Beschlussvorlage - B/17/6618
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Herr Brandenburg, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.05.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.05.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.05.2025
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Sachverhalt
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei Krisen und Katastrophen zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staates (vgl. BMI). In Not gerät man oft plötzlich und unerwartet. Die Ursachen können vielfältig sein. Die Pandemie, Naturkatastrophen durch Klimafolgen wie Fluten oder Waldbrände, Kriege oder Anschläge können dazu führen, dass Menschen Hilfe benötigen. Der Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. In Deutschland liegt der Bevölkerungsschutz nicht in einer Hand. Bund, Länder und Kommunen sind für die Sicherheit der Menschen zuständig. Über ein sogenanntes integriertes Hilfeleistungssystem arbeiten die unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW zusammen.
Der Bevölkerungsschutz setzt sich aus dem Zivil- und Katastrophenschutz zusammen. Zum
Zivilschutz zählen Maßnahmen, die im Kriegs- oder Spannungsfall zum Schutz der Zivilbevölkerung ergriffen werden. Die Planungshoheit liegt beim Bund. Der Katastrophenschutz ist originäre Aufgabe der Bundesländer, die als oberste Katastrophenschutzbehörden auftreten.
Nach § 2 BHKG NRW (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörde Aufgabenträger für den Katastrophenschutz.
Demnach hat die Stadt Oberhausen nach § 4 BHKG Pläne für Großeinsatzlagen und Kata-strophen (Katastrophenschutzpläne) sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1) aufzustellen, welche im Regelfall spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben sind. Die vorgenannten Planunterlagen haben ihren Schwerpunkt in der Organisation der Gefahrenabwehr und dem Zusammenwirken aller Beteiligten. Sie definieren insbesondere fach- und ebenenspezifische Schnittstellen und beschrieben deren Prozess. Die zur Intervention benötigten organisatorischen, materiellen und personellen Bedarfe/Ressourcen werden hier nicht festgelegt.
In der vorliegenden Katastrophenschutzbedarfsplanung werden ausdrücklich nur Szenarien des Katastrophenschutzes betrachtet. Die durchgeführten Analysen und die im Ergebnis noch auszubauenden Fähigkeiten und Bedarfe beziehen sich daher nur auf Einsatzlagen, die durch extreme Unglücke und extreme Naturereignisse sowie Terror- und Sabotageereignisse hervorgerufen werden und gleichzeitig mit verheerenden Folgen für eine Vielzahl von Menschen und Sachgütern einhergehen. Die Fähigkeiten im Katastrophenschutz haben mit dem Ende des Kalten Krieges sukzessive in der gesamten Bundesrepublik an Bedeutung verloren. Die vorliegende Bedarfsplanung zeigt auf, mit welchen Mitteln diese Fähigkeiten auf kommunaler Ebene in Oberhausen wiedererlangt werden können. An dieser Stelle muss eine strenge Unterscheidung zum standardisierten Einsatzgeschehen erfolgen. Brände, Verkehrsunfälle, technische Hilfeleistungen, rettungsdienstliche Einsätze aber auch Großeinsatzlagen wie Chemieunfälle im Stadtgebiet oder eine Deichverteidigung werden über die aufzustellenden Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfspläne bereits abgedeckt.
Zur Ermittlung der im Katastrophenfall erforderlichen Ressourcen wird die Katastrophenschutzbedarfsplanung durchgeführt. Die Katastrophenschutzbedarfsplanung erfolgt szenarienbasiert in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz.
Der vorliegende Katstrophenschutzbedarfsplan bildet gemeinsam mit dem Alarmplan zur Abwehr von Großschadensereignissen den Katastrophenschutzplan der Stadt Oberhausen.
Der erstellte Katstrophenschutzbedarfsplan setzte die vorhandenen Bewältigungskapazitäten und Vorplanungen einem Stresstest aus, um zukünftige Handlungsfelder für den Katastrophenschutz zu ermitteln. Die Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH unterstützte und begleitete die Ersterstellung des Katastrophenschutzbedarfsplans im Auftrag der Stadt Oberhausen. Im Gesamtprozess wurden Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der Gefahrenabwehr, der Verwaltung, der Gesundheits- und Privatwirtschaft sowie den kritischen Infrastrukturen beteiligt.
Es wurden folgende fünf exemplarische Ereignisse ausgewählt, welche als Primärereignisse der Bemessungsszenarien verwendet werden:
1. Flächendeckender, langanhaltender Stromausfall
2. Starkregen und Hochwasser
3. Cyberangriff
4. Terroranschlag
5. Hitzewelle und Dürre
Die Beschränkung der Anzahl der Bemessungsszenarien orientiert sich im Übrigen an den Empfehlungen des BBK. Alle relevanten Schadensfolgen, welche durch die unterschiedlichen Fachdienste des Katastrophenschutzes bewältigt werden können, sind anhand dieser fünf Szenarien darstellbar. (vgl. Bericht zum Katastrophenschutzbedarfsplan, Seite 9; 48)
Aus den erfolgten Szenarienbetrachtungen wurden die wesentlichen Fähigkeitsanforderungen für die Stadt Oberhausen als untere Katstrophenschutzbehörde extrahiert und in acht Fähigkeitskategorien unterteilt.
1. Führung und Kommunikation
2. CBRN-Gefahrenabwehr
3. Brandbekämpfung
4. Technische Hilfeleistung
5. Sanitäts- und Rettungsdienst
6. Betreuungsdienst
7. Technik und Logistik
8. Organisatorische Bewältigungskapazität
Parallel wurden allgemein gültige Bedarfsmaxima abgeleitet. Die so ermittelten Bedarfsmaxima wurden den heute vorhandenen Fähigkeiten im Rahmen eines SOLL-IST-Abgleichs gegenübergestellt. Aus dem SOLL-IST-Abgleich wurden insgesamt 120 Maßnahmen abgeleitet. ((vgl. Bericht zum Katastrophenschutzbedarfsplan, Seite 14; 88)
Im Ergebnis sieht der Bedarfsplan zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung vor, sowohl bei der Feuerwehr Oberhausen als auch bei anderen Bereichen der Verwaltung, die mit dem Katastrophenschutz zu tun haben. In der Folge führt dies zu einem umfassenden Modernisierungsprozess mit organisatorischen, materiellen und personellen Anpassungen. Hierzu wird die Verwaltung nach entsprechender Beschlussfassung des Rates einen Umsetzungsplan zur Realisierung des Katastrophenschutzbedarfsplanes auf Basis des Maßnahmenkatalogs erarbeiten, in dem die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten sowie die finanziellen Auswirkungen auf den jeweiligen städtischen Haushalt im Planungszeitraum bis 2029 dargestellt werden.
Konkrete finanzielle Auswirkungen für die Zukunft sind derzeit noch nicht bezifferbar. Sie werden bei den Haushaltsplanungen der Folgejahre berücksichtigt. Ggfls. bereits im Haushaltsjahr 2025 entstehende Kosten wurden bei den Haushaltsplanungen des Jahres 2025 beim Produkt 021502/ Abwehr von Großschadensereignissen einkalkuliert (investiv und konsumtiv).
Die Stadt hat gemäß § 50 Abs. 1 BHKG die Kosten für die ihr aus dem Gesetz obliegenden Aufgaben zu tragen. Insofern sind die Kosten sukzessive zu konkretisieren und werden als Beschlussvorlagen in die Gremien eingebracht. Die Möglichkeiten der Finanzierung sind nach den zum jeweiligen Planungszeitpunkt bestehenden Rahmenbedingungen zu prüfen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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