Berichtsvorlage - B/17/7041

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Beratungsfolge

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Bezug

Drucksache B/17/2807-01: Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzepts des Stadterneuerungsprojekts "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld": Beschluss der Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes

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Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen hat am 26.08.2025 für das Stadterneuerungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Osterfeld“ den Zuwendungsbescheid für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 erhalten.

 

Am 31.10.2024 hat die Stadt Oberhausen im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 2025 für das Stadterneuerungsgebiet Osterfeld einen Förderantrag zur Fortführung des Stadterneuerungsprojektes bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Der Förderantrag umfasste zuwendungsfähige Gesamtausgaben in einer vorläufigen Höhe von 17.236.000 EUR.

 

Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides wird der Stadt Oberhausen für den 1. Finanzierungsabschnitt die Summe in Höhe von 5.379.000 EUR bewilligt. Dabei wurde die oben genannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vollständig bewilligt.

 

Die Bewilligung enthält die Kosten für die baulichen Teilmaßnahmen „Umgestaltung Schulhof GSO“, „Umbau der Westfälische Straße“ sowie „Umgestaltung des Osterfelder Zentrums“. Zudem wurde der Mehrkostenanmeldung für den Bau des Multifunktionskomplexes sowie der Sanierung des Wasserspielplatzes im Revierpark Vonderort (Maßnahme wird durch den Regionalverband Ruhr RVR umgesetzt) zugestimmt.

 

Ergänzend zu den baulichen Maßnahmen beinhaltet der Zuwendungsbescheid die Mittel für flankierende Maßnahmen, die insbesondere die Fortführung des Stadtteilmanagements, die Tätigkeit der Stadtteilarchitekten sowie die Fortsetzung des Hof- und Fassadenprogramms und des Verfügungsfonds (Bürgermitwirkungsbudget) beinhalten.

 

Die Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben gewährt und in den nächsten Jahren sukzessive ausgezahlt. Die Stadt Oberhausen erhält somit für die Fortführung des Stadterneuerungsprojektes Osterfeld in den nächsten Jahren insg. rund 13.789.000 EUR Fördermittel.

 

Förderobergrenze (zwf. Gesamtausgaben):   17.236.000 EUR

Zuwendung 80 %:      13.789.000 EUR

Diesjährig beantragte zuwendungsfähige Ausgaben: 6.724.000 EUR

Diesjährige Bewilligung (Fördersatz 80 %):   5.379.000 EUR

Restfördererwartung:      8.410.000 EUR

 

Die Fördermittel dürfen zur Finanzierung folgender anerkannter Teilmaßnahmen eingesetzt werden. Die Gesamtmaßnahme ist vom 24.04.2025 bis zum 31.12.2030 durchzuführen (Durchführungszeitraum).

 

Bezeichnung Teilmaßnahme

Nr. FRL 2023

Förderfähige Ausgaben €

Nr. 4 Umgestaltung Schulhof Gesamtschule Osterfeld *

8.5

3.026.000

Nr. 13-15 Umgestaltung Osterfelder Zentrum

(Markt/Gildenstraße/Wappenplatz) *

8.5

6.300.000

Nr. 17 Umgestaltung Westfälische Straße *

8.5

2.586.000

Nr. 28 Wasserspielplatz Vonderort 2. BA

8.5

456.000

Nr. 32 Hof- und Fassadenprogramm

10.1

179.000

Nr. 37 Bürgermitwirkungsbudget

10.2.1

193.000

Nr. 38 Stadtteilmanagement

11.1

850.000

Nr. 39 Eigentümerberatung/Stadtteilarchitekt

11.1

160.000

Nr. 41 Evaluation

11.1

86.000

Nr. 2 Abschließende Errichtung des Multifunktionskomplexes

Osterfeld

9.4

3.400.000

Summe grundsätzlich zuwendungsfähiger Gesamtausgaben

17.236.000

(voraussichtliche) Einnahmen

0

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben (abzüglich Einnahmen)

17.236.000

Maximal anerkannte Förderobergrenze (gerundet)

17.236.000

80% Förderung

13.789.000

 

* Diese Teilmaßnahme/n dient/dienen dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an den

Klimawandel. (Fördervoraussetzung gemäß der Nr. 3 ANBest-Städtebauförderung).

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