Berichtsvorlage - M/16/1196-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Das Eisenbahnbundesamt hat am 24.09.2015 den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt der Betuwe erteilt. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich vom Oberhausener Hauptbahnhof bis zur Rosastraße. Damit hat die Deutsche Bahn das Baurecht, um die be­stehende Strecke um ein Gleis zu erweitern.

 

Das Eisenbahnbundesamt hat allen Einwenderinnen und Einwendern den Planfeststellungs­beschluss sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Auch der Stadt Oberhausen wurde der Planfeststellungsbeschluss mit Zustellungsurkunde übersandt. Damit die Einwenderin­nen und Einwender die Möglichkeit hatten, auch die genehmigten Pläne einzusehen, hat die Stadt Oberhausen die genehmigten Pläne und den Planfeststellungsbeschluss mit Rechts­behelfsbelehrung zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Die Pläne konnten auch von anderen Interessierten eingesehen werden. Die Auslegung fand vom 19.10.2015 bis 30.10.2015 bei der Stadt Oberhausen statt.

 

Alle Einwenderinnen und Einwender hatten einen Monat nach Eingang des Beschlusses Zeit, Klage gegen den Beschluss einzulegen. Die Stadt Oberhausen hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben.

 

Aus Kostengründen ist der Planfeststellungsbeschluss nur in Allris verfügbar.

 

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Anlagen

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