Beschlussvorlage - B/16/1129-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt:

 

Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Oberhausen vom 13.09.2015 wird gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 15.09.2015 ist das vom Wahlausschuss am gleichen Tage festgelegte endgültige Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Oberhausen vom 13.09.2015 öffentlich bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung enthält gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz den Hinweis, dass binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben werden kann. Nach Ablauf dieser Monatsfrist muss der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz und § 66 Kommunalwahlordnung die eingelegten Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl vorprüfen und dem Rat der Stadt einen Vorschlag über den von ihm zu treffenden Beschluss vorlegen.

 

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl wurden nicht erhoben.

 

Anhaltspunkte, die gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl sprechen, liegen nicht vor.

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