Beschlussvorlage - B/16/1173-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage beigefügte 3. Änderung der Vergnügungssteuersatzung.

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

 

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.03.2015 beschlossen, die dort in der Anlage aufgeführten Kompensationsmaßnahmen in den Haushaltssanierungsplan 2016 ff. aufzunehmen (Drucksache Nr. B 16/0760-01). Unter anderem ist davon die lfd. Nr. 6 Erhöhung der Sexsteuer betroffen. Dies hat zur Folge, dass eine Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung erlassen werden muss. Der Steuersatz für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen ist demnach ab dem Veranlagungszeitraum 2016 von 3,00 EUR/m² auf 5,00 EUR/m² anzupassen.

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Anlagen

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