Beschlussvorlage - B/17/6400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2025,

 

  1. den Entfall des bisherigen Privilegs des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Pkw mit E-Kennzeichen,

 

  1. die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falken­steinstraße bis zur Bismarckstraße.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kosten­art 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Auf­sichtsbehörde.

 

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Bezug

A/17/6156 - Änderungsantrag der SPD Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Drucksache B/17/6028 „Umstrukturierung des Zentrenmanagements und Förderung der Stadtteilzentren“

 

B/17/6028 - Umstrukturierung des Zentrenmanagements und Förderung der Stadtteilzentren

 

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 16.12.2024 beschlossen, das Privileg des kosten­losen Parkens für Pkw mit E-Kennzeichen aufzuheben. Ziel dieser Maßnahme ist es, zusätz­liche Einnahmen für die Stadt zu generieren, die unter anderem für die Finanzierung des neuen Zentrenmanagements verwendet werden. Es soll eine zusätzliche Organisationsein­heit entstehen, die die Stadtteilbüros in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld sowie die Wirtschaftsbetriebe besser miteinander vernetzen soll. Das Zentrenmanagement soll bei der Wirtschafts- und Tourismusförderung angesiedelt werden. Die Maßnahme ist Teil geänderten Drucksache B/17/6028. Durch den Wegfall des finanziellen Vorteils für Elektrofahrzeuge sollen 45.000 Euro an Mehreinnahmen generiert und in die Umstrukturierung sowie Stärkung des Zentrenmanagements investiert werden.

 

Darüber hinaus soll der 3-Euro-Tagestarif von der Falkensteinstraße bis zur Grenze Bismarckstraße ausgeweitet werden. Dies dient dazu, Beschäftige in diesem Umfeld kosten­günstige Parkmöglichkeiten anzubieten. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Mitarbei­terInnen aus dem Krankenhaus und der Schule wurde der Wunsch geäußert, weitere Berei­che in die Regelung einzubeziehen. Die Prüfung ergab, dass die Umsetzung möglich ist, da in diesem Straßenabschnitt bislang nur die normale Parkgebühr von 1 Euro pro Stunde er­hoben wurde und dort bereits Parkscheinautomaten vorhanden sind.

 

Für die Umsetzung ist eine Änderung der aktuellen Parkgebührenordnung vom 14.01.2020 erforderlich. Insbesondere muss § 3 „Gebührenpflicht bei Elektrofahrzeugen“ entfallen. Im Rahmen der Wartungsarbeiten des Parkraum-Service Oberhausen an den Parkscheinauto­maten sollen zudem die Aufkleber mit dem Hinweis auf die Gebührenbefreiung für Elektro­fahrzeuge entfernt werden.

 

Die neue Parkgebührenordnung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab die­sem Datum. Die neue Parkgebührenordnung ist als Anlage beigefügt.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kosten­art 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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