04.02.2025 - 3.2 Antrag der Fraktion Die Linke. Liste gem. § 2 d...

Beschluss:
ohne Votum vorberaten
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Beratung

Herr Beigeordneter Motschull teilt folgendes mit:

 

In einer Videokonferenz mit dem Städtetag NRW wurde deutlich, dass die Verfahrensweise der Nutzung der Bezahlkarte nicht endgültig geklärt ist. Durch das Ministerium wurde die Bezahlkarte als eine Möglichkeit der Leistungsgewährung eingeführt. Für die Kommunen besteht die Möglichkeit, von der Einführung der Bezahlkarte abzusehen (Opt-Out-Regelung), was durch den Städtetag nicht befürwortet wird, da so unterschiedliche Verhalten der Kommunen ermöglicht werden. Durch die dadurch angeregte Diskussion, soll nunmehr eine Teil-Opt-Out-Regelung eingeführt werden; das bedeutet, dass die Opt-Out-Regelung für einen bestimmten Personenkreis angewendet werden kann, etwa für bereits länger im Bundesland lebende Personen. Durch das Ministerium wurde diese Regelung jedoch bisher nicht in die gesetzliche Grundlage aufgenommen. Ebenso ist noch nicht geklärt, ob eine Blacklist (Ausnahme von vereinzelten Transaktionen mit der Karte) oder eine Whitelist (Genehmigung von erforderlichen Transaktionen mit der Karte) eingeführt werden soll. Die Verfahrensweise soll in den Osterferien entschieden werden. Daher haben sich viele Kommunen noch nicht für die Einführung bzw. Ablehnung der Bezahlkarte festgelegt.

Aufgrund des Mangels an Klarheit hält der Beigeordnete Motschull den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht für entscheidungsreif.

 

Frau Stadtverordnete (Stv.) Horn schlägt vor, den Antrag aufgrund der mangelnden Erkenntnisse ohne Votum vorzuberaten und meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

 

Herr Stv. Girrullis würde dem Antrag grundsätzlich zustimmen, sieht in der Einführung der Karte jedoch keine vom Gesetzgeber angegebene Verwaltungsvereinfachung.

 

Herr Rubin, Bürgermitglied, würde den Antrag grundsätzlich ablehnen, stimmt jedoch in Ermangelung einer fehlenden Endfassung des Themas einer Beratung ohne Votum zu.

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Beschluss

Der Sozialausschuss berät die Drucksache A/17/6292 ohne Votum vor.