,4 % deutlich positiv aus. Ein Bürgerentscheid in Hamburg ist für den 31.05.2026 geplant. Berlin beabsichtigt rein auf Beteiligungsformate und nicht auf einen Bürgerentscheid zu setzen.

Die Austragungsjahre, für die sich der DOSB bewerben will, wurden von 2036 und 2040 nun auch auf 2044 erweitert. Hintergrund ist, dass eine Vergabe für 2036 schon bald erfolgen könnte und somit dieses Jahr nicht mehr in Frage kommen würde. Vergangene Bewerbungsprozesse haben zudem gezeigt, dass es zielführend ist, wenn eine Bewerbung über mehre Entscheidungszyklen beim IOC aufrecht zu erhalten, um die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags zu erhöhen.

Die Entscheidung, mit welchem Konzept sich der DOSB um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 bewerben wird, soll im September 2026 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fallen.

 

 

  1. Oberhausen als Austragungsort

 

Im Rahmen einer möglichen positiven Olympiabewerbung der Region Rhein-Ruhr ist vorgesehen, dass die Stadt Oberhausen als Austragungsort für Teile des Volleyballturniers fungiert. Konkret soll die Rudolf-Weber-Arena für die Durchführung der Vorrundenspiele in der Sportart Volleyball genutzt werden. Weitere olympische Wettkämpfe oder infrastrukturelle Maßnahmen sind für Oberhausen derzeit nicht vorgesehen.

 

  1. Ratsbürgerentscheid

 

Rechtsgrundlagen für die Durchführung des vorliegenden Ratsbürgerentscheides sind § 26 Abs. 1 GO NRW, die Vorschriften der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheid DVO) sowie die Satzung der Stadt Oberhausen über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über die Teilnahme der Stadt Oberhausen an der Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr („Satzung“) -vgl. DS Nr. B/18/0182-, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt.

 

Die Abstimmungsberechtigung entspricht der Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen. In Oberhausen sind somit rund 154.000 Personen abstimmungsberechtigt. Die aus § 26 GO NRW folgenden grundsätzlichen Voraussetzungen für einen Ratsbürgerentscheid sind in der vorliegenden Angelegenheit erfüllt. Die Entscheidung über eine Teilnahme der Stadt Oberhausen an der Olympiabewerbung liegt in der Zuständigkeit des Rates; sie fällt auch nicht in den Ausschlusskatalog des § 26 Abs. 5 GO NRW.

 

Der Rat hat nach § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 GO NRW über die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie über die Begründung zu beschließen (dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Literatur, vgl. nur Peters in BeckOK KommunalR NRW, § 26 GO NRW Rn. 79.1 m. w. N.). Zudem wird mit guten Gründen vertreten, dass bei der Initiierung eines Ratsbürgerentscheids auch eine Beschlussfassung über eine Kostenschätzung erforderlich ist (vgl. Peters a. a. O.) Um diesen formalen Anforderungen zu entsprechen wird der Rat gebeten, ausdrücklich die beigefügte Anlage zu beschließen, aus welcher sich die zur Entscheidung zu bringende Frage, die Begründung und die Kostenschätzung (soweit möglich) ergeben.

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bedarf der Beschluss einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates; der Oberbürgermeister ist stimmberechtigt und zählt mit (vgl. Plückhahn/Faber, PdK NW B-1, § 50 GO NRW Anm. 4.5.1). Zur Beschlussfassung ist somit die Zustimmung von vierzig Mitgliedern des Rates erforderlich.

 

Nach den Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Ratsbürgerentscheid in den teilnehmenden Kommunen einheitlich zum Abstimmungsstichtag 19. April 2026 durchgeführt werden.

 

Die Abstimmung erfolgt ausschließlich mit Abstimmungsschein per Brief, ohne dass es seitens der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bzw. einer ausdrücklichen Anforderung der Abstimmungsunterlagen bedarf. Dies stellt eine abstimmorganisatorisch wenig aufwändige und wirtschaftliche Abstimmungsvariante dar und hat zudem das Potential einer hohen Abstimmungsbeteiligung.

 

Die Kostenprognose hierfür beläuft sich auf 400.000,00 Euro.

 

Nach § 8 der Satzung werden die Abstimmungsberechtigten zeitgleich mit der Abstimmungsbenachrichtigung in Textform über die Abstimmung sowie in kurzer und sachlicher Form über die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat, des Oberbürgermeisters und auf Verlangen einzelner Ratsmitglieder bzw. Gruppen von Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner Ratsmitglieder informiert. Dabei werden nur solche Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen aufgenommen, die der Verwaltung (Fachbereich 4-6-40/Wahlen) bis zum 59. Tag vor der Abstimmung in geeigneter Form vorliegen.

 

  1. Zeitplan

 

15.12.2025:   Ratsbeschluss (siehe oben)

19.02.2026: Stichtag: Eingang Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat und des Oberbürgermeisters

08.03.2026:   Stichtag für Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis

09.03.2026 - 29.03.2026: Fortschreibung des Abstimmungsverzeichnisses (z. B. Zu- und Wegzüge)

09.03.-13.03.2026: Produktion und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und -unterlagen

16.03.- 28.03.2026: Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigungen und –unterlagen

30.03. - 03.04.2026:  Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis

16.03. - 19.04.2026:  Briefabstimmungszeitraum

19.04.2026: Abstimmungstag: Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung.

 

  1. Kosten

 

  1.    Ratsbürgerentscheid

 

Nach aktuellen Schätzungen liegt die Kostenprognose für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids als Briefwahl ohne Antragsverfahren wie oben bereits beschrieben bei 400.000,00 Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für alle am Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr beteiligten Kommunen einen Anteil von 85 % an den Durchführungskosten des Ratsbürgerentscheids. Für die Stadt Oberhausen bedeutet dies, dass ein Eigenanteil i. H. v. 60.000,00 Euro anfällt.

 

Im Haushaltsaufstellungsverfahren 2026 wurden in Summe 352.000 EUR für das Haushaltsjahr 2026 unter dem Auftrag 460002140100 - Wahlen wie folgt berücksichtigt:

- Sachkonto 529152 - Sonstige Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 15.000 EUR

- Sachkonto 543115 - FL Postaufwendungen 200.000 EUR

- Sachkonto 543188 - FL Beschaffungswesen 137.000 EUR

 

Eine Kostenerstattung wurde für das Haushaltsjahr 2026 unter dem Auftrag 460002140100 - Wahlen, Sachkonto 448100 - Erstattungen vom Land, in Höhe von 100.000 EUR eingeplant.

 

Sollte es zu den prognostizierten Kosten in Höhe von 400.000 EUR kommen, müssten unterjährig 48.000 EUR überplanmäßig beschlossen werden. Diese wären allerdings auch durch einen Mehrertrag/-einzahlung gedeckt, da die Einnahmen für 2026 aufgrund fehlender Informationen seitens des Landes um 240.000 EUR zu gering geplant wurden.

 

  1.    Kommunikationskampagne zum Ratsbürgerentscheid

 

Für eine erfolgreiche Begleitung der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele ist eine fortlaufende Kommunikation an die Bürger*innen unmittelbar im Anschluss an den Ratsbeschluss bzw. mit Beginn des Jahres 2026 erforderlich, um eine möglichst große Teilnahme an der Abstimmung per Briefwahl zu erzielen. Eine breit aufgestellte Kommunikationskampagne, die möglichst alle Alters- und Zielgruppen in Oberhausen anspricht, umfasst u.a. klassische Pressearbeit, Öffentlichkeitskampagnen über Out-of-Home Medien, Medien- und Pressetermine sowie Bürger*inneninformationsveranstaltungen, die Zusammenarbeit mit Partner*innen und Social-Media-Aktivitäten. Aufgrund der noch relativ unbekannten Thematik auf Seiten der Öffentlichkeit und des kurzen Zeitraums ist es erforderlich, eine intensive Kommunikation in den verbleibenden Wochen bis zur Abstimmung zu betreiben.

Ein Mindestmaß der Erfüllung des Informationsauftrages erfordert eine Kommunikationskampagne vor, während und nach dem Ratsbürgerentscheid, die transparent das geplante Vorhaben darstellt, um die Bürger*Innen zur Abstimmung aufzurufen und eine Informationsbasis als Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung zu geben. Die zentrale Kommunikationskampagne für Rhein-Ruhr wird das Projektteam der Staatskanzlei NRW als Grundlage zur Verfügung stellen. Werbeflächen müssen durch die jeweiligen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen und auch bezüglich finanzieller Unterstützung sind die Kommunen mit dem Land NRW im Austausch.

 

  1.    Kosten für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele

 

Bei der Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ist zwischen zwei Formen von Kosten zu differenzieren. Dies sind zum einen die „Durchführungskosten“ für die Spiele (sog. „OCOG-Budget“ oder „GOB“) und zum anderen die Kosten für die „Infrastrukturinvestitionen“ (sog. NON OCOG-Budget), die bis zur Durchführung der Spiele getätigt werden würden.

 

  1.    Die Durchführungskosten, das Games Organizing Budet (GOB) (auch „OCOG-Budget“ genannt), für die Durchführung der Spiele in der Region Rhein-Ruhr ist vom DOSB zusammen mit externen Partnern erarbeitet worden. Hierbei zeichnet sich nach aktuellen Berechnungen ab, dass zur Deckung der Durchführungskosten keine öffentlichen Mittel benötigt werden. Entstehende Kosten werden durch Sponsorengelder, Ticketing und Beiträge des IOC finanziert. Einzig für die Durchführungskosten der Paralympischen Spiele ist voraussichtlich ein Zuschuss aus der öffentlichen Hand einzuplanen. Derzeitige Berechnungen gehen davon aus, dass das GOB bei rund 4,800 Mrd. € liegen wird, die Einnahmepotenziale bei rund 5,200 Mrd. € und damit bei der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele an Rhein und Ruhr ein positives Ergebnis erzielt werden würde.

 

  1.    Das Budget für mögliche Infrastrukturinvestitionen lässt sich in der jetzigen Phase der Bewerbung noch nicht beziffern. Eine Notwendigkeit von Investitionen in Mobilität, Infrastruktur o.ä. ist außer beim Olympischen und Paralympischen Dorf, das nach den Spielen als Wohnquartier weitergenutzt werden wird, nicht gegeben. Vielmehr stellt die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele einen Anreiz dar, ohnehin in den nächsten Jahren geplante und notwendige Investitionen z.B. in die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität zielstrebiger voranzutreiben und damit schneller und mutiger umzusetzen. Gleiches gilt für potenzielle Kosten im Bereich der Sicherheit im öffentlichen Raum. Sicherheitskosten innerhalb der Wettkampfstätten sind hingegen bereits im GOB enthalten und basieren auf den Erfahrungen der Durchführung einer Vielzahl von Welt- und Europameisterschaften in den letzten zehn Jahren, bei denen die Sicherheitskonzepte immer eine umfassende und den unterschiedlichen Lagen angepasste Sicherheit gewährleisten konnten.

 

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Kostenentwicklung bei einem Projekt dieser Größenordnung stets von einer Vielzahl von Faktoren abhängt und der allgemeinen Kostensteigerung unterliegt.

 

  1. Mehrwerte für die Gesellschaft und volkswirtschaftlicher Nutzen bei der Durchführung Olympischer und Paralympischer Spiele

 

Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind mehr als nur ein sportlicher Wettbewerb. Die Ausrichtung des größten Sportfests der Welt stellt für die Stadt Oberhausen als Partner im Verbund mit den anderen teilnehmenden Städten in Nordrhein-Westfalen eine einmalige Chance dar, durch gemeinsame Projekte und Investitionen – die größtenteils den Infrastrukturinvestitionen (siehe vorheriges Kapitel) zugeordnet werden können - den Bedarfen und Herausforderungen der Zukunft zu begegnen und sich gleichzeitig weltweit als gastfreundliche und weltoffene Region zu präsentieren. Neben auf der Hand liegenden Effekten hinsichtlich des Standortmarketings sowie direkten und indirekten fiskalischen und privatwirtschaftlichen Effekten, die unmittelbar durch die Veranstaltung ausgelöst werden, kann die Perspektive „Olympia und Paralympics an Rhein und Ruhr“ auch Katalysator für wichtige Zukunftsthemen sein.

 

Gesellschaftlicher Mehrwert:

 

  •       Förderung von Gemeinschaftsgefühl und Identifikation: Eine gemeinsame Großveranstaltung fördert lokalen Zusammenhalt, das Zugehörigkeits- und das Wir-Gefühl innerhalb Oberhausens und über Stadtgrenzen hinweg (Oberhausen, Rhein-Ruhr).
  •       Inspiration für junge Menschen: Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, die besten Sportler*innen der Welt live und hautnah mitzuerleben. Die Leistungen von Spitzensportler*innen sind häufig Motivation und Inspiration für Kinder und Jugendliche, selbst sportlich aktiv zu werden, die dann davon träumen, selbst einmal bei Olympischen und Paralympischen Spielen teilzunehmen.
  •       Bildung, Sportkultur- und Jugendarbeit: Kultur- und Bildungsprojekte rund um den Sport und seiner Geschichte tragen zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. In Kombination mit Sport- und Bewegungsangeboten in Schulen werden die Gesundheit, die Bewegungskompetenzen und Talente bereits im jungen Alter gefördert. In Paris wurden beispielsweise täglich 30 Minuten Bewegung in 36.500 Grundschulen durchgeführt, 36.000 Kinder erhielten kostenlosen Schwimmunterricht und fünf Millionen Kinder und Jugendliche haben an landesweiten Olympischen und Paralympischen Wochen teilgenommen.
  •       Förderung des (Breiten-)Sports: In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 17.450 Sportvereine mit 5,3 Millionen Mitgliedern. Somit ist jede*r dritte Einwohner*in in NRW Mitglied eines Sportvereines. 500.000 Menschen engagieren sich zudem ehrenamtlich in diesen Organisationen. Die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Spielen ist gleichzeitig eine aktive Förderung der bestehenden Strukturen im Sport. Egal ob im Breiten-, Nachwuchs- und Inklusionssport oder Sport der Älteren. Sport ist ein bedeutender Teil der Gesellschaft.
  •       Inklusion und Teilhabe: Alle Menschen ungeachtet einer Behinderung sollen die Möglichkeit haben, die Olympischen und Paralympischen Spiele miterleben zu können. Das bedeutet, dass nicht nur die Sportstätten, sondern auch der Verkehr und die gesamte städtische Infrastruktur barrierearm gestaltet werden müssen. Damit wären die Spiele ein Impulsgeber für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Darüber hinaus tragen die Paralympischen Spiele sowie die beeindruckenden Spitzenleistungen von Athlet*innen mit Behinderung dazu bei, die Möglichkeiten und Potenziale einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft und Stadtentwicklung für alle zu präsentieren.
  • Mit Investitionen in Höhe von rund 125 Mio. Euro hat Paris im Vorfeld der Spiele unter anderem Schulen barrierefrei angepasst, Hindernisse in den Stadtteilen abgebaut und den ÖPNV, Sportstätten sowie öffentliche Gebäude barrierefreier gestaltet und damit die Stadt für die Menschen nachhaltig inklusiver gemacht.

 

Volkswirtschaftlicher Nutzen:

 

  •       Vernetzte und nachhaltige Mobilität:
  • Während der Olympischen und Paralympischen Spiele reisen rund 14 Mio. Besuchende zwischen den Wettkampfstätten und nutzen dafür größtenteils dem ÖPNV. Sowohl innerhalb Oberhausens als auch der gesamte Verbund der 17 Kommunen würde von einem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie einem zentral gesteuerten Mobilitätskonzept langfristig profitieren. Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) verbindet die Olympia-Region von Aachen über Köln, Düsseldorf und das Ruhrgebiet bis nach Dortmund. Der RRX könnte die publikumsintensiven olympischen und paralympischen Standorte im 15 Minutentakt verbinden. Mit dem Zuschlag für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele würden die städtischen Aktivitäten in den Kommunen beflügelt werden, um eine emissionsfreie Mobilität während der Spiele zu gewährleisten. In Paris profitieren die Menschen auch nach den Spielen beispielsweise von mehr als 180 km neu geschaffenen Radwegen.
    •       Digitalisierung:
  • Die Initiative einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele kann ebenso Beschleuniger für die Entwicklung einer zukünftigen tragfähigen digitalen Infrastruktur sein. Als Austragungsort von Olympischen und Paralympischen Spielen muss sich die Region Rhein Ruhr auch in diesem Bereich weiterentwickeln. Vielfach bereits angestoßene Maßnahmen würden durch die Veranstaltung zusätzlichen Rückenwind erhalten.
    •       Verstärker von Infrastrukturprojekten:
  • Sportgroßevents wie die Olympischen und Paralympische Spiele wirken häufig als Beschleuniger von großen Bauvorhaben.
    •       Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft:
  • Die Ausrichtung dieses Sportgroßevents schafft sowohl im Sport als auch in anderen Gesellschaftsbereichen neue Arbeitsplätze. In Paris wurden beispielsweise 181.000 neue Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Organisation und Tourismus geschaffen. Zudem kommen während der Spiele Millionen Menschen aus der ganzen Welt in die Region, die durch ihre Ausgaben den Tourismus, den Handel und die Gastronomie ankurbeln, sodass mit kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen zu rechnen ist.
    •       Internationale Stärkung des Images:
  • Während der Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele liegt die Aufmerksamkeit der ganzen Welt für mehrere Wochen auf der Ausrichterstadt. Die positiven Bilder und Emotionen, die ausgelöst von den sportlichen Wettbewerben in die ganze Welt ausgestrahlt werden, würden zu einer immensen Imagesteigerung beitragen. Dies kann langfristige Auswirkungen auf Messen, den Handel und das Gewerbe haben.

 

  1. Fazit

 

Die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen in der Region Rhein-Ruhr und insbesondere in Oberhausen wäre eine historische Chance und könnte als Katalysator für eine Aufbruchsstimmung in Rheinland und im Ruhrgebiet sowie in ganz Deutschland sorgen. Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind in der Lage, die Bedeutung des Sports als sozial integrative Kraft für gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Miteinander in den Mittelpunkt zu rücken. Mit der Ausrichtung des weltweit größten Sportereignisses sind zahlreiche Projekte und Investitionen verbunden, die maßgebliche Zukunftsthemen für unsere Gesellschaft voranbringen. 

 

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Anlagen

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