Berichtsvorlage - M/17/6644

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Sachverhalt

Trotz erheblicher Herausforderungen konnten die Jahresbescheide über Grundbesitzabgaben für den Veranlagungszeitraum 2025 wie gewohnt am Freitag der 2. Kalenderwoche versandt werden. Aufgrund des hohen Anrufaufkommens wurde für die ersten beiden Monate nach Bescheidversand eine Telefonhotline eingerichtet. Häufigster Anrufgrund war die zu hohe Bewertung der Grundstücke oder die falsche Zuordnung der Grundstücksart. In beiden Fällen liegt die Zuständigkeit bei der Finanzverwaltung, an die die Bürger und Bürgerinnen verwiesen wurden.

 

Vom Gesetzgeber gewünscht war eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform. Die Grundsteuererträge 2025 sollten die Vorjahreserträge/Haushaltsansätze nicht übersteigen. Es war bereits im Vorfeld absehbar, dass die ungeprüfte Übernahme der Hebesatzempfehlung des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW nicht zur Erreichung des angestrebten Ergebnisses ausreicht. Auf Basis der Datenlage von Anfang November 2024 wurden die erforderlichen Hebesätze für die Stadt Oberhausen berechnet. Am 16.12.2024 hat der Rat der Stadt Oberhausen differenzierende Hebesätze für die Grundsteuer B beschlossen.

 

Die Bearbeitung von Einsprüchen und Anträgen zu den Bewertungen durch die Finanzverwaltung zum Ende des Jahres 2024 führte dazu, dass das Messbetragsvolumen bis zum Zeitpunkt der Jahresverarbeitung kontinuierlich sank und das begehrte Ergebnis nicht vollständig erreicht wurde. In den letzten zurückliegenden Wochen konnten insgesamt Zugänge bei den Grundsteuererträgen verzeichnet werden.

 

Zahlenmäßige Darstellung:

 

Hebesätze

Land- und Forstwirt-
schaft - Grundsteuer A

Wohngrundstücke
Grundsteuer B1

Nichtwohngrundstücke
Grundsteuer B2

Empfehlung des
FinMin NRW

276 v.H.

707 v.H.

1.310 v.H.

Ratsbeschluss
vom 16.12.2024

282 v.H.

727 v.H.

1.389 v.H.

 

Grundsteuer-
erträge

Wohngrundstücke
Grundsteuer B1
in EUR

Nichtwohngrundstücke
Grundsteuer B2
in EUR

Summe
in EUR

Ansätze für
Hebesatzberechnung

28.295.731,93

18.204.268,07

46.500.000,00

Haushaltsansätze

29.000.000,00

18.200.000,00

47.200.000,00

Stand nach Jahresverarbeitung

28.243.726,08

17.732.035,59

45.975.761,67

Stand am 15.04.2025

28.203.105,24

17.884.250,65

46.087.355,89

 

 

Im Rahmen der Jahresverarbeitung 2025 wurden für 58.975 Grundstücke (319 land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, 51.967 Wohngrundstücke, 6.689 Nichtwohngrundstücke) Grundsteuern festgesetzt. Hierzu gingen 1.600 Widersprüche (2,7%) ein. In der Vergangenheit lag die Anzahl nach einer Jahresverarbeitung bei etwa 100 Widersprüchen (0,16%).

 

Circa 85 Prozent der Widersprüche richten sich gegen eine fehlerhafte Bewertung der Finanzverwaltung oder gegen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform im Allgemeinen. Weitere 10% richten sich gegen den Ansatz eines differenzierenden Hebesatzes oder bezweifeln die Aufkommensneutralität. Unter diesen Widerspruchsführenden sind nicht Wenige, die als Eigentümer oder Eigentümerin eines Wohngrundstücks durch das Modell des „differenzierenden Hebesatzes“ sogar begünstigt werden. Auch wird die Aufkommensneutralität häufig falsch interpretiert. Grundstückseigentümer glauben, dies bedeutet, dass sich für kein Grundstück eine Änderung ergeben dürfe. Außerdem wird die Anhebung des Hebesatzes von 670 v.H. bisher auf 727 v.H. für das Jahr 2025 als „unangemessen“ beklagt. Die verbleibenden 5% begründen den Widerspruch damit, dass sie beispielsweise nach einem Eigentumswechsel nicht mehr Steuerschuldner/-schuldnerin sind. Die Verkäufe aus November und Dezember des abgelaufenen Jahres können wegen fehlender Zurechnungsfortschreibungen des Finanzamtes nicht immer bis zur Jahresverarbeitung umgesetzt werden.

 

Auf jeden Widerspruch wurde eine Eingangsbestätigung versandt. Von den Widersprüchen wurden bereits 67 durch Abweisungen, 152 durch Stattgaben, 2 durch teilweise Stattgaben und 11 durch Zurücknahmen erledigt. Die verbleibenden 1.368 werden sukzessive abgearbeitet.

 

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