Berichtsvorlage - M/17/6760

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Beratungsfolge

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Bezug

 

B/17/5547 -  metropolradruhr – Auslauf des Vertrages und weiteres Vorgehen

 

A/17/5489 -  Antrag der FDP im Rat und der SPD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates: „Schaffung von E-Scooter-Plätzen und Koordinierung von Abstellverbotszonen“

 

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Sachverhalt

 

Das Fahrradverleihsystem metropolradruhr ist ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilität und erfreut sich in den meisten Städten großer Beliebtheit bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Touristinnen und Touristen. Bislang war das Angebot jedoch auf 22 Stationen innerhalb Oberhausens beschränkt, sodass große Teile des Stadtgebiets nicht abgedeckt wurden.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss am 12.09.2024 (B/17/5547) wurde das System in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) und den weiteren Mitgliedskommunen weiterentwickelt und ein neues Betriebskonzept erarbeitet.

 

Durch die Weiterentwicklung wird das neue System deutlich gestärkt: Im Verlauf des zweiten Halbjahres 2025 stehen insgesamt 50 Stationen mit 176 Fahrrädern im Stadtgebiet zur Verfügung. Damit wird das Verleihsystem für den Alltags- und Freizeitverkehr attraktiver und die Erreichbarkeit zentraler Ziele in Oberhausen entscheidend verbessert. Mit der Umsetzung wird das Fahrradverleihsystem zu einem noch wichtigeren Bestandteil der urbanen Mobilität in Oberhausen.

 

 

 

 

 

 

Standortauswahl

Die Standortauswahl orientierte sich an den im Betriebskonzept festgelegten Kriterien: Vorrangig wurden zentrale ÖPNV-Knotenpunkte, Wohnquartiere, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie wichtige Ziele des Radverkehrsnetzes berücksichtigt. Ein besonderer Aspekt der neuen Systemstruktur ist, dass vier ausgewählte Standorte – die von der Stadt Oberhausen selbst festgelegt wurden – den Servicelevel A erhalten. Dort erfolgt eine deutlich häufigere Umverteilung der Fahrräder als an den übrigen Stationen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass an diesen besonders häufig genutzten Stationen jederzeit ausreichend Fahrräder zur Verfügung stehen. Die Auswahl dieser vier Standorte basierte auf Nutzungsprognosen und Erfahrungswerten.

 

Die 50 ausgewählten Standorte sind in der Anlage „Übersicht der Standorte“ in einer Karte dargestellt. Die Anlage enthält neben dem Standort auch die Information zur Anzahl der Fahrräder je Station. Zusätzlich sind in der Anlage „Fotos der aktuellen und zukünftigen Standorte“, Bilder der einzelnen Standorte dargestellt. Die Anzahl der Fahrräder je Standort und der Standort selbst können zukünftig flexibel angepasst werden. Dies ermöglicht Anpassungen auf der Grundlage der tatsächlich vorhandenen Auslastung.

 

Gestaltung und Design

Die neuen Stationen werden überwiegend als sogenannte virtuelle Stationen mit Bodenmarkierung und/oder Beschilderung (siehe Abbildung 1) umgesetzt. Der Regionalverband Ruhr entwickelt derzeit Varianten für die Gestaltung der Markierungen und Beschilderungen und legt Maße sowie Farbgebung fest. Ziel ist es, alle Stationen im gesamten Bediengebiet in einem einheitlichen und wiedererkennbaren Design zu gestalten. Die bisherigen festen und unflexiblen metropolradruhr-Stationen werden im Falle eines Betreiberwechsels zurückgebaut.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 1: Exemplarische Stationen mit Bodenmarkierung und mit Beschilderung (Quelle: Eigene Darstellung)

 

Multimodale Nutzung (Abstellflächen für E-Scooter)

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung am 01.07.2024 beauftragt, für die E-Scooter unter anderem speziell markierte Abstellzonen einzurichten (A/17/5489).

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems werden hierzu an ausgewählten metropolradruhr-Bestandsstationen in Oberhausen gemeinsame Abstellflächen für Fahrräder und E-Scooter eingerichtet. Ziel ist es, an diesen Standorten geordnete, gut erkennbare Abstellmöglichkeiten für beide Verkehrsmittel zu schaffen. Die Auswahl der Standorte orientiert sich an zentralen Knotenpunkten, hoher Nachfrage sowie Umsteigebeziehungen des öffentlichen Nahverkehrs. Die ausgewählten Standorte sind in der Anlage „Übersicht der Standorte“ mit einem blauen Punkt gegenzeichnet. Diese gemeinsamen Abstellflächen werden als sogenannte Sharingstationen ausgewiesen, vgl. Abbildung 2. Die Kennzeichnung erfolgt durch Bodenmarkierungen sowie gegebenenfalls ergänzende Beschilderung, sodass die Nutzung für alle Verkehrsteilnehmenden klar erkennbar ist.

 

Da der zukünftige Betreiber des Fahrradverleihsystems noch nicht feststeht, werden die bestehenden Anlagen im Falle eines Betreiberwechsels zurückgebaut. Eine Markierung der Abstellflächen erfolgt erst nach Festlegung des neuen Betreibers und entsprechender Abstimmung, spätestens jedoch mit dem Start des neuen Fahrradverleihsystems.

 

 

 

 

 

 

Abbildung 2: SharingStationen Düsseldorf – Markierung und Beschilderung Anbieterübergreifend (Quelle: Stadt Düsseldorf, Michael)

 

Sollten sich die Standorte bewähren und eine hohe Akzeptanz finden ist vorgesehen, das Angebot schrittweise auf weitere Standorte auszuweiten und die bestehenden Standorte perspektivisch zu Mobilstationen weiterzuentwickeln. Damit wird eine multimodale Nutzung der Standorte ermöglicht und die Verknüpfung verschiedener nachhaltiger Mobilitätsangebote weiter gestärkt.

 

Die Umsetzung der Sharingstationen erfolgt zeitgleich mit dem Ausbau des Fahrradverleihsystems.

 

Stand des Vergabeverfahrens

Der Regionalverband Ruhr hat Ende Januar 2025 die Vergabeunterlagen für das neue System veröffentlicht. Bis Anfang März lief das Interessenbekundungsverfahren, die Frist zur Einreichung des Endangebotes endete am 9. Mai 2025. Die Entscheidung über den zukünftigen Betreiber wird im Sommer 2025 erwartet.

 

Die Einführung und der Ausbau des erweiterten Systems werden öffentlichkeitswirksam begleitet, um die Akzeptanz und Nutzung weiter zu steigern.

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Anlagen

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