Beschlussvorlage - B/16/1152-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Wilhelmstraße im Bereich Gymnasialstraße bis Zufahrt Stadion (1. Bauabschnitt) und Straßenausbau der Wilhelmstraße im Bereich Zufahrt Stadion bis Oskarstraße (2. Bauabschnitt)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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29.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt die Planung der Wilhelmstraße zum Vollausbau (Variante mit zwei getrennten Richtungsfahrbahnen und Kreisverkehr) im Bereich Gymnasialstraße bis Zufahrt Stadion im Separationsprinzip (1.Bauabschnitt) sowie den Straßenausbau im Bereich Zufahrt Stadion bis Oskarstraße (2. Bauabschnitt)
Konsequenzen
Bezug
Beschluss des Straßenbauprogrammes 2014 (B/15/3313-01) im Rat der Stadt am 07.04.2014, Zustimmung des Landschaftsbeirates zu der Rodung der Platane, die Bestandteil einer nach § 47 a LG NRW geschützten Allee ist, am 22.01.2014 (B/15/3151-01); Bericht für den 1. Bauabschnitt in der Bezirksvertretung Sterkrade am 20.02.2014 (M/15/3285-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Wilhelmstraße liegt in einer Tempo 30-Zone im Stadtteil Sterkrade und ist eine Anliegerstraße.
1.Bauabschnitt (1.BA) Gymnasialstraße bis Zufahrt Stadion:
Die nicht mehr unterhaltungsfähige Fahrbahn und Nebenanlagen machen einen Ausbau zwingend erforderlich.
Beobachtungen der derzeitigen Verkehrssituation ergeben die Gefährdung der Verkehrssicherheit:
- Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30 Zone) wird oftmals nicht eingehalten.
- Bei Parkvorgängen muss der Gehweg überfahren werden.
- Auf beiden Seiten der Straße befinden sich Schulgebäude. Beim Überqueren der Straße muss von den Schülern Verkehr aus zwei Richtungen beachtet werden.
- Viele Eltern halten trotz eingeschränkten und streckenweise absoluten Halteverbots unmittelbar vor dem Schuleingang, um Ihre Kinder aussteigen zu lassen.
- Durch die verkehrswidrig haltenden Fahrzeuge entsteht eine erhebliche Sichtbehinderung für die Fußgänger.
- Es finden unübersichtliche Querungsvorgänge durch Fußgänger vor und hinter den parkenden Fahrzeugen statt.
- Wendemanöver der Hol- und Bringverkehre finden direkt vor der Schule statt.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 20.02.2014 wurde die Variante mit getrennten Richtungsfahrbahnen dargestellt. Die Abstimmung mit den Leitungsträgern hat ergeben, dass die Telekom ein unterirdisches Schachtbauwerk, welches im Ausbaubereich liegt, aufwendig und mit hohen Kosten verlegen müsste. Daraufhin wurde eine Alternativvariante entwickelt und die Ausbaukosten hierfür geschätzt.
Variantenvergleich:
Um die bestmögliche Lösung für die Verkehrssicherheit zu erhalten, wurde ein Verkehrsgutachter eingeschaltet. Mit Herrn Weiser (Brilon Bondzio Weiser, Ingenieur-gesellschaft für Verkehrswesen mbH) wurde am 20.03.2015 ein unabhängiger Gutachter zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 1.050 € netto von der Stadt beauftragt. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde konnte Herr Weiser sich ein Bild von der Situation vor Ort machen.
Variante mit Zweirichtungsfahrbahn:
Es ist vorgesehen, dass eine Zweirichtungsfahrbahn in einer Breite von 5,5 m entsteht. Daran anschließend Senkrechtstellplätze in einer Tiefe von 4,30 m zuzüglich 0,70 m Überhang und ein 2,00 m breiter Gehweg. Diese Alternative entspricht in großen Teilen dem heutigen Bestand. Der Querschnitt wird beibehalten und es findet nur ein Tausch von Gehweg und Parkstreifen statt. Für beide Kreuzungssituationen (rechts und links der Schule) ist eine Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsreduktion vorgesehen.
Im Laufe der Planungen haben Gespräche mit der Telekom ergeben, dass das betroffene Schachtbauwerk im Rahmen des Konzessionsvertrages zwischen Stadt und Telekom ersatzlos entfallen kann.
Variante mit getrennten Richtungsfahrbahnen:
In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrswacht, der Schulleitung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und dem städtischen Bereich Schule wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung die Planung des Straßenabschnitts vorgestellt. Diese Planung wurde durch Anregungen des Verkehrsgutachters nachträglich optimiert.
Es entstehen zwei parallele Fahrbahnen, die jeweils im Einrichtungsverkehr in einer Breite von 3,50 m angelegt werden. Dazwischen befinden sich Schrägparkplätze, die nur von der östlichen, zum Gymnasialpark gerichteten Fahrbahn angefahren werden können. Ein Wasserleitbordstein (Höhe circa zehn Zentimeter) verhindert ein Überfahren des angrenzenden Gehweges.
Die geplanten Gehwege weisen allesamt eine richtlinienkonforme Breite auf. Seitlich des Haupteingangs vom Freiherr-vom-Stein-Gymnasium entsteht eine 2,50 m breite Haltebucht für den Schulbus. Um eine für die Verkehrsteilnehmer begreifbare Vorfahrtsregelung im südlichen Knotenpunkt Wilhelmstraße / Gymnasialstraße (im Bereich der Turnhalle) herzustellen, ist ein Kreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel geplant. Eine Bepflanzung der Kreisinsel ist somit nicht möglich, da die Befahrbarkeit für die Feuerwehr, den Schulbus und das Müllfahrzeug gewährleistet sein muss. Es werden, wie in der Sitzung der Bezirksvertretung am 20.02.2014 angeregt, Absperrungen zur Fußgängerführung im Bereich um den Kreisverkehr angebracht. Unter Berücksichtigung der Laufwege der Schüler ist eine gesonderte Querungsmöglichkeit (Anrampung und rotes Pflaster) vor dem Haupteingang des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums vorgesehen. Die Bestandsbäume bleiben weitgehend erhalten. Drei Bäume wurden aufgrund der neuen Verkehrsführung bereits gefällt, dafür wird es Ausgleichspflanzungen geben. Im Zuge des Umbaus werden die Parkplätze zwischen den Bäumen geordnet. Es stehen genauso viele Stellplätze zur Verfügung wie vorher. Die Straßenbeleuchtung wird von der Energieversorgung Oberhausen (EVO) im Rahmen der Maßnahme erneuert und ergänzt. Die neuen Lampen werden mit LED ausgestattet.
Prüfergebnis des Variantenvergleichs:
Herrn Weiser wurden beide Varianten zur Verfügung gestellt mit der Bitte diese zu prüfen und zu bewerten:
Bei der Variante mit getrennten Richtungsfahrbahnen sieht der Gutachter einen Vorteil in der zweigeteilten Fahrbahnquerung für die Fußgänger. Dadurch wird eine Verringerung der Komplexität der Querungsvorgänge erreicht. Die geringe Breite der Richtungsfahrbahnen wird ebenso positiv bewertet, da eine Unterbindung des Wartens von Kfz am Fahrbahnrand (Hol- und Bringverkehr) erfolgt. Des Weiteren wird eine Verbesserung der Wendemöglichkeit durch den Kreisverkehr erreicht. Da die Parkplätze in Zukunft nur noch von der östlichen Fahrbahn angefahren werden können, werden die Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs durch ein- und ausparkende Fahrzeuge beschränkt. Eine Dämpfung der Geschwindigkeit (Einhaltung Tempo 30) wird durch den Kreisverkehr ebenfalls gewährleistet.
Bei der Variante mit Zweirichtungsfahrbahn wird ein durchgängiger Gehweg auf der östlichen Seite der Wilhelmstraße positiv gewertet. Des Weiteren gibt es uneingeschränkte Querungsmöglichkeiten für die Fußgänger. Laut Gutachter wird aber „die Querschnittsgestaltung der Variante mit Zweirichtungsfahrbahn nicht zu einem wesentlich anderen Verhalten der Verkehrsteilnehmer führen als es heute zu beobachten ist.“
Begründet durch die Verkehrssicherheitsaspekte und die Vorteile (siehe Anlage 1), die die Variante mit getrennten Richtungsfahrbahnen bietet, befürwortet der Gutachter diese Variante für den ersten Bauabschnitt.
Ein Kostenvergleich über die Ausbauflächen beider Varianten (siehe Anlage 2) führt zu keinem Entscheidungskriterium, da die beiden Varianten sich preislich kaum unterscheiden.
Eine grobe Kostenschätzung für den 1.BA beläuft sich auf rund 450.000 € netto (Angabe WBO). Es fallen Beiträge nach KAG (Kommunalabgabengesetz) an. Die angrenzenden Grundstücke sind jedoch überwiegend in städtischem Besitz. Bei Fragen bezüglich der Beitragserhebungen steht die Stadtverwaltung Oberhausen (FB 5-6-30) zur Verfügung.
2.Bauabschnitt (2.BA) Zufahrt Stadion bis Oskarstraße (Polizeipräsidium):
Planungsanlass für den zweiten Bauabschnitt sind der schlechte Zustand der Straße und Beschwerden aus der Bevölkerung hinsichtlich der Lärmbelästigung durch das zum Teil noch vorhandene Kopfsteinpflaster. Eine Bewertung des Abschnitts von der Zufahrt Stadion bis zum Polizeipräsidium hat ergeben, dass ein Vollausbau der Fahrbahn inklusive der Rinne erforderlich ist. Zur Verkehrsberuhigung sind drei Verkehrsinseln eingeplant, die in Abstimmung mit der Polizei erst nach einer Einführungs- und Beobachtungsphase eingebaut werden, falls die Notwendigkeit besteht. Diese Verkehrsinseln können nachträglich auf die Fahrbahn aufgedübelt werden.
Die Nebenanlagen (Bordsteine, Gehwege, Parkstreifen und Grünflächen) sind grundsätzlich in einem befriedigenden Zustand und können erhalten bleiben. Lediglich Unterhaltungsmaßnahmen durch Austausch von defekten Platten sowie Ergänzungen des Gehweges (Verlegen von Platten, wo derzeit keine vorhanden sind) werden vorgenommen.
Die Bestandsbäume und die Straßenbeleuchtung bleiben erhalten.
Die Kosten für den Fahrbahnausbau im 2. BA belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf rund 252.000 € netto (Angabe WBO). Es fallen Beiträge nach KAG (Kommunalabgabengesetz) für den Ausbau der Fahrbahn an. Für die Nebenanlagen fallen keine Beiträge an, da nur Unterhaltungsmaßnahmen (nicht beitragsfähig) durchgeführt werden. Bei Fragen bezüglich der Beitragserhebung steht die Stadtverwaltung Oberhausen (FB 5-6-30) zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen:
Vor Beginn der Baumaßnahme wird seitens der Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) eine Linersanierung der bestehenden Leitungen durchgeführt. Die Telekom wird den Abbruch eines unterirdischen Schachtbauwerkes vornehmen (planmäßig in den Osterferien 2016). Es wird Abstimmungen über den Bauablauf mit der Bauleitung und der Schule geben, um eine Berücksichtigung der Abiturprüfungen (April/Mai) gewährleisten zu können.
Während der Baumaßnahme wird die vorhandene Beleuchtung im 1.BA erneuert und ergänzt. Die Energieversorgung Oberhausen AG (EVO) wird eine Umlegung sowie teilweise einen Austausch der vorhandenen Leitungen vornehmen.
Die Bauzeit für den Straßenbau des Gesamtabschnitts wird schätzungsweise etwa drei Monate betragen (zuzüglich der Arbeiten der Leitungsträger).
Kurzfassung
Im ersten Bauabschnitt wird der Querschnitt der Wilhelmstraße im Bereich des Gymnasialparks neu aufgeteilt. Die bestehende Fahrbahn wird in zwei parallele Einrichtungsfahrbahnen geteilt. Dazwischen werden Schrägparkplätze und ein Gehweg angelegt. Die Lösung dient der Verkehrssicherheit und ist in Abstimmung mit dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und dem Bereich Schule entwickelt worden. Der Arbeitskreis Verkehrssicherheit, sowie die Polizei und der ADFC begrüßen diese Maßnahme.
Im zweiten Bauabschnitt wird der Straßenquerschnitt nicht verändert.
Es fallen Beiträge nach KAG (Kommunalabgabengesetz) an.
Um die Verkehrsbeziehungen sicher abzuwickeln, empfiehlt der Gutachter ebenso wie die Stadtverwaltung den Bau eines Kreisverkehrs.
Anlagen
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(wie Dokument)
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30,1 kB
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2
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34,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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336,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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424,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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1 MB
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