Beschlussvorlage - B/17/7117
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Mensa am Hauptstandort Ravenhorst der Hirschkampschule im Rahmen der Umsetzung der Förderrichtlinie Ganztagsausbau
hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Thomas Dabels
- Verantwortung:
- Herr Reeh, Herrn Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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29.09.2025
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen,
- verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
- beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Haushalt 2025 wie folgt:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanzposition |
Bezeichnung
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Betrag in EUR |
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330003010100518 |
Hirschkampschule Ravenhorst OGS- Förderrichtline |
785100 |
Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen |
185.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit.
Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
- die überplanmäßige Mittelbereitstellung von Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE) in Höhe von 100.000 EUR, kassenwirksam in 2026.
Deckungsvorschlag: Reduzierung des Verpflichtungsermächtigungsbudgets 2026 über 100.000 EUR bei der Finanzstelle 330003010600000 – Neue Schule, Finanzposition 785100 AIB Hochbaumaßnahmen.
Bezug
Drucksachen-Nr.: B/16/1783-01
„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“
Drucksachen-Nr. B/16/4160-01:
Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II)“ und „Gute Schule 2020
Drucksachen-Nr.: B/17/5372
Errichtung von Anbauten zur Erweiterung der Mensen an beiden Standorten der Hirschkampschule um Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG II) bzw. der Förderrichtlinie Ganztagsausbau
Sachverhalt
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) des Landes Nordrhein-Westfalen 9.209.833,74 EUR Zuschussmittel. Die Förderquote beträgt hierbei 85 % der förderfähigen Baukosten. Somit stehen bei einem zu erbringenden Eigenanteil von mindestens 15 % rund 10,835 Mio. EUR zur Verfügung. Der Förderzeitraum sieht eine Fertigstellung der Um- und Neubaumaßnahmen für den Ganztag bis spätestens 31.12.2029 vor.
Die Hirschkampschule ist eine dreizügige Schule mit einem einzügigen Hauptstandort Zum Ravenhorst und einer zweizügigen Dependance Walsumermark. Die Mensa am Hauptstandort Zum Ravenhorst wird durch einen Anbau am Bestandsgebäude erweitert.
Bauvorhaben Hirschkampschule Zum Ravenhorst
Budgetierung der Baumaßnahme:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 01.07.2024 die Erweiterung beschlossen. Die zugrunde gelegte Kostenberechnung für den Hauptstandort Zum Ravenhorst beinhaltet die reinen Baukosten zuzüglich eines Toleranzrahmens sowie der zu erwartenden Indexsteigerung in Höhe von insgesamt 1.062.000,00 EUR zzgl. HOAI.
Entsprechend der aktuellen Kostenverfolgung und einer angepassten Prognose bis zum Abschluss der Baumaßnahme in 2025 werden nun Baukosten von rund 1.290.000,00 EUR zzgl. HOAI erwartet. Diese Kostenberechnung hat das Architekturbüro erst im September vorgelegt. Nach entsprechender Prüfung dieser Berechnung durch die SBO, konnte die Vorlage erstellt werden. Die Einhaltung der Fristen für den regulären Gremiengang waren nicht mehr gegeben. Um einen durchgehenden Baubetrieb sicherzustellen, wird auf die Vorberatung der Ausschüsse verzichtet.
Mittelabfluss 2024:
Die Haushaltsanmeldung für 2025 erfolgte anhand der Mittelabflussprognose für 2024 in Höhe von 78.000 EUR. Aufgrund letztlich fehlender Rechnungen kam es zu einer Verschiebung der Zahlbarmachung in einer Größenordnung von rund 57.000,00 EUR, welche im Ansatz 2025 fehlen.
Erforderliche zusätzliche Arbeiten:
Ein wesentlicher Grund für den aktuellen Mittelbedarf sind unvorhersehbare Gegebenheiten im Bestandsgebäude, die bei der ursprünglichen Planung nicht erkennbar waren und somit in der ursprünglichen Kostenberechnung nicht berücksichtigt werden konnten.
Brandschutzeinrichtung:
Im Zuge der Errichtung des Erweiterungsbaus an der Grundschule ergaben sich im Rahmen der Planung und Ausführung zusätzliche brandschutztechnische Anforderungen. Diese betreffen insbesondere die Schnittstellen zwischen Bestandsgebäude und Neubau, die über die ursprünglich veranschlagten Maßnahmen hinausgeht.
Mängelbehebung eines Feuchteschadens:
Im Bereich des Bestandsgebäudes (OGS-Gebäude) zeigte sich, dass die vorhandene Bauwerksabdichtung nicht mehr wirksam ist. Zudem war die bestehende Drainage durch starke Wurzelbildung zerstört und daher nicht mehr funktionsfähig. Infolge dessen kam es zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden. Zur dauerhaften Sicherung der Nutzung des Gebäudes sowie zum Schutz der Bausubstanz war eine vollständige Sanierung einschließlich Abdichtung und Erneuerung der Drainage erforderlich.
Finanzen:
Die aktuelle Kostenverfolgung unter Berücksichtigung der bisherigen Ausschreibungsergebnisse, der Nachtragshöhen und bereits geleisteten Zahlungen mit Stand September 2025 sieht Gesamtausgaben in Höhe von 1.290.000,00 Mio. EUR vor.
Zur Vergabe ausstehender Aufträge werden noch überplanmäßige Finanzmittel i. H. v. 285.000,00 EUR benötigt, davon wird allerdings nur ein Mittelabfluss in 2025 i. H. v. 185.000,00 EUR prognostiziert. Die überplanmäßige Bereitstellung von VE- Budget in Höhe von 100.000 EUR kann durch Reduzierung von VE- Budget bei der Finanzstelle 330003010600000 - Neue Schule -, Finanzposition 785100 – AiB Hochbaumaßnahmen gewährleistet werden.
Gesamtkosten neu:
Unter Berücksichtigung der erfolgten Ausgaben in 2024 von rund 21.000,00 EUR, dem Haushaltsansatz 2025 i. H. v. 775.000 EUR, der Verpflichtungsermächtigung 2026 in Höhe von 309.000 EUR (inkl. üpl. VE 100.000 EUR), den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen in Höhe von 185.000,00 EUR als Auszahlungsbudget, belaufen sich die Gesamtbaukosten neu auf 1,290 Mio. EUR.
Nach jetzigem Stand werden die Arbeiten an der Hirschkampschule Hauptstandort zum Ravenhorst im Jahr 2025 voraussichtlich abgeschlossen.
