14.05.2025 - 2.2 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. §2 der Gesc...

Beschluss:
ohne Votum vorberaten
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Beratung

Herr Mulia spricht sich für eine Unterstützung des Antrages aus, auch wenn er spätere Kontrollprobleme sieht. Ein generelles Verbot sei aber eine bessere Lösung.

Frau Salwik meldet Beratungsbedarf an. Eine präventive Vorgehensweise, den Kontakt von Jugendlichen mit gefährdenden Substanzen zu vermeiden, sei einem Verbot vorzuziehen. 

Frau Willing-Spielmann signalisiert Zustimmung, da sie durchaus spätere Kontrollmöglichkeiten sieht.

Herr Real regt an, den Antrag im weiteren Verfahrensgang zu erweitern, wie ein einheitliches landesweites Vorgehen vereinbart werden kann.
 

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Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss berät die Drucksache ohne Votum vor.

 

 

Die Stadtverwaltung wird gebeten, für die Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 07.07.2025 einen Beschlussvorschlag für eine „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid (‚Lachgas') an Minderjährige in der Stadt Oberhausen" zu erarbeiten. Die Verordnung soll folgende Kernpunkte beinhalten:

1. Ein generelles Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid an Personen unter 18 Jahren.
2. Regelungen zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Verordnung.
3. Maßnahmen zur Information von Verkaufsstellen und zur Kontrolle der Einhaltung des Verbots.