Beschlussvorlage - B/17/7030
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Spielraumentwicklungsplans 2026-2030
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Ronny Wehr
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport; Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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09.09.2025
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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09.09.2025
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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10.09.2025
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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11.09.2025
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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11.09.2025
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.09.2025
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●
Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2025
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.09.2025
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●
Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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23.09.2025
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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29.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den als Anlage 1 beigefügten Spielraumentwicklungsplan für den Zeitraum 2026-2030 sowie die dafür benötigten Haushaltsmittel vorbehaltlich eines positiven Beschlusses durch den Rat der Stadt Oberhausen sowie die Genehmigung der Bezirksregierung über den Haushalt 2026 ff.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in der Sitzung am 03.07.2017 die Fortschreibung des Spielraumentwicklungsplans im Fünfjahresrhythmus beschlossen.
Die vorliegende Fortschreibung knüpft an das Vorhaben des zweiten Plans an und versteht sich als Instrument zur zukunftsorientierten Planung der öffentlichen Spielräume.
Der vorliegende Spielraumentwicklungsplan ist somit der konzeptionelle Rahmen, in dem die öffentlichen Spielangebote für Kinder und Jugendliche gemäß der sich wandelnden demographischen und sozialstrukturellen Bedingungen und Anforderungen entwickelt werden. Analog zur städtebaulichen Fachplanung dient der Spielraumentwicklungsplan als strategisches Instrument für die kinder- und jugendfreundliche Planung und Entwicklung der Stadt.
Der Spielraumentwicklungsplan verknüpft systematisch die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung. Seine Anwendung gewährleistet, dass bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten im Stadtgebiet die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.
Der Plan richtet den Blick auf das gesamte Wohnumfeld von Kindern und Jugendlichen als Spiel-, Erlebnis- und Erfahrungsraum. Spielflächen sind demnach nur ein Teilaspekt, er erfasst, bewertet und berücksichtigt alle öffentlichen Freiräume, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten und aktiv werden. Er gewährleistet auf dieser Basis für jeden Sozialraum ein bedarfsgerechtes, öffentliches Spiel- und Freiraumangebot.
Der Spielraumentwicklungsplan ist somit die Handlungsgrundlage für Planung und Realisierung von Spielflächenneuanlagen, für spielwertverbessernde Maßnahmen, für die konzeptionelle Arbeit des Kinderbüros sowie die Pflege und Unterhaltung bestehender Anlagen in städtischer Zuständigkeit.
Künftig wird einmal jährlich, in Tabellenform, über durchgeführte, investive Maßnahmen im Jugendhilfeausschuss berichtet werden.
In den folgenden Haushaltspositionen werden Mehraufwendungen/-auszahlungen ab dem Haushaltsjahr 2026ff. eingeplant. Diese entstehen durch neue Spielplatzaktivitäten in 6 Sozialräumen und einer eingeplanten Steigerungsrate von 2% aufgrund von Inflation.
Auftrag/Kostenstelle 310006010290 – Spielplätze - Konsumtiv -
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Kostenart |
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2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
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531800 |
Aufw. Zusch. Übr. B. |
41.000,00 € |
41.820,00 € |
42.656,40 € |
43.509,53 € |
44.379,72 € |
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543188 |
FL Beschaffungswesen |
45.000,00 € |
45.900,00 € |
46.818,00 € |
47.754,36 € |
48.709,45 € |
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Saldo laut Vorlage |
86.000,00 € |
87.720,00 € |
89.474,40 € |
91.263,89 € |
93.089,17 € |
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Budget im Haushalt |
78.000,00 € |
78.000,00 € |
78.000,00 € |
78.230,00 € |
78.460,00 € |
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Auswirkungen in den einzelnen Haushaltsjahren (in EUR) |
8.000,00 € |
9.720,00 € |
11.474,40 € |
13.033,89 € |
14.629,17 € |
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Der Spielraumentwicklungsplan 2026-2030 ergibt für alle Haushaltsjahre eine Verschlechterung des geplanten Jahresergebnisses.
Veranschlagte Maßnahmen – Spielplätze – investiv gemäß mittelfristiger Finanzplanung 2025 ff.
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Fin-Pos. |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
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*310006010290400 |
Spielplätze/Geräte |
7851.00 |
300.000 |
60.000 |
60.000 |
0 |
0 |
|
310006010290402 |
Spielplatz Glasstraße |
7851.00 |
200.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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310006010290405 |
Spielplatz a.d. Burg Vondern |
7851.00 |
240.000 |
300.000 |
0 |
0 |
0 |
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310006010290406 |
Spielplatz Vikarie-/Westfälische Straße |
7851.00 |
550.000 |
900.000 |
0 |
0 |
0 |
|
310006010290407 |
Spielplatz Düppelpark |
7851.00 |
150.000 |
150.000 |
0 |
0 |
0 |
*Der Haushaltsansatz 2026 setzt sich neben dem Pauschalansatz in Höhe von 60.000 EUR (Austausch von Geräten bei Vandalismus und Gefahrenabwehr bei kleineren Maßnahmen) und Ergänzungen beim Volkspark in Höhe von 50.000 EUR sowie der Überplanung des KSP Barmingholten in Höhe 190.000 EUR zusammen. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2026 ff. wird diese Maßnahme als Einzelmaßnahme (Gesamtkosten ca. 400.000 EUR) abgebildet und auf die Jahre 2026 und 2027 verteilt.
Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahmen im Haushalt 2026 ff. und einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Großprojekte über 200.000,00 EUR werden separat angemeldet.
Weiterhin besteht zusätzlicher Bedarf für eine Komplettüberarbeitung von 6-10 Spielplätzen mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 7,5 Mio. EUR (durchschnittlich 750.000 EUR pro Spielplatz). Mit einer Umsetzung der Maßnahmen wird frühestens ab 2028 gerechnet, dabei wird davon ausgegangen, dass max. 2 Spielplätze pro Jahr umgesetzt werden können (4,5 Mio. EUR, 2028-2030). Eine Konkretisierung der Einzelmaßnahmen wird gemäß Priorisierung ebenfalls im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2026 ff. ab dem Haushaltsjahr 2028 angemeldet.
Der Spielraumentwicklungsplan 2026-2030 ergibt spätestens ab dem Haushaltsjahr 2027 auch investiv eine Verschlechterung der geplanten Jahresergebnisse.
Die Akquise von Fördermitteln wird intensiv verfolgt. Aktuell sind dem Fachbereich 3-1-50 Jugendförderung keine möglichen Förderprogramme bekannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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3,2 MB
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|
2
|
(wie Dokument)
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290,8 kB
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|
3
|
(wie Dokument)
|
502,4 kB
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