Beschlussvorlage - B/16/1132-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt

 

  1. den barrierefreien Ausbau der Knotenpunkte Duisburger Straße / Wilmsstraße und Concordiastraße / Bebelstraße und
  2. die Deckenerneuerungen der Duisburger Straße von Wilmsstraße bis Würpembergstraße und der Concordiastraße von Duisburger Straße bis Bebelstraße.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Lärmaktionsplan 1. Stufe (2010)

Kanalbauprogramm 2014

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Duisburger Straße (L 452) verläuft südlich des Emscherschnellwegs (A 42) und stellt eine wichtige Ost-West-Straßenverbindung in Oberhausen dar. Im Westen geht die Duisbur­ger Straße in die Obermeidericher Straße über und schließt an das Straßennetz der Stadt Duisburg an. Im Osten geht die Duisburger Straße über in die Essener Straße (B 231). Die Concordiastraße verläuft zwischen Hauptbahnhof und Duisburger Straße entlang am Bero Center und mündet am Knotenpunkt Duisburger Straße / Wilmsstraße in die Duisburger Straße ein.

 

zu 1.

In dem Bereich zwischen der Buschhausener Straße und der Concordiastraße ist die Duis­burger Straße seit 2013 barrierefrei ausgebaut. Auch der Bereich vor dem Bero Center in der Concordiastraße ist mit taktilen Elementen und Blindentastern ausgestattet. Um einen Lückenschluss zu erreichen, ist für die Knotenpunkte Duisburger Straße / Wilmsstraße und Concordiastraße / Bebelstraße ebenfalls der barrierefreie Ausbau gemäß der angefügten Lagepläne vorgesehen.

 

Die Anordnung der taktilen Elemente entsprechend des Leitfadens 2012 - Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen NRW) macht es erforderlich, die Signalmasten an beiden Knoten­punkten an neue Standorte zu versetzen. Aufgrund der erforderlichen Betriebs- und Ver­kehrssicherheit ist zudem die Erneuerung der Signalanlagen (beide Baujahr 1991) notwen­dig, welche ursprünglich schon für das Jahr 2015 geplant war. Mit der Erneuerung beträgt die Betriebslebensdauer erneut 25 Jahre.

 

Die Planung für den barrierefreien Ausbau beider Knotenpunkte wurde am 25.09.2014 mit Vertretern der Deutschen Multiple-Sklerose-Gesellschaft (DMSG) OV Oberhausen und des Blinden- und Sehbehindertenvereins Oberhausen e. V. abgestimmt. Statt taktiler Platten ist die Verwendung von taktiler Markierung vorgesehen.

 

Zusätzlich zum barrierefreien Ausbau soll der Knotenpunkt Duisburger Straße / Wilmsstraße bezüglich des Radverkehrs an die novellierte Straßenverkehrsordnung angepasst werden. Es ist daher geplant, den Radverkehr im Knotenpunkt über Furten auf der Fahrbahn zu füh­ren. Dies macht eine Anpassung der Dreiecksinseln erforderlich. Die Führung des Radver­kehrs wurde am 07.02.14 mit dem ADFC abgestimmt.

 

zu 2.

Im Lärmaktionsplan der Stadt Oberhausen ist für die Duisburger Straße zwischen Wilms­straße und Würpembergstraße eine Deckenerneuerung mit lärmoptimiertem Asphalt vorge­sehen. Der Abschnitt zwischen Wilmsstraße und Ruhrorter Straße ist der ersten Priorität, der Abschnitt zwischen Ruhrorter Straße und Würpembergstraße der zweiten Priorität zugeord­net. Da im Bereich Duisburger Straße / Concordiastraße (westliche Richtungsfahrbahn) eine Erneuerung des Kanals erforderlich war (Baubeginn Frühjahr 2015), wurde die Deckener­neuerung nicht bis Ende des Jahres 2013 umgesetzt, sondern erfolgt erst nach Abschluss des Kanalbaus.

 

Die Markierung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen ist in Abstimmung mit dem ADFC und dem Arbeitskreis Verkehrssicherheit nicht vorgesehen, da vor allem in den Knoten­punktbereichen Duisburger Straße / Würpembergstraße und Duisburger Straße / Ruhrorter Straße keine ausreichenden Fahrbahnbreiten zur Verfügung stehen.

 

Im Hinblick auf die hohe Verkehrsbelastung soll auch die Fahrbahndecke der Concordia-straße auf beiden Richtungsfahrbahnen im Rahmen der o. g. Kanalbaumaßnahme mit einem lärmoptimierten Asphalt erneuert werden.

 

 

Der barrierefreie Ausbau der Knotenpunkte und die Deckenerneuerung auf der Duisburger Straße erfolgt nach Abschluss der Kanalbauarbeiten ab dem 2. Quartal 2016 und wird ca. vier Monate andauern.

 

Die Baukostenschätzung beläuft sich derzeit auf rund 600.000 € brutto für den Straßenbau und jeweils rund 160.000 € für die Signalanlagen der beiden Knotenpunkte.

 

Für den Straßenausbau können keine Beiträge nach dem kommunalen Abgabegesetz (§ 8 KAG NRW) erhoben werden.

 

Die Anwohnerinnen und Anwohner und die Eigentümerinnen und Eigentümer werden durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen über die Maßnahme informiert.

 

 

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Anlagen

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