Berichtsvorlage - M/17/6341

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Beratungsfolge

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Bezug

A/17/5767

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Sachverhalt

Im Folgenden werden von der Fachverwaltung die insgesamt 14 Fragen der Fraktion DIE GRÜNEN aus dem Antrag „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ersatzgelder für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ gem. § 2 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt vom 06.11.2024 beantwortet:

 

(1) Bitte stellen Sie einen Link zum Kompensationsverzeichnis zur Verfügung:

 

(2) Kann die Verwaltung für die Stadt Oberhausen eine Vollständigkeitserklärung für das Verzeichnis abgeben?

  • Das Kompensationsverzeichnis wurde in den vergangenen Jahren stets vorschriftsmäßig geführt.

 

(3) Wie hat sich das Aufkommen der Ersatzgelder in Oberhausen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte stellen Sie eine jährliche Aufschlüsselung nach den wesentlichen Vorhaben dar, die Ersatzgelder nach sich gezogen haben.)

  • siehe beigefügte Übersicht

 

(4) Wie hat sich der Bestand der Ersatzgelder in Oberhausen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte stellen Sie eine jährliche Aufschlüsselung der Ein- und Ausgaben sowie des Bestands der kommunalen Ersatzgelder dar.)

  • siehe beigefügte Übersicht

 

(5) Inwiefern gab es in den letzten zehn Jahren signifikante Änderungen in der Höhe der Ersatzgelder in Oberhausen? Welche Ursachen liegen diesen Änderungen zugrunde? (Bitte erläutern Sie eventuelle Schwankungen und deren Ursachen, wie z.B. gesetzliche Änderungen, besondere Projekte oder andere relevante Faktoren.)

  • In den letzten zehn Jahren gab es insgesamt nur acht Eingänge auf dem Ersatzgeldkonto. Diese lagen abhängig von der Größe des Eingriffs zwischen 1.500 € und 30.640 €.

 

(6) In welcher Höhe liegen Ersatzgelder zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt in Oberhausen vor?

  • Im Dezember 2024 beträgt der Stand des Ersatzgeldkontos 1.376.393 €.

 

(7) In welcher Höhe sind diese Ersatzgelder bereits verplant?

  • Die aufgelaufenen Ersatzgelder sind nahezu vollständig verplant. Unter anderem sollen die eingegangenen Ersatzgelder für den Bau des Abwasserkanals Emscher in Höhe von 654.540 € zweckgebunden für die Verbesserung eines Gewässers im Gebiet der UNB eingesetzt werden und ein weiteres Grundstück im Landschaftsschutzgebiet zur ökologischen Aufwertung durch die Untere Naturschutzbehörde angekauft werden (ca. 400.000 €). Zusätzlich werden die ökologischen Aufwertungsmaßnahmen auf den angekauften Grundstücken aus dem Ersatzgeldkonto finanziert.

 

(8) Mit welchem Ersatzgeldaufkommen kann im laufenden und den kommenden drei Jahren gerechnet werden? (Bitte berücksichtigen Sie alle geplanten Vorhaben, die tatsächlich oder voraussichtlich einen Ausgleich in Ersatzgeld nach sich ziehen werden.)

  • Gemäß der Konzeption des BNatSchG ist die Zahlung von Ersatzgeld stets nachrangig zur Realkompensation zu behandeln. Es kommt nur als letztes Mittel in Betracht, wenn keine Möglichkeit besteht vor Ort oder im betroffenen Naturraum auszugleichen.

Es kann nie verlässlich vorausgesagt werden, ob es Ersatzgeldzahlungen geben wird und wenn ja in welcher Höhe. Zum jetzigen Zeitpunkt sind auch keine Projekte bekannt, bei denen in den nächsten Jahren definitiv eine Ersatzgeldzahlung anstehen würde.

 

(9) Wie wurden die Ersatzgelder in Oberhausen in den letzten zehn Jahren verwendet? [Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck (Maßnahme), Ort der Maßnahme, Höhe der eingesetzten Ersatzgelder, Gesamtkosten der Maßnahme.]

  • siehe beigefügte Übersicht

 

(10) Bitte stellen Sie einen Link zum Ersatzgeldverzeichnis gemäß § 34 Abs. 2 LNatschG zur Verfügung.

 

(11) In welcher Höhe wurden in den letzten zwei Jahren Ersatzgelder gemäß § 31 Abs. 4 S. 3 LNatSchG der Stadt Oberhausen an die höheren Naturschutzbehörden abgeführt?

  • Es mussten bisher keine Ersatzgelder an die Höhere Naturschutzbehörde abgeführt werden.

 

(12) Falls in den letzten Jahren Ersatzgelder an die höheren Naturschutzbehörden abgeführt wurden: Welche Gründe standen einer fristgemäßen Verwendung dieser Gelder gemäß § 31 Abs. 4 S. 2 LNatSchG durch die untere Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen entgegen?

  • Siehe Antwort zu (11)

 

(13) In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Ersatzgelder gemäß § 31 Abs. 4 S. 6 LNatSchG der Stadt Oberhausen an den Landesbetrieb Wald und Holz abgeführt?

  • Siehe Antwort zu (11)

 

(14) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung der Ersatzgelder der Stadt Oberhausen zu gewährleisten?

  • Es wird von der Unteren Naturschutzbehörde einmal pro Jahr im Naturschutzbeirat über die Ein- und Ausgabe von Ersatzgeldern berichtet. Im Anschluss wird die Übersicht dem Protokoll angehangen und ist somit über das Ratsinformationssystem öffentlich einsehbar.
  • Gleichzeitig ist das Ersatzgeldverzeichnis der letzten 4 Jahre auf der Homepage der Stadt Oberhausen einzusehen (siehe Link unter 10.)

 

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Anlagen

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