Beschlussvorlage - B/16/1152-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt die Planung der Wilhelmstraße zum Vollausbau (Variante mit zwei getrennten Richtungsfahrbahnen und Kreisverkehr) im Bereich Gymnasi­alstraße bis Zufahrt Stadion im Separationsprinzip (1.Bauabschnitt) sowie den Straßenaus­bau im Bereich Zufahrt Stadion bis Oskarstraße (2. Bauabschnitt)

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Straßenbauprogrammes 2014 (B/15/3313-01) im Rat der Stadt am 07.04.2014, Zustimmung des Landschaftsbeirates zu der Rodung der Platane, die Bestand­teil einer nach § 47 a LG NRW geschützten Allee ist, am 22.01.2014 (B/15/3151-01); Bericht für den 1. Bauabschnitt in der Bezirksvertretung Sterkrade am 20.02.2014 (M/15/3285-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die Wilhelmstraße liegt in einer Tempo 30-Zone im Stadtteil Sterkrade und ist eine Anlieger­straße.

 

1.Bauabschnitt (1.BA) Gymnasialstraße bis Zufahrt Stadion:

Die nicht mehr unterhaltungsfähige Fahrbahn und Nebenanlagen machen einen Ausbau zwingend erforderlich.

 

Beobachtungen der derzeitigen Verkehrssituation ergeben die Gefährdung der Ver­kehrssicherheit:

-          Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30 Zone) wird oft­mals nicht eingehalten.

-          Bei Parkvorgängen muss der Gehweg überfahren werden.

-          Auf beiden Seiten der Straße befinden sich Schulgebäude. Beim Überqueren der Straße muss von den Schülern Verkehr aus zwei Richtungen beachtet werden.

-          Viele Eltern halten trotz eingeschränkten und streckenweise absoluten Haltever­bots unmittelbar vor dem Schuleingang, um Ihre Kinder aussteigen zu lassen.

-          Durch die verkehrswidrig haltenden Fahrzeuge entsteht eine erhebliche Sichtbe­hinderung für die Fußgänger.

-          Es finden unübersichtliche Querungsvorgänge durch Fußgänger vor und hin­ter den parkenden Fahrzeugen statt.

-          Wendemanöver der Hol- und Bringverkehre finden direkt vor der Schule statt.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 20.02.2014 wurde die Variante mit getrennten Richtungsfahrbahnen dargestellt. Die Abstimmung mit den Leitungsträ­gern hat ergeben, dass die Telekom ein unterirdisches Schachtbauwerk, welches im Ausbaubereich liegt, aufwendig und mit hohen Kosten verlegen müsste. Daraufhin wurde eine Alternativvariante entwickelt und die Ausbaukosten hierfür geschätzt.

 

Variantenvergleich:

Um die bestmögliche Lösung für die Verkehrssicherheit zu erhalten, wurde ein Ver­kehrsgutachter eingeschaltet. Mit Herrn Weiser (Brilon Bondzio Weiser, Ingenieur-gesellschaft für Verkehrswesen mbH) wurde am 20.03.2015 ein unabhän­giger Gutachter zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 1.050 € netto von der Stadt beauftragt. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Polizei und der Straßenver­kehrsbehörde konnte Herr Weiser sich ein Bild von der Situation vor Ort machen.

 

Variante mit Zweirichtungsfahrbahn:

Es ist vorgesehen, dass eine Zweirichtungsfahrbahn in einer Breite von 5,5 m ent­steht. Daran anschließend Senkrechtstellplätze in einer Tiefe von 4,30 m zuzüglich 0,70 m Überhang und ein 2,00 m breiter Gehweg. Diese Alternative entspricht in gro­ßen Teilen dem heutigen Bestand. Der Querschnitt wird beibehalten und es findet nur ein Tausch von Gehweg und Parkstreifen statt. Für beide Kreuzungssituationen (rechts und links der Schule) ist eine Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsreduktion vorgesehen.

 

Im Laufe der Planungen haben Gespräche mit der Telekom ergeben, dass das be­troffene Schachtbauwerk im Rahmen des Konzessionsvertrages zwischen Stadt und Telekom ersatzlos entfallen kann.

 

Variante mit getrennten Richtungsfahrbahnen:

In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrswacht, der Schullei­tung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und dem städtischen Bereich Schule wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung die Planung des Straßenabschnitts vor­gestellt. Diese Planung wurde durch Anregungen des Verkehrsgutachters nachträg­lich optimiert.

 

Es entstehen zwei parallele Fahrbahnen, die jeweils im Einrichtungsverkehr in einer Breite von 3,50 m angelegt werden. Dazwischen befinden sich Schrägparkplätze, die nur von der östlichen, zum Gymnasialpark gerichteten Fahrbahn angefahren werden können. Ein Wasserleitbordstein (Höhe circa zehn Zentimeter) verhindert ein Über­fahren des angrenzenden Gehweges.

 

Die geplanten Gehwege weisen allesamt eine richtlinienkonforme Breite auf. Seitlich des Haupteingangs vom Freiherr-vom-Stein-Gymnasium entsteht eine 2,50 m breite Haltebucht für den Schulbus. Um eine für die Verkehrsteilnehmer begreifbare Vor­fahrtsregelung im südlichen Knotenpunkt Wilhelmstraße / Gymnasialstraße (im Be­reich der Turnhalle) herzustellen, ist ein Kreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel geplant. Eine Bepflanzung der Kreisinsel ist somit nicht möglich, da die Befahrbarkeit für die Feuerwehr, den Schulbus und das Müllfahrzeug gewährleistet sein muss. Es werden, wie in der Sitzung der Bezirksvertretung am 20.02.2014 angeregt, Absper­rungen zur Fußgängerführung im Bereich um den Kreisverkehr angebracht. Unter Berücksichtigung der Laufwege der Schüler ist eine gesonderte Querungsmöglichkeit (Anrampung und rotes Pflaster) vor dem Haupteingang des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums vorgesehen. Die Bestandsbäume bleiben weitgehend erhalten. Drei Bäume wurden aufgrund der neuen Verkehrsführung bereits gefällt, dafür wird es Ausgleichspflanzungen geben. Im Zuge des Umbaus werden die Parkplätze zwi­schen den Bäumen geordnet. Es stehen genauso viele Stellplätze zur Verfügung wie vorher. Die Straßenbeleuchtung wird von der Energieversorgung Oberhausen (EVO) im Rahmen der Maßnahme erneuert und ergänzt. Die neuen Lampen werden mit LED ausgestattet.

 

Prüfergebnis des Variantenvergleichs:

Herrn Weiser wurden beide Varianten zur Verfügung gestellt mit der Bitte diese zu prüfen und zu bewerten:

 

Bei der Variante mit getrennten Richtungsfahrbahnen sieht der Gutachter einen Vorteil in der zweigeteilten Fahrbahnquerung für die Fußgänger. Dadurch wird eine Verringerung der Komplexität der Querungsvorgänge erreicht. Die geringe Breite der Richtungsfahrbahnen wird ebenso positiv bewertet, da eine Unterbindung des War­tens von Kfz am Fahrbahnrand (Hol- und Bringverkehr) erfolgt. Des Weiteren wird eine Verbesserung der Wendemöglichkeit durch den Kreisverkehr erreicht. Da die Parkplätze in Zukunft nur noch von der östlichen Fahrbahn angefahren werden kön­nen, werden die Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs durch ein- und auspar­kende Fahrzeuge beschränkt. Eine Dämpfung der Geschwindigkeit (Einhaltung Tempo 30) wird durch den Kreisverkehr ebenfalls gewährleistet.

 

Bei der Variante mit Zweirichtungsfahrbahn wird ein durchgängiger Gehweg auf der östlichen Seite der Wilhelmstraße positiv gewertet. Des Weiteren gibt es unein­geschränkte Querungsmöglichkeiten für die Fußgänger. Laut Gutachter wird aber „die Querschnittsgestaltung der Variante mit Zweirichtungsfahrbahn nicht zu einem wesentlich anderen Verhalten der Verkehrsteilnehmer führen als es heute zu beo­bachten ist.“

 

Begründet durch die Verkehrssicherheitsaspekte und die Vorteile (siehe Anlage 1), die die Variante mit getrennten Richtungsfahrbahnen bietet, befürwortet der Gutach­ter diese Variante für den ersten Bauabschnitt.

 

Ein Kostenvergleich über die Ausbauflächen beider Varianten (siehe Anlage 2) führt zu keinem Entscheidungskriterium, da die beiden Varianten sich preislich kaum un­terscheiden.

 

Eine grobe Kostenschätzung für den 1.BA beläuft sich auf rund 450.000 € netto (An­gabe WBO). Es fallen Beiträge nach KAG (Kommunalabgabengesetz) an. Die an­grenzenden Grundstücke sind jedoch überwiegend in städtischem Besitz. Bei Fragen bezüglich der Beitragserhebungen steht die Stadtverwaltung Oberhausen (FB 5-6-30) zur Verfügung.

 

 

2.Bauabschnitt (2.BA) Zufahrt Stadion bis Oskarstraße (Polizeipräsidium):

Planungsanlass für den zweiten Bauabschnitt sind der schlechte Zustand der Straße und Beschwerden aus der Bevölkerung hinsichtlich der Lärmbelästigung durch das zum Teil noch vorhandene Kopfsteinpflaster. Eine Bewertung des Abschnitts von der Zufahrt Stadion bis zum Polizeipräsidium hat ergeben, dass ein Vollausbau der Fahrbahn inklusive der Rinne erforderlich ist. Zur Verkehrsberuhigung sind drei Ver­kehrsinseln eingeplant, die in Abstimmung mit der Polizei erst nach einer Einfüh­rungs- und Beobachtungsphase eingebaut werden, falls die Notwendigkeit besteht. Diese Verkehrsinseln können nachträglich auf die Fahrbahn aufgedübelt werden.

 

Die Nebenanlagen (Bordsteine, Gehwege, Parkstreifen und Grünflächen) sind grundsätzlich in einem befriedigenden Zustand und können erhalten bleiben. Ledig­lich Unterhaltungsmaßnahmen durch Austausch von defekten Platten sowie Ergän­zungen des Gehweges (Verlegen von Platten, wo derzeit keine vorhanden sind) wer­den vorgenommen.

 

Die Bestandsbäume und die Straßenbeleuchtung bleiben erhalten.

 

Die Kosten für den Fahrbahnausbau im 2. BA belaufen sich nach einer ersten Kos­tenschätzung auf rund 252.000 € netto (Angabe WBO). Es fallen Beiträge nach KAG (Kommunalabgabengesetz) für den Ausbau der Fahrbahn an. Für die Nebenanlagen fallen keine Beiträge an, da nur Unterhaltungsmaßnahmen (nicht beitragsfähig) durchgeführt werden. Bei Fragen bezüglich der Beitragserhebung steht die Stadtver­waltung Oberhausen (FB 5-6-30) zur Verfügung.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Vor Beginn der Baumaßnahme wird seitens der Rheinisch-Westfälische Wasser­werksgesellschaft mbH (RWW) eine Linersanierung der bestehenden Leitungen durchgeführt. Die Telekom wird den Abbruch eines unterirdischen Schachtbauwerkes vornehmen (planmäßig in den Osterferien 2016). Es wird Abstimmungen über den Bauablauf mit der Bauleitung und der Schule geben, um eine Berücksichtigung der Abiturprüfungen (April/Mai) gewährleisten zu können.

 

Während der Baumaßnahme wird die vorhandene Beleuchtung im 1.BA erneuert und ergänzt. Die Energieversorgung Oberhausen AG (EVO) wird eine Umlegung sowie teilweise einen Austausch der vorhandenen Leitungen vornehmen.

 

Die Bauzeit für den Straßenbau des Gesamtabschnitts wird schätzungsweise etwa drei Monate betragen (zuzüglich der Arbeiten der Leitungsträger).

 

 

 

Kurzfassung

 

Im ersten Bauabschnitt wird der Querschnitt der Wilhelmstraße im Bereich des Gymnasial­parks neu aufgeteilt. Die bestehende Fahrbahn wird in zwei parallele Einrichtungsfahrbahnen geteilt. Dazwischen werden Schrägparkplätze und ein Gehweg angelegt. Die Lösung dient der Verkehrssicherheit und ist in Abstimmung mit dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und dem Bereich Schule entwickelt worden. Der Arbeitskreis Verkehrssicherheit, sowie die Poli­zei und der ADFC begrüßen diese Maßnahme.

 

Im zweiten Bauabschnitt wird der Straßenquerschnitt nicht verändert.

 

Es fallen Beiträge nach KAG (Kommunalabgabengesetz) an.

 

Um die Verkehrsbeziehungen sicher abzuwickeln, empfiehlt der Gutachter ebenso wie die Stadtverwaltung den Bau eines Kreisverkehrs.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...