Beschlussvorlage - B/18/0082
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Schriftführers/ der Schriftführerin sowie seiner/ihrer Stellvertretung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Osterfeld
- Bearbeitung:
- Olaf Hinkemeyer
- Beteiligt:
- Bürgerservice
- Verantwortung:
- Herr Jehn; Frau Wilken
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
25.11.2025
|
Sachverhalt
Nach § 38 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 22 Absatz 4 und § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist ein/e Schriftführer/in zu bestellen. Für den Vertretungsfall ist es sachgerecht, zusätzlich eine Stellvertretung zu benennen.
Bisher hat Herr Hinkemeyer dieses Amt wahrgenommen.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Hinkemeyer erneut zum Schriftführer zu bestellen. Für Fälle der Verhinderung des Herrn Hinkemeyer soll Herr Maik Stamm, Herr Niklas Müller sowie Frau Joelina Huth zum/r stellvertretenden Schriftführer/in bestellt werden. In der langjährigen Praxis hat sich diese Verfahrensweise bewährt.
