Antragsvorlage - A/17/6766

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen,

  1. ein Verfahren zur täglich zweimaligen, digitalen Fotodokumentation mit begleitender Kurzbeschreibung durch Baufirmen gemäß RSA 21 einzuführen,
  2. die kurzfristige Umsetzung per E-Mail sowie die dauerhafte Integration in „VIA Baustelle“ vorzunehmen,
  3. die WBO mit stichprobenartigen Kontrollen zu beauftragen,
  4. ein Bußgeldverfahren bei Nichterfüllung der Dokumentationspflicht zu entwickeln,
  5. binnen sechs Monaten einen Bericht zu Umsetzung und Wirkung der Maßnahme vorzulegen.
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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Laut den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) sind Unternehmen verpflichtet, ihre Baustellen durchgehend – auch an Wochenenden und Feiertagen – verkehrssicher abzusichern. Die Verantwortung liegt eindeutig bei den Firmen.

Wie aus der Drucksache M/17/6410 „Verbessertes Baustellenmanagement“ hervorgeht, übernimmt aktuell die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) unterstützend die Kontrolle von Baustellen im Stadtgebiet mit der Perspektive, Aufgaben der Baustellenkontrolle dauerhaft zu übernehmen. Die Erprobungsphase zeigt:

  • Die WBO dokumentiert ihre Kontrollergebnisse bereits digital (Excel-Listen + Fotodateien);
  • die Stadtverwaltung archiviert die Nachweise mitsamt den verkehrsrechtlichen Anordnungen in Papierform, während die Dokumentation parallel in digitaler Form erfolgt;
  • eine vollständige digitale Erfassung der durch die WBO durchgeführten Baustellenkontrollen im System „VIA Baustelle“ ist geplant, aber noch nicht umgesetzt.

Die Einzelheiten sind der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Nachweispflichten der WBO bei Baustellenkontrollen“ (K/17/6554-01 vom 6. 5. 2025) des Stadtverordneten Mumm (AfD) zu entnehmen.

Allris als Vorbild.

Mit der Umstellung des Ratsinformationssystems Allris im April 2024 hat die Stadt Oberhausen ein gelungenes Beispiel für effektive Verwaltungsdigitalisierung geliefert. Durch papierlose Gremienarbeit, zentrale Datenverfügbarkeit und moderne Benutzeroberflächen konnten

  • hohe Kosten durch Unterlagen in Papierform eingespart,
  • Verwaltungsprozesse beschleunigt,
  • Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit erhöht, und
  • die digitale Informationsverarbeitung und -archivierung verbessert werden.

Diese positiven Erfahrungen sollen nun auf das Baustellenmanagement übertragen werden.

Zielsetzung.

Beim derzeitigen Planungsstand wird eine vollständige Digitalisierung aller Vorgänge um die Baustellenkontrollen angestrebt, wobei perspektivisch die Kontrolltätigkeit auf die WBO übertragen werden soll.

Das Ziel dieses Antrages ist eine Abwälzung der Dokumentationspflicht auf die ausführenden Baufirmen mittels einer verpflichtenden, standardisierten digitalen Fotodokumentation mit kurzer textlicher Beschreibung.

Damit soll die Verwaltung entlastet und zugleich die Nachverfolgbarkeit der dokumentierten Zustände erleichtert werden.

Die ausführenden Baufirmen sollen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und zugleich verpflichtet werden, ihrer gesetzlichen Sicherungspflicht nachzukommen. Das vorgeschlagene Verfahren soll aus Firmensicht effizient und mit einem minimalen Aufwand die gesetzlichen Vorgaben der Baustellenkontrolle umsetzen.

Zu diesem Zweck wird die Stadtverwaltung beauftragt, auf der Basis von „VIA Baustelle“ ein Verfahren zu konzipieren, das Baufirmen ermöglicht, zweimal täglich – morgens und abends, an allen Kalendertagen – eine digitale Fotodokumentation mit Kurzbeschreibung ihrer Baustellen im öffentlichen Raum einzureichen.

Der beauftragte Softwarehersteller (vgl. K/17/6554-01 Zeilen 21ff) soll die Einrichtung der systemseitigen Dokumentationsmöglichkeiten so vornehmen, daß sowohl eine Dokumentation der WBO-seitig durchgeführten Kontrollen als auch die Kontrollmeldungen der Baufirmen nach einheitlichen Standards verarbeitet werden können.

Dies dient der:

  • nachweislichen Einhaltung der Sicherungspflicht nach RSA 21;
  • Vermeidung von Datenredundanz bei städtischen Kontrollstellen;
  • Standardisierung der Abläufe im Baustellenmanagement;
  • Verlagerung der Nachweispflicht auf die Unternehmen selbst.

Umsetzung.

Kurzfristig genügen die Baufirmen ihrer Nachweispflicht der Baustellenkontrollen durch eine Dokumentation in elektronischer Form per Mail an eine Funktions-Mail-Adresse.

Dauerhaft erfolgt die Einreichung künftig über die digitale Plattform „VIA Baustelle“ oder eine geeignete Schnittstelle mittels einer eigens dafür entwickelten App. Der Inhalt der täglichen Nachweise besteht aus

  • zwei aktuellen Fotos pro Tag (morgens und abends);
  • einer kurzen schriftlichen Beschreibung (Verkehrsführung, Absperrung, besondere Vorkommnisse);
  • Angabe von Datum, Uhrzeit, Standort und Bezug zur verkehrsrechtlichen Anordnung.

Damit wird sichergestellt, daß optisch und inhaltlich nachvollziehbar die Erfüllung der Anforderungen nach RSA 21 dokumentiert ist. Gleichzeitig erfolgt die Ablösung des derzeitigen, digital und analog parallel laufenden Verfahrens. Die Verwaltung wird organisatorisch, personell und zeitlich deutlich entlastet.

Kontrolle und Sanktionen.

  • Die WBO führt stichprobenartige Kontrollen durch, um die eingereichten Nachweise zu prüfen.
  • Bei fehlender oder unzureichender Dokumentation werden Bußgeldverfahren nach dem OWiG eingeleitet.

Die Nachweispflicht wird in den verkehrsrechtlichen Anordnungen und Sondernutzungserlaubnissen als verbindliche Nebenbestimmung verankert.

Rechtliche Grundlagen.

Das vorgeschlagene Verfahren basiert auf bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen:

  • § 45 Abs. 6 StVO – Sicherungspflicht an Arbeitsstellen;
  • RSA 21, Abschnitt A.2.1 – „Die Sicherung muß Tag und Nacht sowie an allen Tagen gewährleistet sein“;
  • § 18 StrWG NRW – Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum;
  • §§ 118 ff. OWiG – Bußgeldregelung bei Pflichtverstößen.

Die Maßnahme ist rechtlich zulässig, verhältnismäßig, zumutbar und technisch praxisgerecht.

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