Beschlussvorlage - B/17/6189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Maximilian Janetzki gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Maximilian Janetzki gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

Im Finanzplan 2024 wird einer überplanmäßigen Auszahlung bei der Produktgruppe 0108 in Höhe von 1.980.810 EUR zugestimmt.

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2024 ergeben sich nicht.

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag

7000.00

DR Personal

1.980.810 EUR

 

Deckungsvorschlag:

Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Zum Jahresabschluss 2023 ist eine Rückstellung für die Inflationsausgleichsprämie der Beamten/innen in Höhe von 2,2 Mio. EUR gebildet worden. Diese Rückstellung soll nun in Höhe von 1.980.810 EUR in Anspruch genommen werden. Da die entsprechenden Auszahlungsmittel nicht im Finanzplan 2024 geplant wurden, bedarf es hier einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im DR Personal D 00000001 (PG 0108 Personalmanagement)

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Anlagen

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