Beschlussvorlage - B/17/7029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt beschließt den Kauf und die Aufstellung einer Raumzellenanlage mit 8 Klassenräumen am Sophie-Scholl-Gymnasium mit einem Gesamtvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 2.005.000 EUR.

 

2. Die ab dem Haushaltsjahr 2026 ff. benötigten investiven Haushaltsmittel sind bei der Finanzstelle 330003010400008 - Sophie-Scholl-Gymnasium Raumzellen (siehe Sachverhalt) bei der Haushaltsplanung 2026 ff. anzumelden.

 

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Bezug

Drucksache-Nr.: B/17/4534-01 vom 18.03.2024

„Errichtung Erweiterungsneubau am Sophie-Scholl-Gymnasium“

 

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Sachverhalt

Ausgangslage

Die Schülerzahlen haben sich in Oberhausen in den vergangenen Jahren stark verändert, so dass die ursprüngliche Schulentwicklungsplanung angepasst werden musste. Die geburtenstarken Jahrgänge besuchen aktuell die Oberhausener Schulen und erhöhen den Kapazitätsbedarf. Zudem verzeichnet Oberhausen derzeit einen starken Zuzug u.a. aufgrund günstiger Mieten. Auch der fluchtbedingte Zuzug setzt sich weiter fort. Für die Schulen ergibt sich daraus der Bedarf, die Kapazität an Schulplätzen zu erhöhen. Dies zieht steigende Raumbedarfe an den einzelnen Schulen nach sich.

Mit Ratsbeschluss vom 18.03.2024, Drucksache B/17/4534-01, wurde der Umbau des Verwaltungsbereiches und die Errichtung eines Erweiterungsneubaus am Sophie-Scholl-Gymnasium beschlossen.

Der Verwaltungsbereich ist zu erweitern und die hierdurch entfallenden Klassenräume sind zu ersetzen. Darüber hinaus besteht ein Bedarf an Klassenräumen aufgrund der Rückkehr zu G9. Der aktuelle Raumbedarf für den Neubau umfasst nach Abstimmung zwischen Fachverwaltung und Schulleitung 12 Klassenräume, ein Besprechungszimmer/Büro und jeweils ein Selbstlernzentrum für die Sekundarstufe 1 und 2.

Bedingt durch die Umstellung auf den neunjährigen gymnasialen Bildungsgang ist mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 ein zusätzlicher Jahrgang am Sophie-Scholl-Gymnasium unterzubringen und zwar mit einem Raumbedarf von 8 Klassenräumen. 

 

Bauliche Lösung

Der geplante Neubau ist bis zum Schuljahresbeginn 2026/2027 noch nicht fertiggestellt. Eine kurzfristige Bereitstellung für die, wie oben beschrieben, zur Durchführung des Unterrichts dringend benötigten Räume ist nur durch die Errichtung einer Raumzellenanlage möglich.

Die Flächenprüfung hat ergeben, dass das Schulgrundstück insbesondere vor dem Hintergrund des parallel zu errichtenden Neubaus über keine ausreichend große Fläche verfügt, auf denen eine Raumzellenanlage in dieser Größe aufgestellt werden kann. Die einzige Alternative ist der in Laufnähe (ca. 200 m) zur Schule befindliche Parkplatz des Bereichs Schule an der Steinbrinkstr. 248. Folglich ist beabsichtigt, auf dieser Freifläche zu Lasten der Parkplatzsituation der Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung eine Raumzellenanlage mit 8 Klassenräumen aufzustellen. Aufgrund der Entfernung zum Schulgebäude sind zudem eine WC-Anlage und ein Aufenthaltsraum für Lehrer vorzuhalten.

Mit Blick auf die Größe des Baufensters soll die Raumzellenanlage zweigeschossig errichtet werden. Eigentlich müsste zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ein Aufzug eingebaut werden. Da es sich hierbei nur um ein temporäres Provisorium bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Erweiterungsgebäudes handelt, soll hierauf ausnahmsweise verzichtet werden. Mobil eingeschränkte Personen befinden sich aktuell nicht an der Schule. Sollte dennoch jemand auf einen Fahrstuhl angewiesen sein, stünden alternative Räume im Erdgeschoss bzw. im Hauptgebäude zur Verfügung, zumal keine Fachräume in der Raumzellenanlage eingerichtet werden.  

 

Finanzübersicht und weitere Vorgehensweise

In den Haushaltsjahren 2025 ff. sind unter der Finanzstelle 330003010400003 - Sophie-Scholl-Gymnasium die nachstehenden Auszahlungen für den Umbau des Verwaltungsbereiches und die Errichtung eines Erweiterungsneubaus veranschlagt

FiPo

Beschreibung

Ansatz 2025

Finanzplanung
2026

Finanzplanung
2027

Finanzplanung
2028

VE Gesamt 2025

7851.00

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

1.417.500

5.510.500

7.436.500

1.709.500

12.947.000

Das Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE) wird kassenwirksam in 2026 in Höhe von 5.510.500 EUR und in 2027 in Höhe von 7.436.500 EUR.

Im Haushalt 2025 stehen aktuell keine Finanzmittel für den Kauf und die Aufstellung einer Raumzellenanlage mit 8 Klassenräumen zur Verfügung.

Die Kostenermittlung beinhaltet den Kauf und die Erschließungskosten der Raumzellenanlage als auch einen Zuschlag aufgrund des Toleranzrahmens:

 

Kostenart

        Kauf

Kauf

1.400.000 EUR

Baukosten (Erschließung, Fundament, Innenausbau)

400.000 EUR

Toleranzrahmen

180.000 EUR

Honorarkosten Dritter

25.000 EUR

Gesamtkosten

2.005.000 EUR

 

Zusätzlich wird bei der Maßnahme ein Zuschlag aufgrund des sog. Toleranzrahmens eingerechnet. Dieser gerichtlich akzeptierte Zuschlag, der die durchschnittliche Abweichung zwischen Kostenschätzung und Kostenfeststellung berücksichtigt, könnte bis zu 30 % der Baukosten betragen. Aufgrund der aktuellen Ausschreibungsergebnisse und Erfahrungen an verschiedenen Aufbauten von Raumzellenanlagen wird jedoch lediglich ein Aufschlag von 10 % berücksichtigt.

Dementsprechend werden im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2026 die Ansätze unter der Finanzstelle 330003010400008 - Sophie-Scholl-Gymnasium Raumzellen, wie folgt mit angemeldet: 

FiPo

Beschreibung

Finanzplanung
2026

Beschreibung/Erläuterung der Maßnahme

7831.00

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen > 800 €

1.400.000,00

Kauf der Raumzellenanlagen

7851.00

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

580.000,00

Baukosten (Erschließung, Fundament, Innenausbau), Toleranzrahmen

7851.01

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen

25.000,00

 

Eine Umsetzung erfolgt daher unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2026 und einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Zeitnah sollen die Ausschreibungsunterlagen für die Errichtung der Raumzellen zusammengestellt und veröffentlicht. Eine Submission ist im Herbst 2025 denkbar. Nach erfolgtem Vergabebeschluss im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren kann die Beauftragung erfolgen. Ungeachtet der noch unbekannten Lieferzeit ist ein Beginn der Erschließungs- und Fundamentierungsarbeiten im Frühjahr 2026 avisiert.

Aus dieser Zeitplanung ergibt sich, dass die Finanzmittel erst ab 2026 benötigt werden und eine Berücksichtigung im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2026 genügt.

Eine Inbetriebnahme der Raumzellenanlage ist zum Schuljahresbeginn 2026/2027 vorgesehen. Der Neubau am Sophie-Scholl-Gymnasium kann voraussichtlich ab Sommer 2028 genutzt werden. Dann allerdings ist vorerst die Verwaltung zu verlagern, um den Verwaltungstrakt zu sanieren und zu erweitern. Dieser Umbau wird ungefähr weitere 12 Monate andauern. Im Hinblick auf die Verlagerung der Verwaltung ist aktuell geplant, diese mitsamt dem Lehrerzimmer vorerst im Erweiterungsneubau unterzubringen. Somit müssen die Klassen weiterhin in den Raumzellen bis zum Abschluss der Baumaßnahme verbleiben. Ein Verzicht der Raumzellenanlage wäre dann erst ab Sommer 2029 möglich. 

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