Beschlussvorlage - B/17/6709
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Herr Reeh, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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12.06.2025
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Sachverhalt
Votum der Baumkommission vom 19.05.2025
1.) Beeckerortstraße gegenüber Hausnummer 50
Antrag: Fällung von 3 Linden
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller
Sachverhalt
Das Ingenieurbüro ist an die SBO herangetreten, da sie vom RWW – Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH mit der Planung zur Verlegung einer Wasserrohrleitung beauftragt wurden.
Die Planung sieht eine Schutzrohrpressung DN300 St unter der Betuwe-Linie der Deutschen Bahn, von der Beeckerortstraße in Richtung Rosastraße vor (siehe Lageplanausschnitt in der Anlage). Im Vorfeld der Pressung wird eine Kampfmittelsondierung erforderlich. Für die eigentliche Schutzrohrpressung muss eine Startgrube von 17 m Länge, 3 m Breite und 3,70 m Tiefe ausgehoben werden. Angrenzend zur Startgrube steht eine Baumgruppe bestehend aus 3 Linden (siehe Foto in der Anlage).
Im Rahmen der Vorprüfung haben zwei Ortsbesichtigungen stattgefunden. Hierbei wurde erläutert, dass die Schutzrohrpressung ausschließlich in der Sperrzeit der Deutschen Bahn ca. im Juni 2025 möglich ist bzw. durchgeführt werden darf.
Die Startgrube liegt in unmittelbarer Nähe zu einer Linde und somit im Kronentraufbereich des Baumes, sodass die Arbeiten erhebliche Wurzelverluste zur Folge hätten. Eine Fällung dieses Baumes ist somit unumgänglich. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer Wasserversorgung. Das RWW hat somit eine rechtliche Verpflichtung im Stadtgebiet die Wasserversorgung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund muss gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen der Fällung des Baumes zugestimmt werden.
Da sich am gleichen Standort jedoch noch zwei weitere Linden befinden, würden auch diese im Wurzelwerk massiv geschädigt. Die Lindengruppe hat ein gemeinschaftliches Wurzelwerk ausgebildet, sodass auch die verbleibenden Bäume nachhaltig geschädigt werden könnten. Des Weiteren ist aus fachlicher Sicht davon auszugehen, dass durch die Fällung der einen Linde die beiden anderen Linden freigestellt und somit windanfälliger werden. Aus fachlicher Sicht sollte somit die gesamte Gruppe entnommen werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wäre eine Ersatzpflanzung vor Ort im Randbereich möglich.
Baumkommission
Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt per E-Mail mit den beigefügten Anlagen erläutert.
Ergebnis
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich in diesem Fall einstimmig für die Fällung der drei Linden aus. Sie erwarten, dass die Ersatzpflanzung zeitnah und in unmittelbarer Nähe erfolgt. Vor der Fällung ist eine Besatzkontrolle durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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