Antragsvorlage - A/17/6292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt:

Der Rat der Stadt Oberhausen lehnt die von der Landesregierung geplante Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Kommune ab.

Die Stadt Oberhausen macht damit von der im Landesgesetz vorgesehen Option (Opt-Out-Regelung) Gebrauch, nach der die Kommunen auf die Einführung einer Bezahlkarte verzichten können.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag NRW ein Gesetzentwurf eingebracht, der die

Bezahlkarte als Regelfall der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – im Land wie in den Kommunen – ermöglicht.

Mehrere Kommunen haben schon zuvor deutlich gemacht, dass sie bereits über erprobte Möglichkeiten der Leistungserbringung verfügen und daran festhalten wollen. Daher sieht der Gesetzentwurf eine sog. Opt-Out-Regelung vor, von der inzwischen auch viele Kommunen Gebrauch machen.

 

NGOs, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen kritisieren eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung: Die Bezahlkarte stigmatisiere geflüchtete Menschen, bevormunde sie in ihrer Lebensführung, erschwere ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und behindere so nicht zuletzt auch die Arbeit der in der Integrationsarbeit Tätigen.

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