Beschlussvorlage - B/17/6953
Grunddaten
- Betreff:
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Überprüfung der Gefahrenpotenziale auf dem Radwegabschnitt "Henkelmannbrücke" bis zur Straße "Im Lipperfeld"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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10.09.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beauftragt die Verwaltung, eine Planung für die bauliche Aufwertung der Querungsstelle an der Straße „Im Lipperfeld“ zu erstellen.
Die Planung wird durch die Verwaltung mit vorhandenen personellen Kapazitäten durchgeführt.
Für die Erstellung der Planung entstehen daher keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen.
Nach Fertigstellung ist die Planung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat die Verwaltung beauftragt, die Sicherheit des Radweges im Bereich zwischen der „Henkelmannbrücke“ und der Straße „Im Lipperfeld“ zu überprüfen und Maßnahmen zur Reduzierung bestehender Gefahrenpotenziale vorzuschlagen.
Der Abschnitt ist Teil des städtischen Radverkehrskonzeptes und stellt eine wichtige Verbindung für den Fuß- und Radverkehr dar.
Die Überprüfung der Rampe zur Haltestelle ergab, dass die Breite der Geh- und Radwege für die gemeinsame Nutzung durch zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet ist (Abbildung 1). Allerdings kann die Nutzbarkeit durch Bewuchs beeinträchtigt werden.
Um dem entgegenzuwirken, ist ein regelmäßiger Rückschnitt der Vegetation erforderlich, sodass die volle Wegbreite dauerhaft zur Verfügung steht.
Die vorhandene Steigung und der Verlauf der Rampe können aufgrund der Platzverhältnisse aktuell nicht verändert werden.
Abbildung 1: Gemeinsamer Geh- und Radweg (Eigene Darstellung)
Die Rad- und Fußwegeverbindung quert die Straße „Im Lipperfeld“ aktuell ohne eine ausgebaute Querungsstelle (vgl. Abbildung 2).
Die Sichtverhältnisse sind in diesem Bereich zudem sehr eingeschränkt.
Die Straße „Im Lipperfeld“ weist eine durchschnittliche Verkehrsbelastung von etwa 2.700 Fahrzeugen pro Werktag, mit Spitzenwerten von rund 250 Fahrzeugen pro Stunde, auf.
Abbildung 2: Querungsstelle "Im Lipperfeld" (Eigene Darstellung)
Zur Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr beim Passieren der Straße ist der Bau einer Querungsstelle erforderlich.
Ziel der baulichen Maßnahmen ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie eine deutliche Aufwertung der Trassen. Neben der Verringerung der Reisezeiten sollen insbesondere der Komfort und die Sicherheit beim Queren der Straßen deutlich gesteigert werden. Dabei soll die Nutzbarkeit der Straßen für den motorisierten Individualverkehr nicht eingeschränkt werden.
Des Weiteren soll sich die Gestaltung der Querungsstellen an den Hinweisen für den Rad- und Fußverkehr – Querungsstellen für die Nahmobilität – der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) orientieren.
Die Gestaltung wird sich dabei an den bereits umgesetzten Querungsstellen an der HOAG- Trasse, dem Grünen Pfad, der Jacobi-Trasse, der Styrumer Allee sowie der Richard-Wagner-Allee orientieren (B/17/3160-01).
In Abbildung 3 ist exemplarisch die neu gebaute Querungsstelle an der Michelstraße dargestellt.
Abbildung 3: Umgesetzte Querung an der Michelstraße (Quelle: Stadt Oberhausen/Tom Thöne)
Zur Umsetzung wird eine entsprechende Planung erstellt, die durch die Verwaltung mit vorhandenen personellen Kapazitäten erfolgt. Für die Planung entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Planung wird der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die für die bauliche Umsetzung erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 angemeldet und eingeplant.
