Berichtsvorlage - B/17/7041
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsbescheid für das Stadterneuerungsgebiet Osterfeld zum STEP 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Nora Mohme
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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09.09.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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18.09.2025
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Sachverhalt
Die Stadt Oberhausen hat am 26.08.2025 für das Stadterneuerungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Osterfeld“ den Zuwendungsbescheid für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 erhalten.
Am 31.10.2024 hat die Stadt Oberhausen im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 2025 für das Stadterneuerungsgebiet Osterfeld einen Förderantrag zur Fortführung des Stadterneuerungsprojektes bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Der Förderantrag umfasste zuwendungsfähige Gesamtausgaben in einer vorläufigen Höhe von 17.236.000 EUR.
Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides wird der Stadt Oberhausen für den 1. Finanzierungsabschnitt die Summe in Höhe von 5.379.000 EUR bewilligt. Dabei wurde die oben genannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vollständig bewilligt.
Die Bewilligung enthält die Kosten für die baulichen Teilmaßnahmen „Umgestaltung Schulhof GSO“, „Umbau der Westfälische Straße“ sowie „Umgestaltung des Osterfelder Zentrums“. Zudem wurde der Mehrkostenanmeldung für den Bau des Multifunktionskomplexes sowie der Sanierung des Wasserspielplatzes im Revierpark Vonderort (Maßnahme wird durch den Regionalverband Ruhr RVR umgesetzt) zugestimmt.
Ergänzend zu den baulichen Maßnahmen beinhaltet der Zuwendungsbescheid die Mittel für flankierende Maßnahmen, die insbesondere die Fortführung des Stadtteilmanagements, die Tätigkeit der Stadtteilarchitekten sowie die Fortsetzung des Hof- und Fassadenprogramms und des Verfügungsfonds (Bürgermitwirkungsbudget) beinhalten.
Die Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben gewährt und in den nächsten Jahren sukzessive ausgezahlt. Die Stadt Oberhausen erhält somit für die Fortführung des Stadterneuerungsprojektes Osterfeld in den nächsten Jahren insg. rund 13.789.000 EUR Fördermittel.
Förderobergrenze (zwf. Gesamtausgaben): 17.236.000 EUR
Zuwendung 80 %: 13.789.000 EUR
Diesjährig beantragte zuwendungsfähige Ausgaben: 6.724.000 EUR
Diesjährige Bewilligung (Fördersatz 80 %): 5.379.000 EUR
Restfördererwartung: 8.410.000 EUR
Die Fördermittel dürfen zur Finanzierung folgender anerkannter Teilmaßnahmen eingesetzt werden. Die Gesamtmaßnahme ist vom 24.04.2025 bis zum 31.12.2030 durchzuführen (Durchführungszeitraum).
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Bezeichnung Teilmaßnahme |
Nr. FRL 2023 |
Förderfähige Ausgaben € |
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Nr. 4 Umgestaltung Schulhof Gesamtschule Osterfeld * |
8.5 |
3.026.000 |
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Nr. 13-15 Umgestaltung Osterfelder Zentrum (Markt/Gildenstraße/Wappenplatz) * |
8.5 |
6.300.000 |
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Nr. 17 Umgestaltung Westfälische Straße * |
8.5 |
2.586.000 |
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Nr. 28 Wasserspielplatz Vonderort 2. BA |
8.5 |
456.000 |
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Nr. 32 Hof- und Fassadenprogramm |
10.1 |
179.000 |
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Nr. 37 Bürgermitwirkungsbudget |
10.2.1 |
193.000 |
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Nr. 38 Stadtteilmanagement |
11.1 |
850.000 |
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Nr. 39 Eigentümerberatung/Stadtteilarchitekt |
11.1 |
160.000 |
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Nr. 41 Evaluation |
11.1 |
86.000 |
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Nr. 2 Abschließende Errichtung des Multifunktionskomplexes Osterfeld |
9.4 |
3.400.000 |
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Summe grundsätzlich zuwendungsfähiger Gesamtausgaben |
17.236.000 |
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(voraussichtliche) Einnahmen |
0 |
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Zuwendungsfähige Gesamtausgaben (abzüglich Einnahmen) |
17.236.000 |
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Maximal anerkannte Förderobergrenze (gerundet) |
17.236.000 |
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80% Förderung |
13.789.000 |
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* Diese Teilmaßnahme/n dient/dienen dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an den
Klimawandel. (Fördervoraussetzung gemäß der Nr. 3 ANBest-Städtebauförderung).
