16.11.2015 - 34 Festlegung der Konkretisierung des integrierten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Stadtv. Real vertritt die Auffassung, dass nur wer sich selbst bewegt auch andere und damit etwas in seinem Stadtteil bewegen kann. Erfreulicherweise stehen in dem Konzept nicht nur handfeste Projekte, sondern auch Visionen, die den Stadtteil Sterkrade in den nächsten 5 - 10 Jahren weiterbringen werden.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1.)  Auf der Basis des Bund-, Länderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" beschließt der Rat der Stadt das erweiterte städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Innenstadt Sterkrade" im Sinne des § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch. Die neue Abgrenzung des Programmgebiets ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht erkenntlich (vgl. Anlage 1).

 

2.) Der Rat der Stadt beschließt die Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzepts für Sterkrade" vom Oktober 2015 des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen / Köln im Sinne des § 171 b Abs. 2 Baugesetzbuch (vgl. Anlage 2) für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Innenstadt Sterkrade" als Handlungsrahmen für die Umsetzung der in der Konkretisierung genannten Projekte und Maßnahmen.

 

3.) Der Rat beauftragt die Verwaltung neben dem Förderzugang „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" auch die Förderung von sozial-integrativen Projekten im Programmgebiet über den Förderzugang „Starke Quartiere - starke Menschen" einzubinden.

 

4.) Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Grundförderantrag zu stellen sowie mit einer jährlichen Antragsstellung im Rahmen der Stadterneuerungsprogramme (STEP) Zuschussmittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zu beantragen."