Beschlussvorlage - B/17/6727
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehweg auf der Siepenstraße zwischen Ripsdörnestraße und Baumstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Rene Plein
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Herr Dr. Palotz, Herr Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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17.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt den weiteren sukzessiven Rückbau des baulichen Radweges auf der Siepenstraße und das Aufbringen eines Piktogramms zur Verdeutlichung der Situation.
Finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 € (brutto) stehen im Haushalt 2025 unter
Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen,
Kostenart 522170 – Aufwand für Radwegerückbau
zur Verfügung.
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung Osterfeld hat die Verwaltung in der Sitzung vom 03.09.2024 beauftragt zu prüfen, ob ein befestigter Gehweg auf der Siepenstraße im Bereich Ripsdörnestraße bis Baumstraße hergestellt werden kann.
Im betroffenen Abschnitt befindet sich für den Fußverkehr aktuell kein Gehweg auf der westlichen Straßenseite. Der Fußverkehr nutzt daher einen Trampelpfad, welcher hinter der vorhandenen Baumallee liegt. Die Befestigungen und Versiegelung dieses Trampelpfads hätten zur Folge, dass die Wurzeln der Bäume stark eingeschränkt werden. Bei der Umsetzung müsste ein hoher baulicher Aufwand für den Wurzelschutz betrieben werden und die Qualität der Baumstandorte würde sich verschlechtern.
Der Radverkehr wird, wie in Tempo 30 Zonen empfohlen, mittlerweile auch auf der Siepenstraße durchgängig auf der Fahrbahn geführt. Der in Teilabschnitten noch baulich vorhandene Hochbordradweg entspricht nicht mehr den Regelwerken und wird sukzessive zurückgebaut. In einigen Teilabschnitten wurde der Hochbordradweg zudem für das Parken freigegeben.
Der im betroffenen Abschnitt zwischen Ripsdörnestraße bis Baumstraße vorhandenen Hochbordradweg wird somit nicht mehr für den Radverkehr benötigt und kann als ca. 1,6 m breiter Gehweg genutzt werden.
Zur Verdeutlichung des Gehweges wird ein Gehweg-Piktogramm auf der befestigten Fläche aufgebracht und der kurze Teil des Radweges, welcher noch in Rot gepflastert ist, zurückgebaut und entsprechend als Gehweg in Grau gepflastert, vgl. Abbildung 1.
Abbildung 1: Umnutzung des baulichen vorhandenen Hochbordradwegs als Gehweg
Durch die Maßnahme wird ohne größere bauliche Eingriffe in die Baumallee ein befestigter Gehweg im betroffenen Abschnitt bereitgestellt. Die Fläche, die aktuell als Trampelpfad genutzt wird, kann zukünftig zugunsten der Allee angepasst werden.
Finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 € (brutto) stehen im Haushalt 2025 unter
Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen,
Kostenart 522170 – Aufwand für Radwegerückbau
zur Verfügung.
