Beschlussvorlage - B/17/6753

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Schülerbeförderung für die Schillerschule für insgesamt vier Schuljahre ab dem 01.08.2026-31.07.2030 auszuschreiben.

 

Die Kosten für die Schülerbeförderung der Schillerschule, die den bereits im Haushalt für die Jahre 2025 ff. berücksichtigten Betrag überschreiten, werden bei der Haushaltsaufstellung 2026 ff. im Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben in dem Auftrag 330003010500 – Förderschulen, Sachkonto 529201 – Schülerbeförderungskosten Sonstige zusätzlich angemeldet. Eine Kompensation liegt nicht vor.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen ist gesetzlich verpflichtet, die Schülerbeförderung von Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage der Beförderung ist in § 97 Schulgesetz NRW i. V. m. der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO -) geregelt.

 

Die Beförderung der geistig und körperlich beeinträchtigten Schüler/-innen erfolgt mittels Kleinbussen mit einer Kapazität von ca. 8 Kindern. Die Schüler/-innen sind schultäglich von ihren Wohnadressen zu den aktuell drei Standorten der Schillerschule hin und zurück zu befördern:

 

  1.                                         Hauptstandort Schillerschule (Klassen 1 bis 4)

Arminstr. 2a
46117 Oberhausen

 

  1. Standort Hasenstr. (Klassen 8-10 und BPS SEK II 11 bis 13)
    Hasenstr. 10
    46119 Oberhausen
     
  2. Standort Lindnerstr. (Klassen 5-7)
    Lindnerstr. 220
    46149 Oberhausen

 

Aktuell fallen schultäglich zusätzlich max. 22 Sonderfahrten (bspw. Fahrten zwischen den Standorten gem. pädagogischem Konzept und Erforderlichkeiten, Unterrichtsexkursionen) an, durch Hinzunahme des dritten Standortes Lindnerstr., seit 01.08.2024, werden perspektivisch mehr Sonderfahrten benötigt, der genaue Bedarf wird z. Zt. in Abstimmung mit der Schulleitung ermittelt.

 

Die Ausschreibung soll auf Basis der Leistungsbeschreibung des Bereichs 3-3/Schule über vier Schuljahre (01.08.2026 bis 31.07.2030) erfolgen, mit der Option, maximal zweimal um jeweils ein Jahr, zu verlängern.

 

Die Marktlage ist insgesamt schwierig, da den in Frage kommenden Beförderungsunternehmen gestiegene Preise u. a. in der Fahrzeugbeschaffung, bei der Fahrzeugunterhaltung, beim Kraftstoff und den Personalkosten sowie grundsätzlich fehlendes Fahrpersonal zu schaffen machen.

 

Deshalb soll eine Auftragsvergabe über einen Zeitraum von vier Jahren unter Einbeziehung einer Preisgleitklausel erfolgen. Zum einen soll damit möglichen Interessenten eine attraktive Planungssicherheit bei einem übersichtlicheren Personal- und Fahrzeugbedarf geboten und weitere Interessenten zur Angebotsabgabe bewegt werden, zum anderen soll den Förderschüler/-innen durch eine Kontinuität der Fahr- und Begleitpersonale die, im täglichen Umgang wünschenswerten, festen Bezugspersonen bzw. Strukturen gegeben werden.

 

Unter Bezugnahme auf die Vorlage M/17/6422 „Schulentwicklungsplanung 2025/2026 sind die prognostizierten, weiter ansteigenden Schülerzahlen durch eine Erhöhung des Fahrzeugbedarfs (max. 8 Schüler*innen/Kleinbus) zu berücksichtigen.

 

Bei einem Dienstleistungszeitraum über vier Jahre und einer Preisgleitklausel von 2 % p.a. entstehen nach aktueller Prognose Kosten von insgesamt ca. 6,8 Mio. EUR im Zeitraum von 4 Schuljahren.

 

 

Haushaltsmittel wurden bei der Haushaltsaufstellung 2025 ff. für die Jahre 2026-2030 in dem Auftrag 330003010500 – Förderschulen, Sachkonto 529201 – Schülerbeförderungskosten Sonstige in Höhe von 1,4301 Mio. EUR für die Jahre 2026 bis 2028 und für 2029/2030 in Höhe von 1,43725 bzw. 1,4444 Mio. EUR geplant. Die Differenz zwischen dem bzgl. der Kosten letztlich nicht vorhersehbaren Ausschreibungsergebnis und den im Haushalt bereits berücksichtigten Ansätzen wird entsprechend bei der Haushaltsaufstellung 2026 ff. unter o.g. Auftrag und Sachkonto zusätzlich angemeldet. Eine Kompensation liegt nicht vor.

 

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Anlagen

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