17.02.2025 - 10 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
27. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.02.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Christina Strehlow
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Maximilian Janetzki gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Maximilian Janetzki gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Im Finanzplan 2024 wird einer überplanmäßigen Auszahlung bei der Produktgruppe 0108 in Höhe von 1.980.810 EUR zugestimmt.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2024 ergeben sich nicht.
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Finanzposition |
Bezeichnung |
Betrag |
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7000.00 |
DR Personal |
1.980.810 EUR |
Deckungsvorschlag:
Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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189,7 kB
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