03.11.2015 - 2.11 Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen A...

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Beratung

Frau Stadtv. Müthing bittet um Erläuterung bezüglich des Status der Gebäudeversicherungen für die städtischen Gebäude.

Herr Düllmann bestätigt, dass ein Versicherungsschutz für die städtischen Gebäude besteht und erklärt die Modalitäten. Es existiert ein Aufwands- und ein Ertragskonto. Auf das Ertragskonto fließen die Versicherungsleistungen, von dem Aufwandskonto werden die städtischen Zahlungen geleistet. Der Selbstbehalt der Stadtverwaltung Oberhausen liegt bei 500 Euro pro Schaden. So kann es passieren, dass vom Aufwandskonto Zahlungen zu leisten sind, denen auf dem Ertragskonto keine Versicherungsleistungen gegenüberstehen, weil diese noch nicht eingegangen sind oder weil es sich um den Selbstbehalt handelt.

Herr Dezernet Schmidt weist darauf hin, dass im Rahmen der Neustrukturierung des Bereiches 0-7/Immobilien kein Ansatz für das Jahr 2015 gebildet worden ist bzw. der Ansatz nachträglich auf eine Million Euro festgelegt worden ist. Die Entwicklung der Schadensfälle hat aber gezeigt, dass der Ansatz nicht ausreicht, wodurch eine Aufstockung notwendig geworden ist.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Vorlage einstimmig zustimmend vorberaten.