Beschlussvorlage - B/17/7101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt nimmt vom Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2024 – versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes – und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für das Jahr 2024 Kenntnis.
  2. Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 5.022.519,95 EUR wird gemäß dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 01.07.2025
  1.       zu einem Teilbetrag in Höhe von 3.000.000,00 EUR – in Form einer „Bruttoausschüttung“ – an die Stadt Oberhausen ausgeschüttet und
  2.       in Höhe des verbliebenen Jahresüberschusses von 2.022.519,95 EUR in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

  1. Ausgangslage

Nach § 24 Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW (SpkG NRW) sind der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach Feststellung und der Lagebericht nach Billigung durch den Verwaltungsrat, dem Rat der Stadt vorzulegen. Der Rat der Stadt beschließt aufgrund dieser Unterlagen gemäß § 8 Abs. 2 lit. f) SpkG NRW über die Entlastung der Organe der Sparkasse und gemäß § 8 Abs. 2 lit. g) SpkG NRW über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG NRW.

  1. Jahresabschluss 2024 der Stadtsparkasse Oberhausen
  • Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die in Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2024 wird verwiesen.

Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung

Mit einem Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von rund 5,023 Mio. EUR wird das Ergebnis des Vorjahres in Höhe von 4,994 Mio. EUR marginal übertroffen. Im Einzelnen hat sich das Ergebnis der Stadtsparkasse Oberhausen im letzten Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Insgesamt konnten die Erträge um weitere 9,3 Mio. EUR bzw. 11,1 % gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr deutlich auf rund 93,4 Mio. EUR gesteigert werden. Davon erhöhte sich der Zinsüberschuss von 47,5 Mio. EUR im Vorjahr um 11,5 % auf 53,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024. Diese Entwicklung resultiert vor allem auf einer marktzinsbedingten, nochmals spürbaren Verbesserung des Zinsergebnisses aus Swapvereinbarungen. Swaps sind Finanzderivate, bei denen zwei Vertragspartner vereinbaren, zukünftige Zahlungsströme wie z.B. jährliche Zinszahlungen (Zinsswap) zu tauschen (Festzins gegen variablen Zins), um sich gegen künftige Zinsänderungsrisiken abzusichern. Die erste Zinswende der Europäischen Zentralbank, die das langjährige Null- bzw. Niedrigzinsumfeld beendet hatte, hatte bereits im Jahr 2023 zu einem deutlichen Anstieg der Zinsüberschüsse geführt. Außerdem leisteten der Anstieg der Kundeneinlagen sowie kurzfristige Mittelanlagen bei der Zentralbank bzw. anderen Kreditinstituten einen positiven Beitrag zum Zinsüberschuss.

Aufgrund von vor allem Steigerungen des Provisionsertrages aus dem Wertpapiergeschäft mit Kunden steigerte sich der Provisionsüberschuss mit 28,2 Mio. EUR gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 um rund 0,9 Mio. EUR bzw. 3,1 %.

Die Höhe der sonstigen betrieblichen Erträge stieg – primär aufgrund von Erträgen aus der Auflösungen von Rückstellungen infolge des Todes eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes – gegenüber dem Vorjahr um 58,1 % bzw. 2,4 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR.

Gegenüber dem Vorjahr stieg der Personalaufwand deutlich um 7,0 % auf 36,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024, da insbesondere die zum 01.03.2024 umgesetzte Tariferhöhung zum Tragen kam und sich die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten um 13 auf 469 Personen erhöhte.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,2 Mio. EUR bzw. 1,1 % auf 19,8 Mio. EUR, während sich die Abschreibungen in diesem Zeitraum um 0,1 Mio. EUR auf 2,3 Mio. EUR erhöhten. Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024.

Das saldierte Bewertungsergebnis aus dem Kredit-, Wertpapier- und Beteiligungsbereich erzielte im Jahr 2024 ein Ergebnis von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 5,8 Mio. EUR). Im Kreditgeschäft ergaben sich – als Folge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus dem Kreditgeschäft – im Jahr 2024 signifikante Belastungen, die zu einer Erhöhung der Risikovorsorge führten. Das Bewertungsergebnis aus Wertpapieranlagen stellte sich aufgrund der Zinsentwicklung positiv dar, ebenso das Bewertungsergebnis bei den Beteiligungen.

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurde – wie im Vorjahr in identischer Höhe – deutlich um weitere 17,2 Mio. EUR aufgestockt und beträgt zum 31.12.2024 somit 86,8 Mio. EUR.

Der Steueraufwand stieg im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. EUR auf rund 10,7 Mio. EUR. Hierin enthalten ist auch ein Aufwand von 0,4 Mio. EUR aus der Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB für latente Steuern.

  • Bilanz

Auf die in Anlage 2 dieser Vorlage beigefügte Bilanz der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2024 wird verwiesen.

Gegenüber dem vorherigen Bilanzstichtag hat sich die Bilanzsumme zum 31.12.2024 aufgrund des deutlichen Anstieges der Kundeneinlagen und daraus resultierend dem bedeutenden Wachstum der Forderungen an Kreditinstitute um 152,2 Mio. EUR bzw. 5,3 % erhöht.

Die Forderungen an Kunden/Kundenkreditvolumen betrugen zum Bilanzstichtag 2.147,7 Mio. EUR, also 51,7 Mio. EUR bzw. 2,5 % höher im Vergleich zum 31.12.2023. Für diese Erhöhung der Kundenforderungen war der Bereich der privaten Wohnungsbaufinanzierungen sowie auch die Forderungen gegenüber gewerblichen sowie öffentlichen Kreditnehmern verantwortlich. Die Darlehenszusagen erhöhten sich im Jahr 2024 auf 246,4 Mio. EUR und lagen damit um 15,7 % über dem Wert des Vorjahres; davon erhöhten sich die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus deutlich um 49,8 % auf 155,0 Mio. EUR.

Die Barreserve hat sich gegenüber dem vorherigen Bilanzstichtag um 6,0 Mio. EUR auf 53,9 Mio. EUR erhöht und ebenso erhöhten sich die Forderungen an Kreditinstitute deutlich um 117,8 Mio. EUR auf 526,6 Mio. EUR, während sich die Höhe der Wertpapieranlagen aufgrund der Fälligkeit von Wertpapieren um 21,6 Mio. EUR gegenüber dem Stand vom 31.12.2023 auf 205,9 Mio. EUR reduzierte. Die starke Erhöhung bei den Forderungen an Kreditinstituten resultiert aus der Nutzung der Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank, bei der aktuell nicht benötigte liquide Mittel jederzeit zum Satz der Einlagefazilität bis zum nächsten Geschäftstag angelegt und als Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen werden.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 erhöhte sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen in Summe um 1,2 Mio. EUR auf 39,7 Mio. EUR. Innerhalb des Beteiligungsportfolios ergaben sich folgende Veränderungen im Jahr 2024: Zuschreibung bei der Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft S-Finanzgruppe GmbH & Co. KG von 0,8 Mio. EUR, Erhöhung der Beteiligung an der RSL Rheinische Sparkassen Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG von 0,5 Mio. EUR sowie Verkauf der S-International Rhein-Ruhr GmbH von 0,1 Mio. EUR.

Die Höhe der Sachanlagen reduzierte sich aufgrund von planmäßigen Abschreibungen um 1,2 Mio. EUR auf 31,4 Mio. EUR zum 31.12.2024.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Einlagengeschäft) erhöhten sich – durch eine Steigerung bei allen Kundengruppen, d.h. Privatpersonen, Unternehmen sowie Öffentliche Haushalte – gegenüber dem Stand vom 31.12.2023 deutlich um 159,4 Mio. EUR bzw. 7,1 % auf 2.407,9 Mio. EUR zum 31.12.2024. Die Kunden bevorzugten weiterhin liquide Anlageformen, so dass die täglich fälligen Einlagen zum 31.12.2024 52,1 % der Bilanzsumme ausmachten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich gegenüber dem vorherigen Bilanzstichtag um 11,9 Mio. EUR auf 331,6 Mio. EUR.

Nach der Zuführung des Jahresüberschusses beträgt das Eigenkapital der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2024 rund 141,5 Mio. EUR (31.12.2023: 139,5 Mio. EUR). Der zusätzlich bestehende Fonds für allgemeine Bankrisiken beträgt zum 31.12.2024 86,8 Mio. EUR (31.12.2023: 69,6 Mio. EUR).

3. Beschlussvorschläge/Kenntnisnahmen

zu 1.: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2024

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 13.05.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss des Jahres 2024 erteilt. Der Verwaltungsrat hat am 01.07.2025 daraufhin gemäß § 15 Abs. 2 lit. d) SpkG NRW den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Der Jahresabschluss 2024 der Stadtsparkasse Oberhausen kann zur Kenntnis genommen werden.

zu 2.: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Oberhausen

Es liegen keine Gründe vor, den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2024 die Entlastung zu versagen.

An der Beschlussfassung zur Entlastung der Organe dürfen Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2024 Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen waren, auf Grund der persönlichen Betroffenheit gem. § 31 Abs. 1 GO NRW, nicht mitwirken.

zu 3.: Verwendung des Jahresüberschusses/Ausschüttung

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 u.a. beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 5.022.519,95 EUR zu einem Teilbetrag in Höhe von 3.000.000,00 EUR – in Form einer „Bruttoausschüttung“ (also vorbehaltlich der abzuführenden Kapitalertragsteuer (KapSt) in Höhe von 25 % und des Solidaritätszuschlags auf die KapSt in Höhe von 5,5 %) – an die Stadt Oberhausen auszuschütten, sowie den verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 2.022.519,95 EUR in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen einzustellen.

4. Auswirkung auf den städtischen Haushalt

Der städtische Haushalt sieht für das Jahr 2025 eine Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss der Stadtsparkasse Oberhausen in Höhe von 3,0 Mio. EUR brutto vor.

Da keine Ausschüttungssperre besteht, steht der Gewinn zur Ausschüttung zur Verfügung. Die Gewinnausschüttung an die Stadt Oberhausen kann somit vollumfänglich realisiert werden.

 

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Anlagen

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