29.09.2025 - 7 Stadtsparkasse Oberhausen; hier: Jahresabschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Mitglieder des Rates, die im Geschäftsjahr 2024 Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen gewesen sind, aufgrund der persönlichen Betroffenheit gem. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung der Organe nicht mitwirken dürfen.

Er informiert darüber, dass die Drucksache B/17/7101 im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist.

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Anlagen zur Vorlage