15.12.2025 - 9 Durchführung eines Ratsbürgerentscheids im Zuge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
2. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 15.12.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Simon Schauff
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Berg teilt mit, dass die Drucksache im Sportausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit – gegen die Stimme der Linke.Liste-Fraktion – zustimmend vorberaten wurde. Er weist zudem darauf hin, dass gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW der Beschluss einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates bedarf und der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.
Es ergehen keine weiteren Wortbeiträge.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion – folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf Grundlage der in der Anlage dargestellten Fragestellung sowie der dort aufgeführten Begründung und Kostenschätzung.
Deckungsvorschlag:
Im Haushaltsaufstellungsverfahren 2026 wurden in Summe 352.000 EUR für das Haushaltsjahr 2026 unter dem Auftrag 460002140100 - Wahlen wie folgt berücksichtigt:
- Sachkonto 529152 - Sonstige Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 15.000 EUR
- Sachkonto 543115 - FL Postaufwendungen 200.000 EUR
- Sachkonto 543188 - FL Beschaffungswesen 137.000 EUR
Eine Kostenerstattung wurde für das Haushaltsjahr 2026 unter dem Auftrag 460002140100 - Wahlen, Sachkonto 448100 - Erstattungen vom Land, in Höhe von 100.000 EUR eingeplant.
Sollte es zu den prognostizierten Kosten in Höhe von 400.000 EUR kommen, müssten unterjährig 48.000 EUR überplanmäßig beschlossen werden. Diese wären allerdings durch einen Mehrertrag/-einzahlung gedeckt, da die Einnahmen für 2026 aufgrund fehlender Informationen seitens des Landes um 240.000 EUR zu gering veranschlagt wurden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
183,9 kB
|
