Beschlussvorlage - B/17/6400
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Parkgebührenordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Fabian Schneider
- Beteiligt:
- Recht
- Verantwortung:
- Fr. Mauksch, Hr. Dr. Palotz, Hr. Tsalastras, Hr. Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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19.03.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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20.03.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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27.03.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.03.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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07.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
- die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2025,
- den Entfall des bisherigen Privilegs des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Pkw mit E-Kennzeichen,
- die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falkensteinstraße bis zur Bismarckstraße.
Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kostenart 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung.
Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 16.12.2024 beschlossen, das Privileg des kostenlosen Parkens für Pkw mit E-Kennzeichen aufzuheben. Ziel dieser Maßnahme ist es, zusätzliche Einnahmen für die Stadt zu generieren, die unter anderem für die Finanzierung des neuen Zentrenmanagements verwendet werden. Es soll eine zusätzliche Organisationseinheit entstehen, die die Stadtteilbüros in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld sowie die Wirtschaftsbetriebe besser miteinander vernetzen soll. Das Zentrenmanagement soll bei der Wirtschafts- und Tourismusförderung angesiedelt werden. Die Maßnahme ist Teil geänderten Drucksache B/17/6028. Durch den Wegfall des finanziellen Vorteils für Elektrofahrzeuge sollen 45.000 Euro an Mehreinnahmen generiert und in die Umstrukturierung sowie Stärkung des Zentrenmanagements investiert werden.
Darüber hinaus soll der 3-Euro-Tagestarif von der Falkensteinstraße bis zur Grenze Bismarckstraße ausgeweitet werden. Dies dient dazu, Beschäftige in diesem Umfeld kostengünstige Parkmöglichkeiten anzubieten. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von MitarbeiterInnen aus dem Krankenhaus und der Schule wurde der Wunsch geäußert, weitere Bereiche in die Regelung einzubeziehen. Die Prüfung ergab, dass die Umsetzung möglich ist, da in diesem Straßenabschnitt bislang nur die normale Parkgebühr von 1 Euro pro Stunde erhoben wurde und dort bereits Parkscheinautomaten vorhanden sind.
Für die Umsetzung ist eine Änderung der aktuellen Parkgebührenordnung vom 14.01.2020 erforderlich. Insbesondere muss § 3 „Gebührenpflicht bei Elektrofahrzeugen“ entfallen. Im Rahmen der Wartungsarbeiten des Parkraum-Service Oberhausen an den Parkscheinautomaten sollen zudem die Aufkleber mit dem Hinweis auf die Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge entfernt werden.
Die neue Parkgebührenordnung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab diesem Datum. Die neue Parkgebührenordnung ist als Anlage beigefügt.
Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kostenart 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,2 MB
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