25.11.2025 - 3 Bestellung des Schriftführers/ der Schriftführe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Schepers erklärt, dass nach § 38 Absatz 3 der Gemeindeordnung die/der Leiter/in der Bezirksverwaltungsstelle oder seine/ihre Stellvertreter/in verpflichtet ist, an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilzunehmen.

Herr Olaf Hinkemeyer, hat bisher das Amt des Schriftführers wahrgenommen.

Er schlägt vor, dass Herr Hinkemeyer dies auch zukünftig tun sollte.

 

Er bittet um Handzeichen, wer für die Bestellung von Herrn Olaf Hinkemeyer zum Schriftführer der Bezirksvertretung Osterfeld stimmt.

 

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Beschluss

Der Bezirksvertretung Osterfeld fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt Herrn Olaf Hinkemeyer als Schriftführer sowie Herrn Maik Stamm und Herrn Niklas Müller als Stellvertreter sowie Frau Joelina Huth als Stellvertreterin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Osterfeld zu bestellen.