Beschlussvorlage - B/16/1159-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Konkretisierung des integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade als Handlungsrahmen im Sinne des § 171 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie Entscheidung über die Vergrößerung des Projektgebietes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Gertrud Hahne
- Beteiligt:
- Recht; Stadtplanung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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29.10.2015
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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12.11.2015
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1.) Auf der Basis des Bund-, Länderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beschließt der Rat der Stadt das erweiterte städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Innenstadt Sterkrade“ im Sinne des § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch. Die neue Abgrenzung des Programmgebiets ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht erkenntlich (vgl. Anlage 1).
2.)Der Rat der Stadt beschließt die Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzepts für Sterkrade“ vom Oktober 2015 des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen / Köln im Sinne des § 171 b Abs. 2 Baugesetzbuch (vgl. Anlage 2) für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Innenstadt Sterkrade“ als Handlungsrahmen für die Umsetzung der in der Konkretisierung genannten Projekte und Maßnahmen.
3.)Der Rat beauftragt die Verwaltung neben dem Förderzugang „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ auch die Förderung von sozial-integrativen Projekten im Programmgebiet über den Förderzugang „Starke Quartiere – starke Menschen“ einzubinden.
4.)Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Grundförderantrag zu stellen sowie mit einer jährlichen Antragsstellung im Rahmen der Stadterneuerungsprogramme (STEP) Zuschussmittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu beantragen.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache B/16/0120-01 „Festlegung der Innenstadt von Sterkrade als städtebauliches Programmgebiet "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Sinne des § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch und des "Integrierten Handlungskonzepts für das Stadtbezirkszentrum Oberhausen-Sterkrade" als Handlungsrahmen und Diskussionsgrundlage im Sinne des § 171 Abs. 2 Baugesetzbuch“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[X]Die Gesamtkosten aller Maßnahmen in der vorliegenden Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzepts betragen 11.769.175,00 Euro. Der Anteil an Projekten aus der Städtebauförderung beträgt dabei 10.244.175,00 Euro. Der städtische Anteil hieran beträgt 20 %, also insgesamt 2.048.835,00 Euro. Es ist darauf hinzuweisen, dass kein statischer Plan entworfen worden ist, sondern ein offenes und fortschreibbares Strategiekonzept.
Mit dem Beschluss sollen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, um Zuwendungen von Städtebauförderungsmitteln des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Zentrenprogramm“ sowie Fördermittel aus dem Programm „Starke Quartiere – Starke Menschen“ beantragen zu können.
b) Sonstigekeine
Sachverhalt
Begründung
1. Ausgangssituation für die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes
Der Innenstadtbereich des Stadtteils Sterkrade weist derzeit vielfältige Probleme auf. Zu nennen sind hier zunehmende Leerstände, Trading-down-Tendenzen und Lücken im Branchenmix. Sinkende Passantenfrequenz, eine geringe Aufenthaltsqualität und eine in die Jahre gekommene Gestaltung des öffentlichen Raums tragen zur Verschärfung der städtebaulichen und handelswirtschaftlichen Probleme bei.
Die Schwächung der Einzelhandelslage liegt u.a. begründet in einer Veränderung der Laufströme. Durch die Ansiedlung des Fachmarktcenters Hirsch-Center und des Einkaufszentrums Sterkrader Tor konnte der Kaufkraftabfluss nach der Errichtung des CentrO in der Neuen Mitte Oberhausen zwar abgemildert werden; für die Innenstadt von Sterkrade bedeuten beide Entwicklungen am östlichen Rand der Innenstadtlage jedoch, dass die Passantenströme und die Attraktivität des Handels deutlich abgenommen haben. Fast alle Frequenzbringer und Filialisten sind in den Centern von Sterkrade angesiedelt. Dies hat den Abwärtstrend für die Innenstadt eher verstärkt.
Neben den städtebaulichen und handlungswirtschaftlichen Problemen zeigen sich vermehrt auch Probleme im Bereich der sozialen Themen. Es zeigt sich, dass der ehemals sehr bürgerlich geprägte Stadtteil seit ca. 20 Jahren eine eindeutige Negativentwicklung vollzogen hat. Indikatoren für diese Entwicklung sind ein erhöhter Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen im Stadtteil, die steigende Zahl von sozialen Hilfen, die zunehmende Anzahl von Integrationshelfern in den Schulen, Verhaltensauffälligkeiten und gesundheitliche Probleme, hohe Gewaltbereitschaft bei Kindern in der Grundschule etc.
Zur Behebung der städtebaulichen und handelswirtschaftlichen Probleme wurde im Jahr 2013 das Büro Junker + Kruse Stadtforschung Planung von der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen (IHK zu Essen), damit beauftragt, ein erstes Integriertes Handlungskonzept für das Zentrum Oberhausen-Sterkrade zu erstellen. Dieses Konzept ist im April 2014 fertiggestellt worden und war Grundlage eines ersten Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 (Drucksache B/16/0120-01).
Von der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden Konkretisierungsbedarfe am ersten integrierten Handlungskonzept angemeldet. Neben einer Konkretisierung der genannten Projekte sollte auch eine Vergrößerung des Stadterneuerungsgebiets geprüft werden. Weiterhin sollte aufgrund der erkannten Defizite im sozial-integrativen Bereich und der zusätzlichen Fördermöglichkeiten über das Programm „Starke Quartiere – starke Menschen“ der Themenschwerpunkt erweitert werden.
Auf der Grundlage dieser Aussagen wurde die nun vorliegende „Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzepts für Sterkrade“ durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen erarbeitet. Die städtebaulichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen aus dem ersten Konzept wurden überarbeitet, erweitert und vertiefend betrachtet. Neben städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven werden in der Konkretisierung nun auch Handlungsempfehlungen für die sozial-integrative Entwicklung des Stadterneuerungsgebiets gegeben. Hier ist insbesondere der Förderzugang „Starke Quartiere – starke Menschen“ von großer Bedeutung, der im Programmgebiet eines beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen aus den europäischen Programmen ESF (Europäischer Sozialfonds) und EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) eröffnet.
Das Programmgebiet wurde nach Anregung durch die Bezirksregierung Düsseldorf und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ebenfalls in einem Maße vergrößert, das eine Zuordnung zum dem Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ noch immer sinnvoll erscheinen lässt (siehe auch Punkt 5.).
Wichtiger methodischer Bestandteil bei der Erarbeitung der Konkretisierung des Handlungskonzepts war die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung, die über die Einrichtung einer Projektgruppe ermöglicht wurde. Weiterhin wurde zur Abstimmung des sozial-integrativen Ansatzes das „Forum Sterkrade“ als Sozialraumgremium des Stadtteils Sterkrade mehrmals intensiv an der Entwicklung von Maßnahmen und Projektideen beteiligt. Im Forum Sterkrade treffen sich regelmäßig öffentliche und private Träger der sozialen Arbeit, um über Projekte, Kooperationsmöglichkeiten und sich ergebende Synergieeffekte offen zu diskutieren.
Weiterer Baustein in der Erarbeitung der vorliegenden Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzepts war der offene Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils und den maßgeblichen Akteuren der Innenstadt sowie die Rückkopplung von Zwischenergebnissen mit Vertretern aus der Politik. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Akteure aus dem Bereich der sozialen Projekte und aus dem Handelsbereich ist eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz der erarbeiteten Projekte und Maßnahmen in der Öffentlichkeit und damit für eine nachhaltige Umsetzung des Konzeptes.
Die Sterkrader Interessengemeinschaft (STIG) war und ist dabei ein wichtiger Akteur des Prozesses. In zahlreichen Gesprächen und auf Veranstaltungen wurde mit den Mitgliedern der STIG die Vor-Ort-Situation analysiert und über mögliche Maßnahmen diskutiert. Die gegebenen Impulse sind in das Handlungskonzept aufgenommen worden und zuletzt auf der Jahreshauptversammlung der STIG vorgestellt worden.
2. Festlegung der Innenstadt von Sterkrade als städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt-und Ortsteilzentren“
Bund und Länder haben 2008 mit dem neuen Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ einen Förderschwerpunkt gesetzt, der die Programmfamilie der Städtebauförderung zielgerichtet ergänzt. Mit dem neuen Programm zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche wird eine neuartige Kombination von Baumaßnahmen zur Stärkung der Nutzungsvielfalt mit Beteiligungs- und Mitwirkungsmaßnahmen unterstützt.
Die Basis für einen integrierten Entwicklungsansatz in Innenstädten und Stadtteilzentren liefert eine fundierte Bestandsanalyse mit darauf aufbauenden Handlungsstrategien, Handlungsprioritäten und Finanzierungsplan.
Weitere Verfahrensschritte zur Festlegung eines städtebaulichen Programmgebietes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne des § 171 b Abs. 1 BauGB und anschließenden Durchführung des Programms stellen die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und öffentlicher Aufgabenträger (§ 139 BauGB) sowie die Festlegung des inhaltlichen Rahmens und die regelmäßige Fortschreibung dar.
Mit dem Programm können Fördermittel eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung, insbesondere für
- die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie die Erarbeitung oder Fortschreibung städtebaulicher Entwicklungskonzepte einschließlich Bürgerbeteiligung,
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
- Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung),
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung,
- Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften,
- Teilfinanzierung von Verfügungsfonds,
- Leistungen Beauftragter.
Die Fördermittel können auch eingesetzt werden für innenstadt- oder stadtteilbedingten Mehraufwand für den Bau oder die Herrichtung von Gebäuden und ihres Umfeldes für Handel, Dienstleistungen und innenstadt- oder stadtteilverträgliches Gewerbe.
3. Teilhabe am Projektaufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit den Programmen des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und des ESF (Europäischer Sozialfonds) sowie weiteren nationalen und landesweiten Aktivitäten für die Jahre 2014 bis 2020 die Städte und Gemeinden des Landes bei ihrem Bestreben, Stadtteile und Ortsteile aufzuwerten, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Probleme konzentrieren.
Aufbauend auf die bisherigen Erfolge wird damit in dieser Förderperiode der Interventions- und Strukturfonds ein deutlicher Schwerpunkt auf das Thema „Prävention“ gesetzt. Dabei sollen die Aufwertung der Quartiere und Ortsteile durch arbeits-, sozial-, kinder- und familienpolitische sowie integrationspolitische, wirtschaftliche, infrastrukturelle und städtebauliche Maßnahmen gefördert werden. Neben der Verbesserung der Teilhabe am Bildungs-, Gesundheits- und Beschäftigungssystem und der ökologische Revitalisierung und Klimaanpassung sollen zudem insbesondere die Bemühungen der Kommunen zum Aufbau kommunaler Präventionsketten und deren Verankerung in städtischen integrierten Handlungskonzepten unterstützt werden.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten und Maßnahmen über das Programm „Starke Quartiere – starke Menschen“ ist dabei u. a. das Vorliegen eines Integrierten Handlungskonzept für ein Stadterneuerungsgebiet, in dem neben einem städtebaulichen Ansatz auch Entwicklungsstrategien und –perspektiven für die Teilbereiche Wirtschaft, Ökologie, Gesundheit, Soziales, Bildung aufgezeigt werden.
Im Rahmen der Erarbeitung der Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzepts konnten zahlreiche Maßnahmen und Projekte erarbeitet werden, die über den städtebaulichen und handlungswirtschaftlichen Ansatz des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ hinausgehen. Gerade durch die Zusammenarbeit in der verwaltungsinternen, interdisziplinär besetzten Projektgruppe und die Einbeziehung der sozial-integrativ tätigen Akteure konnte ein breites Spektrum an Projekten und Maßnahmen entwickelt werden.
4. Entwicklungsziele und Handlungsfelder
Um die in den verschiedenen, dem integriertem Handlungskonzept zugrunde liegenden Analysen ermittelten Schwächen und Probleme beheben zu können, wurden Entwicklungsziele und Handlungsfelder erarbeitet, aus denen sich die konkreten Projekte und Maßnahmen ableiten lassen.
Ziel des Integrierten Handlungskonzepts ist es u. a., die Attraktivität der Innenstadt als Einkaufsbereich, Wohnstandort sowie als kulturellen und gesellschaftlich-sozialen Mittelpunkt zu erhalten. Ohne entsprechende Impulse ist davon auszugehen, dass sich der „Stillstand“ in der Sterkrader Innenstadt weiter fortsetzen wird oder negative Tendenzen zunehmen werden. Davon abhängig kann die Wohnzufriedenheit der Bewohner leiden, wodurch der Innenstadt langfristig die ökonomische und versorgungsstrukturelle Basis entzogen würde und sich soziale Segregationstendenzen verstärken würden.
Weiteres Ziel ist daher auch, die Multifunktionalität zu erhalten und zu stärken und eine lebendige Innenstadt zu entwickeln. Die Innenstadt von Sterkrade soll zukünftig und dauerhaft durch urbanes Leben in den Bereichen Handel und Gewerbe, Soziales, Gesundheit, Bildung, Freizeit sowie Wohnen gekennzeichnet sein. Das Handlungskonzept greift die vorhandenen städtebaulichen Potenziale und besonderen Merkmale zur Profilierung der Stadtmitte auf und setzt Entwicklungsschwerpunkte. Die Synergie aller Kräfte soll sich auf die nachfolgend genannten Schwerpunkte, Handlungsfelder und Entwicklungsziele in inhaltlicher und räumlicher Zielrichtung festlegen. Die Innenstadt soll als Identifikationsmittelpunkt gestärkt werden.
Besondere Zielsetzung ist dabei, die Innenstadt in gleicher Form zu attraktivieren wie die Einkaufszentren an den Ringen. Die Kundenströme sollen durch städtebauliche und marketingbezogene Maßnahmen so gelenkt werden, dass beide Standorte voneinander profitieren.
Um diese übergeordneten Ziele zu erreichen, wurden vier Handlungsfelder mit unterschiedlichem Schwerpunkt entwickelt, denen wiederum verschiedene Entwicklungsziele zugeordnet werden. Zu nennen sind hier:
Handlungsfeld A
Aufwertung des Öffentlichen Raums – Die Innenstadt wird grüner und bewegter
Diesem Handlungsfeld werden alle (städte-)baulichen Maßnahmen sowie Projekte, die auf den Erhalt und die Entwicklung des für die Innenstadt von Sterkrade charakteristischen Stadtbilds oder die Aufwertung des öffentlichen Raums abzielen, zugeordnet.
Die entsprechenden Entwicklungsziele lauten:
- Aufwertung und klare Funktionszuweisung innerstädtischer Plätze und Freiflächen, neue Gestaltung der Plätze und der Fußgängerzone
- Schaffung eines generationsübergreifenden Bewegungsangebots
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität allgemein, Sanierung/Erneuerung der Stadtmöblierung und Beleuchtung; Beschilderung, Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum
- Ökologische und gärtnerische Neukonzeption und Gestaltung der Innenstadt unter Berücksichtigung der Pflegekosten
- Akzentuierung/Inszenierung der Stadteingänge als Entrees in die Innenstadt, Schaffung einer guten Anbindung an das Sterkrader Tor und des Hirsch-Centers
- Stärkung von Wegebeziehungen im Sinne der Stadt der kurzen Wege, Förderung des Fuß- und Radverkehrs
- Verbesserung des öffentlichen und privaten Wohnumfelds in der Innenstadt
- Schaffung von mehr Anreizen, sich ganztägig in der Innenstadt aufzuhalten.
Handlungsfeld B:
Mobilisierung Eigentümer und lokale Ökonomie – Eigentümer werden aktiv
Kernziel im Handlungsfelds B sind die Projekte im Bereich der Lokalen Ökonomie und des Gebäudebestands, bei dem auch privates Invest erforderlich ist. Mit diesen Maßnahmen soll die Innenstadt so attraktiv gemacht werden, dass sie von den Bewohnerinnen und Bewohnern Sterkrades als das lebendige Herz der Stadt empfunden und anerkannt wird und möglichst viele Besucherinnen, Besucher und Gäste aus den umliegenden Stadtteilen zum Einkaufen anzieht.
Die entsprechenden Entwicklungsziele lauten:
- Stabilisierung und Ergänzung der bestehenden Angebotsstruktur in der Innenstadt
- Stärkung und Ausbau der bestehenden Netzwerke
- Profilierung des Gesundheitsstandorts Sterkrade
- Steigerung der Kundenbindung und Akzeptanz
- Aktives Leerstandsmanagement
- Aufwertung des Stadtbilds und der Gebäude
- Aktives Marketing und Imagebildung
Handlungsfeld C:
Lebensraum Sterkrade – gesund und interaktiv
Die räumliche und soziale Segregation, die vielfältigen und tiefgreifenden Problemlagen von Familien sowie die schwierige gesundheitliche Situation im Stadtteil, die bei der Analyse festgestellt wurden, haben gezeigt, dass für Sterkrade zunehmend auch im sozialen Bereich die bestehenden Hilfen ausgebaut werden müssen. Wichtige Zielsetzung ist es daher, durch Projekte die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe zu verbessern und dabei im Besonderen den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und Kultur etc. zu ermöglichen.
Die entsprechenden Entwicklungsziele lauten:
- Stärkungen der Familien in ihrer Alltags-, Erziehungs- und Lebenskompetenz
- Förderung der Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren
- Verbesserung der Startchancen für ein selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Jungen
- Verbesserung der Sprach- und Bildungskompetenz für alle Generationen
- Gesundheitsförderung für gezielte Bevölkerungsgruppen
Handlungsfeld D:
Prozessmanagement – Wir setzen gemeinsam um
Die Ziele dieses Handlungsfelds beziehen sich u. a. auf die Beratung von Immobilieneigentümern/-innen um die Investitionstätigkeit zu unterstützen, die Nutzungsstruktur zu verbessern und den Organisationsgrad der verschiedenen Akteure zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Themen Gesundheit, Jugend und Belebung öffentlicher Plätze bearbeitet werden, um weitere Zielgruppen für das Stadtteilzentrum zu gewinnen und die Versorgungsbedeutung sowie Synergien zu stärken. Übergreifend soll mit dem Citymanagement die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden sowie die Außendarstellung und Kommunikation als Möglichkeit zur Verbesserung von Identität und Image genutzt werden.
Die entsprechenden Entwicklungsziele lauten:
- Aufbau eines Citymanagements zur Unterstützung der bestehenden Innenstadtnetzwerke und zur Unterstützung der Umsetzung des IHKs
- Stärkung des Images und der Innen- und Außenwahrnehmung der Innenstadt
- Stärkung der Verantwortung der Akteure gegenüber der Innenstadt, Mobilisierung der Gewerbetreibenden und Dienstleister zu gemeinsamen Aktivitäten der Innenstadtentwicklung
- Intensive Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive und umfassende Beteiligung von Akteuren und Bewohnerschaft
5. Der Geltungsbereich des Programmgebietes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Innenstadt Sterkrade“
Eine grundlegende Voraussetzung zur Beantragung von Städtebaufördermitteln und die Aufnahme in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist die Festlegung eines Geltungsbereiches.
Nur innerhalb dieses Gebietes ist eine Unterstützung der empfohlenen Projekte und Maßnahmen möglich. Das ursprüngliche Planungs- bzw. Fördergebiet ist für die Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzepts erweitert worden.
Das ursprüngliche Gebiet umfasste die eigentliche Innenstadt innerhalb des Verkehrsrings (Eugen-Zur-Nieden-Ring, Friedrichstraße, Ostrampe und Brandenburger Straße). Dieses wurde im Norden nun um den Bereich des Volksgartens, das Krankenhaus, weitere Bereiche der nördlichen Steinbrinkstraße sowie das derzeitige Job-Center erweitert. Im Osten reicht das Programmgebiet nun bis zum Hallenbad Sterkrade und umfasst ebenfalls das Hirsch-Center mit den daran anschließenden Brachflächen. Im Süden wurden die Steinbrinkschule sowie das Gelände der Friedenskirche in das Projektgebiet aufgenommen.
Im Westen wurde das Gebiet aufgrund der abgrenzenden Wirkung der Bahnlinie beibehalten. Im Südwesten wurden die Flächen des Busbahnhofs und der komplette Bereich des Bahnhofs ergänzt (siehe Anlage 1).
6. Kostenauswirkungen
Der Beschluss zur Festlegung der Innenstadt von Sterkrade als städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne des § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch soll die förderrechtlichen Voraussetzungen für öffentliche Zuwendungen schaffen. Die Gesamtkosten aller Maßnahmen des in Anlage 2 angefügten Integrierten Handlungskonzeptes, für die Städtebauförderung beantragt werden kann, betragen 10.244.175,00 Euro. Der städtische Anteil beträgt 20 %, also insgesamt 2.048.835,00 Euro. Der Umsetzungsprozess soll offen gestaltet werden, um im laufenden Prozess die Betroffenen und andere Akteure intensiv zu beteiligen und die Kooperation zu verstetigen. Nach und nach sollen dann die laut Integriertem Handlungskonzept notwendigen Maßnahmen realisiert werden.
7. Erste Umsetzungs-/Teilmaßnahmen
Mit dem Stadterneuerungsprogramm 2014 (STEP 2014) wurden bereits erste Maßnahmen für die Dauer eines Jahres beantragt und in der Zwischenzeit auch umgesetzt. So hat das Stadtteilbüro Sterkrade im Juli 2015 seinen Dienst aufgenommen.
Die Maßnahmen waren im Einzelnen:
- Stadtteilmanagement
- Stadtteilbüro
- Städtebauliche Planungskosten
Mit dem STEP 2015 wurden die Weiterführung des Stadtteilmanagements und die Kosten für das Stadtteilbüro für die nächsten drei Jahre beantragt.
Als weitere Maßnahmen wurden beantragt:
- Städtebauliche Planungskosten für ein Image- und Marketingkonzept
- Städtebauliche Planungskosten für die Stadteingänge
Die Bewilligungen für das STEP 2015 stehen derzeit noch aus.
Nach Beschluss des vorliegenden Integrierten Handlungskonzepts ist vorgesehen, auf dieser Grundlage im Rahmen des STEP 2016 die Durchführung weiterer Maßnahmen aus der Städtebauförderung zu beantragen.
Beantragt werden sollen:
Handlungsfeld A:
- Gestaltungswettbewerb Öffentlicher Raum – Übergeordnetes Konzept zur ökologischen, identitätsstiftenden und bewegungsorientierten Gestaltung der Innenstadt Sterkrades inkl. der Innenstadteingänge
- Konzept zur Stärkung der Nahmobilität und Barrierefreiheit
- Gestaltung und Öffnung des Eingangsbereichs zum Volkspark Sterkrade
- Sicherung, Abbau und Neuanbringung des Mosaiks Alte Bibliothek
Handlungsfeld B
- Hof- und Fassadenprogramm
- Verfügungsfonds
Handlungsfeld C
- Umbau des MAN-Gästehauses in der Steinbrinkstraße zu einem sozialkulturellen Zentrum – „Sterkrader Gästehaus“ (Arbeitstitel) inkl. Moderationsprozess, hier zunächst nur Kosten für den Moderationsprozess
- Ausbau der Stadtteilbibliothek zum generationsübergreifenden Lernort
- Ganz offene Tür Sterkrade – Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
Handlungsfeld D
- Soziales Quartiersmanagement
- Stadtteilarchitekt
- Erste und zweite Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts
Sofern die genannten Maßnahmen für das Programmjahr 2016 mit einem veranschlagten Kostenrahmen von rd. 1.790.000,00 EUR bewilligt werden, erfolgt eine Förderung des Landes in Höhe von 1432.000,00 EUR (= 80%). Der Eigenanteil der Stadt Oberhausen beläuft sich auf 358.000,00 EUR (= 20%).
Zusätzlich zu den Projekten der Städtebauförderung sollen noch fünf Projekte im Jahr 2016 beantragt werden, die aus dem Förderprogramm „Starke Quartiere – starke Menschen“ über den ESF finanziert werden sollen.
Es sind dies:
- Projekte der Lokalen Ökonomie zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe für spezielle Zielgruppen (Senioren, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen etc.)
- Projekte zur Stärkung der Gesundheit für spezielle Zielgruppen
- Projekte des Arbeitslosenzentrums Sterkrade
- Familienzentrum mit dem Schwerpunkt Gesundheit
- Projekte gegen Gewalt und für Integration an der Steinbrinkschule
Kurzfassung
Ziel der „Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzepts für Sterkrade“ vom Oktober 2015 des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen / Köln (Anlage 2) ist es, eine zukunftsgerichtete und bedarfsgerechte Entwicklung des Programmgebiets zu ermöglichen und die städtebauliche, soziale und wirtschaftliche Weiterentwicklung zu fördern. Hierzu betrachtet das Konzept die Sterkrader Innenstadt und die angrenzenden Bereiche in seiner Vielfalt als Einzelhandels- und Wohnstandort, als Ort des öffentlichen Lebens und als Ort des generationsübergreifenden Miteinanders. Es entwickelt hierzu Projekte und Maßnahmen, die sich der Spezifik des Ortes annehmen und die Attraktivität und die Lebensqualität des Zentrums für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher erhöhen können. Dabei wird kein statischer Plan entworfen, sondern ein offenes und fortschreibbares Strategiekonzept.
Mit dem Beschluss zur Festlegung der Innenstadt von Sterkrade und der angrenzenden Bereiche als städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne des § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch sollen die Grundlagen für öffentliche Zuwendungen geschaffen werden. Gleichzeitig sollen Förderzugänge über das Programm „Starke Quartiere – starke Menschen“ geprüft werden.
Die Abgrenzung des Programmgebiets ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht erkenntlich (vgl. Anlage 1).
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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