Beschlussvorlage - B/16/1129-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Oberhausen vom 13.09.2015 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Statistik und Wahlen
- Bearbeitung:
- Jürgen Ludwiczak
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wahlprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Sachverhalt
Begründung
Am 15.09.2015 ist das vom Wahlausschuss am gleichen Tage festgelegte endgültige Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Oberhausen vom 13.09.2015 öffentlich bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung enthält gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz den Hinweis, dass binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben werden kann. Nach Ablauf dieser Monatsfrist muss der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz und § 66 Kommunalwahlordnung die eingelegten Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl vorprüfen und dem Rat der Stadt einen Vorschlag über den von ihm zu treffenden Beschluss vorlegen.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl wurden nicht erhoben.
Anhaltspunkte, die gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl sprechen, liegen nicht vor.
