Berichtsvorlage - M/17/6715

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Beratungsfolge

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Bezug

Bericht zum Thema Antikorruption für den Rechnungsprüfungsausschuss am 15.06.2023 (Drucksache-Nr. M/17/3537-01) sowie den Bericht zur Einrichtung der internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz für den Rechnungsprüfungsausschuss am 07.12.2023 (Drucksache-Nr. M/17/4206-01)

 

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Sachverhalt

Gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 11 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Oberhausen vom 16.12.2019 hat der Rat der Stadt in Anwendung der §§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. r) sowie 104 Abs. 3 GO NRW zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben dem Bereich Rechnungsprüfung auch die Wahrnehmung der Aufgaben zur Korruptionsbekämpfung bzw. Beratung und Unterstützung der Verwaltung bei der Korruptionsprävention (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Verwaltungshandeln zur Verhinderung und Vermeidung unrechtmäßiger Handlungen) übertragen.

 

Seit Sommer 2020 werden die vorgenannten Aufgaben von den Antikorruptionsbeauftragten (seit Sommer 2024 als Stabsstelle Compliance) bei der Rechnungsprüfung wahrgenommen. Die Antikorruptionsbeauftragten berichten regelmäßig dem Oberbürgermeister und dem Rechnungsprüfungsausschuss über ihre Tätigkeiten. Der aktuelle Bericht der Stabsstelle Compliance wird hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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Anlagen

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