Beschlussvorlage - B/17/6602

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung eines investiven Auszahlungsbudgets für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt: 

Finanzstelle:  330003010000002 - Glasfaseranbindung an Schulen
Finanzposition: 7852.00 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
Summe:  420.000,- Euro

Deckungsvorschlag

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die vorgegebene Kreditobergrenze der Bezirksregierung wird beachtet.

Reduzieren

Bezug

B/16/5647-01 - Auftragsvergabe für den Aufbau eines Glasfasernetzes für die Oberhausener Schulen sowie städtischen Dienstgebäude.hier: Zuschlagserteilung im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung - 30.04.2020

B/17/3185-01 - Auftragsvergabe für die Erweiterung des bestehenden Glasfasernetzes um 8 Oberhausener Schulen sowie Redundanzstrecken.hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Zuschlagserteilung im Rahmen der europaweiten Ausschreibung - 20.03.2023

Reduzieren

Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in verschiedenen Entscheidungen die Verwaltung beauftragt, ein Glasfasernetz zur Vernetzung von Schul- und Verwaltungsgebäuden herzustellen. Bestandteil dieser Maßnahmen war unter anderem die Sicherstellung der Netzsicherheit durch die Einrichtung von Redundanzstrecken. Die Bauarbeiten sind in den vergangenen Jahren durchgeführt und Anfang 2025 abgeschlossen worden.

Ziel der Redundanzstrecken ist die redundante Netzwerkverbindung der beiden Netzwerkknotenpunkte im Netz der Stadt Oberhausen. Die Glasfaserstrecken 2x 48 Fasern werden sowohl für das Schulnetz als auch das Verwaltungsnetz verwendet. Der Fördergeber sieht die Redundanzanbindung als nicht förderfähig an, da es sich um keine Anbindung einer Schule, sondern um Backbone-Infrastruktur handelt.

Diese Redundanzstrecken sind zur Sicherstellung des Netzwerkbetriebs zwischen den Rathäusern durch das beauftragte Tiefbauunternehmen im Jahr 2024 beauftragt und gebaut worden. Bedingt durch Witterung und Genehmigungsprozesse verzögerte sich die Fertigstellung der Maßnahmen bis in das Jahr 2025. Diese Verzögerung war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar, weshalb die Mittel in der Haushaltsplanung 2025 keine Berücksichtigung fanden. Durch die Verzögerung im Bauablauf konnten Mittel in Höhe von 312.000 Euro im Jahr 2024 nicht mehr vollständig verausgabt werden.

Durch eine Kostensteigerung aufgrund veränderter Streckenführung erhöhten sich darüber hinaus die Kosten um 108.000 Euro. Damit werden für das Jahr 2025 420.000 Euro an Mitteln für die Begleichung von Rechnungen benötigt.

Kurzfassung

Zur Begleichung der noch ausstehenden Rechnungen aus Verpflichtungen des Jahres 2024 sind 420.000 Euro (bestehend aus 312.000 Euro nicht verwendeter Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 und 108.000 Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln) notwendig.

Loading...