Berichtsvorlage - M/17/6804

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Beratungsfolge

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Bezug

Drucksache Nr.  A/17/6714 vom 12.06.2025

Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt:

„Sachstandsbericht zu Zustand und Entwicklung der Schultoiletten an Oberhausener Schulen“

 

 

Drucksache Nr.  A/17/5478 vom 23.09.2024

Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt:

„Erarbeitung eines Konzeptes für saubere Schultoiletten anhand von Best-Practice-Beispielen im Rahmen des Wettbewerbs ‚Toiletten machen Schule‘ und exemplarische Umsetzung an zunächst einer Schule“

 

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Sachverhalt

Ausgangslage

 

Seit mittlerweile 10 Jahren gibt es in Oberhausen das Jugendparlament, das in jede Ratssitzung und in jeden Fachausschuss eine ständige Vertretung entsenden darf, um den Kindern und Jugendlichen in der Kommunalpolitik eine Stimme zu geben. Interessensschwerpunkte des Jugendparlamentes sind u. a. die Schulen und deren Zustand. Aus diesem Grund hat das Jugendparlament die Initiative ergriffen und in Zusammenarbeit mit den Schülervertretungen Punkte erfasst, die diese an den Schulen für verbesserungswürdig erachten. Hierbei handelt es sich um unterschiedlichste Punkte, die bauliche, ausstattungstechnische oder schulorganisatorische Hinweise betreffen.

In der zuletzt im Jahr 2024 überreichten Auflistung dieser Punkte ist die Toilettensituation an Schulen aufgenommen worden. 

In der Sitzung des Jugendparlament am 9. April 2025 hat die Verwaltung durch den Schuldezernenten Herrn Schmidt und den für die Immobilien zuständigen Dezernenten Herrn Jehn sowie den Technischen Betriebsleiter der SBO Herrn Reeh, über die baulichen Entwicklungen an den Oberhausener Schulen berichtet. Von den Jugendparlamentariern wurde das Thema der Schultoiletten in dieser Sitzung nicht angesprochen.

 

Der Zustand der Schultoiletten ist – nicht nur in Oberhausen - geprägt durch Vandalismusschäden (Zerstörung von Gegenständen, mutwillige Verstopfung der WC-Anlagen, sonstige Sachbeschädigungen, Schmierereien), die in der Regel durch die Schülerinnen und Schüler selber verursacht werden.

Diese Problematik ist auch in anderen Städten gleichermaßen bekannt, jedoch hat bisher keine Kommune die „eine“ Lösung gefunden, um das Problem nachhaltig und vollumfänglich zu lösen.

Im Zusammenwirken mit Schulverwaltung, Schulleitung und Dienstleistern ist die mit Neubau, Instandhaltung und Reinigung beauftragte SBO bemüht, durch verschiedene Maßnahmen den Ansprüchen der Nutzerinnen und Nutzern gerecht zu werden. Die einzelnen Maßnahmen lassen sich dabei wie folgt zusammenfassen:

 

Investitionen

 

In Oberhausen bildete in den vergangenen 10-15 Jahren die bauliche Verbesserung der Toiletten (insbesondere in die Haupt-WC-Anlagen für die Schülerinnen und Schüler) einen Investitionsschwerpunkt, indem Grundsanierungen der Haupt-WC-Anlagen an einer Vielzahl an Schulen (auch an Schulen deren Zustand bemängelt wurde) vorgenommen wurden. Aus der Auflistung in der Anlage ist zu entnehmen, dass alleine mit den Förderprogrammen Gute Schule 2020, Konjunkturpaket II und dem Kommunalinvestitionspaket mehr als 3,6 Mio. EUR für die Verbesserung der Toilettensituation investiert wurden. In der Zeit von 2017 bis heute hat sich das Investitionsniveau für seprarate Toilettenanlagen auf einen Betrag von über 5,8 Mio. EUR entwicklet (vgl. Anlage „Auflistung Sanierungen“). In diesem Betrag enthalten sind nicht die neu errichteten Toilettenanlagen in Neubauten, Anbauten oder bei Kernsanierungsmaßnahmen.

 

Investitionsübersicht in separate Sanitär- und Toielttenanlagen:

 

Jahr

Investition

2006 - 2016

2.521.889,87 EUR

2017

271.987,78 EUR

2018

2.367.607,55 EUR

2019

1.370.276,70 EUR

2020

233.805,26 EUR

2021

309.418,33 EUR

2022

154.000,00 EUR

2023

680.883,90 EUR

2024

263.754,27 EUR

2025 bislang

152.838,83 EUR

Summe

8.326.462,49 EUR

 

Eine detaillierte Aufstellung der Investitionen ist der Anlage zu entnehmen. Die obige Auflistung umfasst nur die Gesamtinvestitionen, die nur in Toilettenanlagen investiert wurden. Die Kosten der objektspezifischen Maßnahmen von 2013-2017 konnten aufgrund der Kürze der Zeit nicht konkret ermittelt werden und fehlen somit in der Summe. Die Aufwendungen für die Instandhaltung (Reparaturen) sind nicht erfasst.

 

Zudem wurden die Umkleiden, Duschen und Toilettenanlagen im Rahmen des nichtförderfähigen Anteils bei der Sanierung der sieben Lehrschwimmbecken erneuert. Die größeren Baumaßnahmen umfassen ebenfalls den Neubau von Toiletten (beispielsweise Neubau Robert-Koch-Schule, Umbau Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, etc.), dessen Kostenanteil aus den Gesamtbaukosten aus zeitlichen Gründen nicht genau dargestellt werden kann. Die Neubauten von Mensen beinhalten zusätzlich Umkleideräume und Toiletten für die Küchenkräfte. Vereinzelte Mensen wurden mit weiteren Schüler*innen-WC’s ausgestattet (Rolandschule). Dies verdeutlicht, dass auch bei größeren Maßnahmen die Toilettensituation an den Schulen durch die Verwaltung und die SBO betrachtet und durch die zusätzlichen Angebote verbessert wird.

 

Sanierungsmaßnahmen im Zuge von Neubauten, Anbauten oder Kernsanierungsmaßnahmen, bei denen die auf Toilettenanlagen entfallenden Investitionsanteile in der Kürze der Zeit nicht aus der Gesamtinvestition herausgerechnet werden konnte:

 

Schule

Art der Sanierung

Alsfeldschule

Sanierung Lehrschwimmbecken

Astrid-Lindgren-Schule

Errichtung Anbau und Umbau OGS

Erich-Kästner-Schule

Sanierung Lehrschwimmbecken

Falkensteinschule

Errichtung Anbau

Falkensteinschule

Sanierung Turnhalle

Hartmannschule

Errichtung Erweiterungsneubau

Hirschkampschule (Walsumermark)

Errichtung OGS-Gebäude

Jacobischule

Neubau Mensa

Kastellschule

Sanierung OGS

Landwehrschule

Sanierung OGS

Robert-Koch-Schule

Neubau im Rahmen Verlagerung

Rolandschule

Sanierung OGS

Rolandschule

Neubau Mensa

Ruhrschule

Sanierung im Rahmen der Verlagerung

Ruhrschule

Sanierung Lehrschwimmbecken

Schule an der Oranienstr.

Sanierung Lehrschwimmbecken

Schule am Froschenteich

Sanierung Lehrschwimmbecken

Steinbrinkschule

Aufstockung Schulhofgebäude

Wunderschule

Neubau OGS Gebäude

Glück-Auf-Schule

Neubau Anbau an der Dependance

Glück-Auf-Schule

Herrichten Pilgerstraße

Glück-Auf-Schule - Standort Teutoburger

Herrichten des Bestandsgebäudes zur Nutzung der Glück-Auf-Schule

Schillerschule

Sanierung Lehrschwimmbecken

Heinrich-Heine-Gymnasium

Sanierung Lehrschwimmbecken

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg

Umbau Bestand im Rahmen der Zusammenlegung mit der Dependance

 

Somit ist erkennbar, dass in erheblichem Umfang in Sanitär- und Toilettenanlagen investiert wurde. 

 

Reinigung

 

Jedes Objekt verfügt über ein Raumbuch, in dem für jede Fläche ein fester Reinigungsturnus festgelegt ist. Jede Fläche ist einer Reinigungsgruppe zugeordnet, die den Umfang der Reinigungsleistung in diesem Bereich definiert.

Für die Raumgruppe „Toiletten“ erfolgt in allen Objekten der Stadt Oberhausen eine tägliche Reinigung. Diese umfasst auch das Nachfüllen von Handtuchpapier, Toilettenpapier und Seife. Die Unterhaltsreinigung wird nach dem Schulbetrieb am Nachmittag durch Reinigungskräfte durchgeführt.

Zusätzlich hat der Rat der Stadt Oberhausen beschlossen, eine zweite Reinigung der großen Schultoiletten einzuführen. Die Uhrzeiten für diese Zwischenreinigung wurden in enger Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung festgelegt – in den meisten Schulen erfolgt sie nach der ersten großen Pause.

Dieser Reinigungsrhythmus übertrifft den Reinigungszyklus der meisten anderen Städte, die nur einmal täglich die Sanitärräume reinigen.

 

 

Beschwerdemanagement

 

Für jedes Reinigungsobjekt ist bei der SBO ein verantwortlicher Disponent benannt. Dieser koordiniert alle Reinigungsbelange und ist erster Ansprechpartner für alle Beteiligten. Den Schulleitungen ist dieser Ansprechpartner bekannt.

Mit dem Reinigungsdienstleister wurden im Rahmen der europaweiten Ausschreibung vertraglich verbindliche und finanziell spürbare Malus-Regelungen vereinbart. Insgesamt gibt es drei Kontrollmechanismen:

 

  1. Mängelmeldung über Ticketsystem (Spartacus)
    Der Haustechnische Dienst kann – ggf. in Abstimmung mit der Schulleitung, dem Sekretariat oder Lehrkräften – über Spartacus Tickets zu Reinigungsmängeln erstellen. Diese Meldungen gehen direkt an die beauftragten Reinigungsfirmen und Disponenten und müssen innerhalb eines Tages bearbeitet werden.
  2. Eigenkontrolle des Dienstleisters (DL)
    Mindestens 1 % aller Raumreinigungen müssen vom Dienstleister nachweislich selbst kontrolliert werden.
  3. Gemeinsame Begehungen
    Monatlich werden je Los drei Objekte gemeinsam mit dem Dienstleister begangen und dabei eine Qualitätsmessung durchgeführt

Das System ist nun seit über einem Jahr im Einsatz. Es ermöglicht eine engmaschige Abstimmung zwischen allen Verantwortlichen und hat sich bewährt. Hier wird aktuell kein Optimierungsbedarf seitens der Verwaltung gesehen.

 

 

Fazit und Lösungsaussichten

 

Baulich und aus reinigungstechnischer Sicht ist Oberhausen bereits gut aufgestellt. Bei länger zurückliegenden Grundsanierungen werden mittelfristig Folgesanierungen durchgeführt werden müssen. In diesem Kontext ist festzuhalten, dass die Schulgebäude in Oberhausen im Rahmen der „Substanzerhaltung“ bewirtschaftet werden müssen. Entsprechende neu aufgekommene grundlegende Bedarfe sind diesbezüglich zu erfassen. Im Rahmen der anstehenden Ausschreibungen der Hauptunternehmerverträge ab 2027 werden auch weitere Sanierungsmaßnahmen ermittelt. Hierfür wird aktuell der bauliche Zustand der städtischen Immobilien - damit auch der Schultoiletten – durch ein beauftragtes Architekturbüro beurteilt.

 

Mit Ratsbeschluss vom 23.09.2024 (vgl. Drucksache-Nr. A/17/5478) wurde die Verwaltung beauftragt Informationen der Deutschen Toilettenorganisation e. V. (GTO) einzuholen, um Konzepte für saubere Schultoiletten erstellen zu können. Die Ergebnisse einer Studie der GTO wurden gesichtet und ausgewertet. Diese umfassen bekannte und hier bereits praktizierte Maßnahmen:

 

  •           Eine erhöhte Reinigungsfrequenz von zweimal täglich wird empfohlen, was Oberhausen bereits praktiziert. Für eine bessere Hygiene soll zukünftig noch die Keramik beschichtet werden. Hierdurch steigt die Wertigkeit der Einrichtung, erhöht die Langlebigkeit und erleichtert die Reinigung.
  •             Ein Meldeverfahren ist einzuführen, welches in Oberhausen ebenfalls über den Haustechnischen Dienst erfolgt. Inwieweit die Schülerinnen und Schüler Meldungen im Sekretariat machen können obliegt der Organisation der einzelnen Schulen.
  •           Angenehmer Geruch führt zu besser bewerteten Toiletten und weniger Vandalismus. Diese wissenschaftliche Erkenntnis stimmt mit der hiesigen Erfahrung überein. Aus diesem Grund wurden nunmehr Standards für Schultoiletten zwischen der Verwaltung und der SBO abgestimmt. Es sollen überwiegend großformatige Fliesen verbaut werden, um möglichst wenig Fugen entstehen zu lassen. Gerade Fugen saugen verunreinigtes Spritzwasser auf infolgedessen sich beißender Geruch bildet. Zudem sollen im Spritzbereich der Toiletten und Urinale die Fugen mit Epoxidharz ausgestaltet werden, um so die Aufnahme des Urins in die Fugen zu vermeiden.
  •           Toilettenpapier sollte vorhanden sein. Wie im Punkt „Reinigung“ aufgeführt, wird das Toilettenpapier regelmäßig aufgefüllt. Aufgrund von Vandalismusvorgängen mit Toilettenpapierrollen wird dieses an manchen Schulen nur im Sekretariat ausgegeben.
  •           Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung der Schultoiletten einbeziehen. Beobachtet werden konnte, dass ein überwiegender Teil der grundsanierten Toilettenanlagen durch die Schülerinnen und Schüler angenommen wurden und der Vandalismus zurückging – unabhängig deren Beteiligung. Wie an anderen Maßnahmen (Anstricharbeiten) bei denen die Schülerschaft involviert wurde, konnte gleiches Verhalten festgestellt werden. Sobald aber die beteiligte Schülerschaft die Schule verließ bzw. die neuen Schülerinnen und Schüler, die die Umgestaltung nicht selber mitverfolgten, der überwiegende Anteil der Schülerschaft sind, kommt es wieder zu einem verstärkten nicht nutzungskonformen Verhalten.

 

Die zusätzlichen baulichen Maßnahmen und die intensive Einbeziehung der Schülerschaft in die Umbauphase erfordern einen erhöhten Personal- und Finanzaufwand, der bei der Kostenermittlung und Mittelbereitstellung zu berücksichtigen ist.

 

 

Weiterhin bestehende Problematiken

 

Trotz erweiterter baulicher Maßnahmen ist ein unsachgemäßer Gebrauch der Anlagen – auch ohne Vandalismus - der nutzenden Personen zu beachten. Die nachfolgenden Nutzenden werden daraufhin erneut den Zustand bemängeln.

Die Schulleitungen finden für diese Herausforderungen unterschiedliche Lösungsansätze. In vielen Schulen werden die Toiletten grundsätzlich geschlossen gehalten und in den Pausen nur unter Aufsicht geöffnet. Gleichzeitig verhindert dies, dass schulfremde Personen die oft als Sammelanlagen auf den Schulhöfen angeordneten Schultoiletten nutzen. Ergänzend werden während des Unterrichts verschlossene WC-Anlagen nur noch gegen Pfand geöffnet oder einzeln Schlüssel pro Schülerin und Schüler ausgehändigt. Diese Tätigkeiten sind aber mit einem erhöhten Aufwand auch für das Lehrpersonal verbunden.

Das Abschließen der Anlagen und eine Zugangsbeschränkung sind bedingt wirksam. Die unsachgemäße Nutzung von Gegenständen in unbeaufsichtigten Räumen birgt weiterhin ein erhebliches Problem – nicht nur in Bezug auf den Zustand der Toilettenanlagen. Die Einstellung von zusätzlichem Toilettenpersonal können aber weder im Budget der Schulverwaltung dargestellt noch den Schulen als Eigenfinanzierung zugemutet werden. Da keine Aufsicht somit sichergestellt werden kann, sollen nun zumindest die Kabinen geschlossen werden, um das Filmen und Fotografieren per Handy, Klettern über Trennwände oder das Werfen von Gegenständen wie Toilettenbürsten zu verhindern.

Sinnvoll wäre die Entwicklung einer „Toiletten-Etikette“ im Rahmen eines Pilotprojekts, das alle Schülerinnen und Schüler an ihre eigene Verantwortung zur Sauberhaltung der Toiletten erinnert und klare Nutzungsregeln aufstellt mit dem Ziel der Akzeptanz und Reduzierung von Vandalismusschäden. Wenn dies für alle Schulen und alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gilt, erhöht sich möglicherweise die Akzeptanz einer solchen Maßnahme.

Inwieweit ein solches Projekt einer zusätzlichen finanziellen und personellen Ausstattung bedarf ist noch zu prüfen. Ob die entwickelten Maßnahmen anschließend flächendeckend umsetzbar sind, kann nicht beurteilt werden.

Mit den aufgeführten baulichen Maßnahmen (Ausgestaltung der Fugen, geschlossene Kabinen), der Aufstellung von sanierungsbedürftigen Anlagen, dem Vorhalten des zweimaligen Reinigungszyklus und des Beschwerdemanagements erfüllt Oberhausen bereits die aufgestellten Empfehlungen der GTO und ist diesbezüglich auf einem guten Weg.  

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Anlagen

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