Antragsvorlage - A/17/6584
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. §2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: „Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid (‚Lachgas') an Minderjährige in der Stadt Oberhausen"
- Antragsteller/-in:
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Fraktion DIE GRÜNEN
Stefanie Opitz
Sebastian Girrullis
Tim Heinzen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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08.05.2025
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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14.05.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.05.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird gebeten, für die Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 07.07.2025 einen Beschlussvorschlag für eine „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid (‚Lachgas') an Minderjährige in der Stadt Oberhausen" zu erarbeiten. Die Verordnung soll folgende Kernpunkte beinhalten:
1. Ein generelles Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid an Personen unter 18 Jahren.
2. Regelungen zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Verordnung.
3. Maßnahmen zur Information von Verkaufsstellen und zur Kontrolle der Einhaltung des Verbots.
Sachverhalt
Bundesweit, demnach auch in Oberhausen ist ein besorgniserregender Anstieg des Missbrauchs von Lachgas als Rauschmittel zu verzeichnen. Aufgrund der einfachen Verfügbarkeit im Einzelhandel und in Online-Shops wird Lachgas zunehmend konsumiert, ohne dass den Konsumierenden die gesundheitlichen Risiken bewusst sind. Der inhalative Missbrauch von Distickstoffmonoxid kann zu Sauerstoffmangel, Bewusstseinsstörungen, neurologischen Schäden und in Einzelfällen zu lebensbedrohlichen Situationen führen.
Mehrere Städte in Deutschland haben bereits entsprechende Verordnungen erlassen, um Minderjährige vor den Gefahren des Lachgaskonsums zu schützen:
Dortmund hat als erste Stadt in NRW den Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten (seit Februar 2025); Hamburg hat zum 1. Januar 2025 eine Verordnung erlassen, die den Verkauf, die Ab- und Weitergabe von Lachgas an minderjährige Personen untersagt und bei Verstößen hohe Bußgelder vorsieht; Bielefeld hat im April 2025 ein entsprechendes Verkaufsverbot beschlossen; Bremen hat neben dem Verkaufsverbot an Minderjährige auch den Verkauf an Kiosken, Tankstellen und Automaten allgemein untersagt; Frankfurt arbeitet aktuell an einem Entwurf für ein Lachgas-Verbot für Jugendliche. Der Rat der Stadt Essen wird in seiner kommenden Sitzung diesbezüglich ebenfalls einen Beschluss fassen.
Bis zur Schaffung einer landes- oder bundeseinheitlichen Regelung sind eigenverantwortlich lokale Maßnahmen zum Schutz junger Menschen zu ergreifen. Die Stadt Oberhausen sollte dem Beispiel anderer Kommunen folgen und zeitnah eine entsprechende Verordnung erlassen, um Minderjährige vor den Gefahren des Lachgaskonsums zu schützen.
