Beschlussvorlage - B/16/1178-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes beim Sachkonto 544151 -LVZ 5 Leist. zur Beseitigung Versicherungsschäden
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Tatjana Leyers
- Verantwortung:
- Düllmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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03.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 400.000 € im bei der Produktgruppe 0111 und dem der Kostenart 544151 –LVZ 5 Leist. zur Beseitigung Versicherungsschäden zu.
Deckungsvorschlag:
- 100.000,00 € - Kostenart 544160 – Beiträge für Gebäude- und Inventarversicherungen (Deckungsring: D00000006)
- 200.000,00 € - Kostenart 544155 – KSA- Umlagen - Haftpflicht u.a. (Deckungsring: D00000005)
- 100.000,00 € - Kostenart 543134 – Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnliche Kosten (Deckungsring: D00000007)
Sachverhalt
Begründung
- Mittelbedarf des Bereichs 4-6/Recht
Für die Auszahlung von Entschädigungsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsschäden bestehen beim Bereich 4-6/Recht für das Haushaltsjahr 2015 zwei Sachkonten. Das Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen/LVZ 5 hat einen Ansatz von 533.680 € und das Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden hat einen Ansatz von 466.320 €. Für beide Sachkonten ist eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingerichtet. Somit stehen für die Auszahlung von Entschädigungsleistungen wie in den Vorjahren insgesamt Mittel in Höhe von 1.000.000 € zur Verfügung.
Im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsschadenfällen im Bereich der Gebäude- und Inventar-Versicherungen (Sachversicherungen) ist festzustellen, dass nach Anweisung der OGM Rechnungen gem. LVZ 5 durch den letzten Abrechnungslauf (03.09.2015 – 25.09.2015) in Höhe von 30.929,53 € beim Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5 auch unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit mit dem Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden für 2015 keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung stehen, um die bereits vorliegenden und noch im Laufe des Haushaltsjahres 2015 eingehenden OGM Rechnungen sowie etwaige Entschädigungen in sonstigen Schadenfällen begleichen zu können.
Von den auf den Sachkonten 544151 und 544150 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von insgesamt 1.000.000 € sind bis zum heutigen Tag bereits 949.207,77 € verausgabt worden, so dass nur noch Restmittel in Höhe von 50.792,23 € zur Verfügung stehen.
Die Mittel sind auch deshalb erschöpft, weil durch eine Vielzahl von bisher in den Jahren 2014 und 2015 eingetretenen Schadenfällen im Bereich der Sachversicherungen, insbesondere bei den Risiken Leitungswasser, Sturm (ELA vom 09.06.2014) und Glas aber auch beim Einbruch und Feuer Risiko im Vergleich zu den Vorjahren ein erhöhtes Schadenaufkommen entstanden ist. Zu nennen sind hier insbesondere ein Brandschaden in der Betriebsstelle Westfriedhof (Schadenhöhe ca. 225.500 €) sowie 4 Schadenfälle bei denen die Schadenhöhe zwischen 20.000 € und 30.000 € (Schadenvolumen insgesamt rd. 99.410 €) und 15 Schadenfälle bei denen die Schadenhöhe zwischen 10.000 € und 20.000 € (Schadenvolumen insgesamt rd. 211.130 €) liegt. Die im Zusammenhang mit der Schadenbeseitigung seitens der OGM erbrachten Leistungen werden der Stadt Oberhausen von der OGM gem. LVZ 5 in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu bezahlen. In diesem Zusammenhang sind für die Kosten der Schadenbeseitigung zu Schadenfällen aus 2014 und 2015 im Haushaltsjahr 2015 bislang Entschädigungen in Höhe von insgesamt 853.445,66 € an die OGM überwiesen worden.
Damit die bereits vorliegenden und die noch im Laufe des Haushaltsjahres 2015 eingehenden weiteren OGM Rechnungen für die Schadenbeseitigung gem. LVZ 5 aus dem Sachkonto 544151 sowie Entschädigungen zu sonstigen Schadenfällen aus dem Sachkonto 544150 weiterhin bezahlt werden können, sind voraussichtlich noch Haushaltsmittel in Höhe von rd. 290.000 € erforderlich und somit zu beantragen.
- Mittelbedarf des Bereichs 0-7/SIM
Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat der Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement (SIM) für die Schadenfälle, die unterhalb des mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehaltes von 500 € liegen die Kosten für die Stadt Oberhausen anzuweisen. Bei Versicherungsschäden die über dem Selbstbehalt von 500 € liegen obliegt die Schadenfallabwicklung zuständigkeitshalber dem Fachbereich 4-6-30/Versicherungen.
Im Zusammenhang mit der Beantragung von Mitteln für das Haushaltsjahr 2015 konnte durch den Bereich 0-7/SIM, aufgrund einer im Jahr 2014 noch nicht geklärten Sachlage zur Zuständigkeit für die Bearbeitung von Schäden bis 500 € kein Ansatz zum Haushaltsjahr 2015 für die Begleichung der Schäden unterhalb des Selbstbehaltes von 500 € gebildet und angemeldet werden.
Dem Bereich 0-7/SIM liegen bereits OGM Rechnungen in Höhe von insgesamt 81.910,04 € (Stand: 15.09.2015) vor. Nach Einschätzung der OGM werden für die Monate September bis Dezember 2015 weitere OGM Rechnungen über voraussichtlich rd. 28.000 € zu erwarten sein.
Damit die bereits beim Bereich 0-7/SIM vorliegenden OGM Rechnungen über einen Betrag von insgesamt 81.910,04 € (Stand: 15.09.2015) und die noch voraussichtlich im Laufe des Haushaltsjahres 2015 eingehenden OGM Rechnungen über rd. 28.000 € beglichen werden können, wird nach einer Abstimmung zwischen dem für den Bereich 0-7/SIM zuständigen Dezernenten und dem Bereich 4-6/Recht aus Effektivitätsgründen der Mittelbedarf des Bereich 0-7/SIM ausschließlich für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe eines Gesamtbetrages von 110.000 € im Rahmen eines überplanmäßigen Aufwands durch den Bereich 4-6/Recht mit beantragt.
Die Mittel werden dringend benötigt, um die bereits vorliegenden und noch im Laufe des Haushaltsjahres beim Bereich 4-6/Recht und Bereich 0-7/SIM eingehenden OGM Rechnungen gem. dem Leistungsverzeichnis (LVZ 5) des Vertrages über das Immobilien/Flächenmanagement zahlen zu können. Aufgrund der bestehenden Zahlungsverpflichtung der Stadt Oberhausen könnten nicht beglichenen Schadenbeseitigungskosten von der OGM eingeklagt werden.
Es wird an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass die Entstehung dieser Kosten nicht planbar ist, da die Anzahl und die Höhe von Schäden nicht kalkulierbar sind.
Auf Grund des nachstehenden Deckungsvorschlages ergeben sich keine -insbesondere negativen- finanziellen Konsequenzen für den Haushalt.
Deckungsvorschlag
- Als Deckung für den Gesamtbedarf in Höhe von 400.000 € werden vorgeschlagen:
- nicht benötigten Mittel in Höhe von 100.000,00 € bei der Kostenart 544160 – Beiträge für Gebäude- und Inventarversicherungen (Deckungsring: D00000006)
- nicht benötigten Mittel in Höhe von 200.000,00 € bei der Kostenart 544155 – KSA- Umlagen - Haftpflicht u.a. (Deckungsring: D00000005)
- nicht benötigten Mittel in Höhe von 100.000,00 € bei der Kostenart 543134 – Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnliche Kosten (Deckungsring: D00000007)
